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Reue und sakramentale Lossprechung

Beichte (Gemälde von Juan García Martínez)

Es wurde weithin berichtet, dass Papst Franziskus den Seminaristen aus Barcelona in einer frei gehaltenen Rede gesagt hat, sie dürften nicht "klerikal sein" und müssten "alles vergeben". Das müsse auch dann der Fall sein, "wenn wir sehen, dass es keine Absicht zur Reue gibt, wir müssen alles vergeben". Wenn wir jemandem, der keine Reue zeigt, die Absolution verweigern, "werden wir zu einem Vehikel für ein böses, ungerechtes und moralisches Urteil". Priester, die einem reuelosen Menschen die Absolution verweigern, sind "Verbrecher".

An einer Stelle verwies Franziskus auf solche Priester, die er verabscheut, in einer vulgären und obszönen Weise. (Ein Beispiel für die Berichterstattung finden Sie hier.)

Das von Franziskus geschilderte Szenario eines reuelosen Sünders, der zur Beichte geht, ist äußerst selten. Dennoch wirft es eine wichtige lehrmäßige Frage auf.

Das Sakrament der Buße oder der Versöhnung ist ein Sakrament der Barmherzigkeit Gottes. Obwohl die Taufe den Gläubigen von allen Sünden reinigt, ist es offensichtlich, dass wir weiterhin sündigen, und manchmal begehen wir Todsünden, die uns von Gott trennen. Um Gottes barmherzige Vergebung für solche schweren Sünden zu erlangen, sind wir verpflichtet, unsere Sünden im Sakrament der Buße zu bekennen.

Im Katechismus der Katholischen Kirche heißt es (1446): "Christus hat das Bußsakrament für alle sündigen Glieder seiner Kirche eingesetzt, vor allem für jene, die nach der Taufe in schwere Sünde gefallen sind und so die Taufgnade verloren und die kirchliche Gemeinschaft verletzt haben." Die Barmherzigkeit Gottes ist im Sakrament der Versöhnung immer gegenwärtig.

Dennoch gibt es eine Vorbedingung für den Sünder, um die barmherzige Vergebung Gottes zu erlangen: die Notwendigkeit einer tiefen Reue und der Wunsch, nicht mehr zu sündigen. Der Katechismus zitiert das Konzil von Trient und erklärt (1451): "Unter den Akten des Pönitenten steht die Reue an erster Stelle. Sie ist 'der Seelenschmerz und der Abscheu über die begangene Sünde, verbunden mit dem Vorsatz, fortan nicht zu sündigen'." Der Codex des kanonischen Rechts sagt außerdem (can. 987), dass der Pönitent, um "die heilbringende Hilfe des Bußsakraments" zu empfangen, so diponiert sein muss "daß er sich unter Reue über seine begangenen Sünden und mit dem Vorsatz zur Besserung Gott zuwendet".

Die improvisierte Erklärung von Papst Franziskus, dass die Absolution auch denjenigen erteilt werden sollte, die keine Reue empfinden, steht im absoluten Widerspruch zur lebendigen apostolischen Tradition der Kirche, die im Katechismus zu finden ist, vom Konzil von Trient definiert wurde und im Kirchenrecht verankert ist.

Dennoch kann die Frage gestellt werden: Warum ist Reue (und die Absicht, nicht mehr zu sündigen) notwendig, um die sakramentale Absolution durch den Dienst des Priesters zu erhalten? Besteht ein innerer Zusammenhang zwischen Reue und Absolution? Oder ist die Notwendigkeit der Reue lediglich ein willkürliches, von der Kirche eingeführtes Gesetz und somit nicht wesentlich für den Empfang der sakramentalen Absolution?

Papst Franziskus scheint Letzteres zu bejahen.

Wenn eine Person ihre Sünden nicht bereut, kann die sakramentale Absolution natürlich nicht erteilt werden. Der Wunsch nach sakramentaler Absolution impliziert und setzt voraus, dass die Pönitenten erkennen, dass sie gesündigt haben, und nun wünschen, dass Gott ihnen in seiner mitfühlenden Barmherzigkeit vergibt.

Die barmherzige Vergebung Gottes ist im Sakrament der Versöhnung allgegenwärtig, und der Priester ist stets bereit, Sünden, vor allem Todsünden, zu vergeben. Dennoch ist es sakramental unmöglich, die liebevolle und barmherzige Vergebung Gottes zu erlangen, wenn man die begangenen Sünden nicht bereut.

Auch wenn Franziskus barmherzig sein möchte, indem er vorschlägt, reuelosen Sündern die Absolution zu erteilen, so ist er doch moralisch "schuldig", denn die Person bleibt weiterhin schuldig an den Sünden, die sie begangen hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn man sich im Stand der Todsünde befindet. Daher ist die Ermahnung des Papstes seelsorgerisch unverantwortlich und könnte geistlich tödlich sein, da reuelose Personen denken könnten, sie seien freigesprochen worden, obwohl sie es in Wirklichkeit nicht sind.

Die Heilige Schrift gibt Zeugnis von der zwingenden Beziehung zwischen Reue und Vergebung. Das Markusevangelium berichtet uns, dass Jesus nach der Verhaftung von Johannes nach Galiläa ging und verkündete: "Die Zeit ist erfüllt, das Reich Gottes ist nahe. Kehrt um und glaubt an das Evangelium!" (Mk 1,15) Die Umkehr ist die Voraussetzung für den Eintritt in das Reich Gottes, denn es ist ein Reich der barmherzigen Vergebung Gottes und die Quelle eines heiligen Lebens.

Im Lukasevangelium erzählt Jesus das Gleichnis vom verlorenen Sohn. Der jüngere Sohn bittet um seinen Anteil am Erbe seines Vaters. Nachdem er es erhalten hat, geht er in ein fernes Land, wo er ein ausschweifendes, sündhaftes Leben führt. Als er zur Besinnung kommt, erkennt er, dass er Buße tun und zu seinem Vater zurückkehren muss: "Ich will aufbrechen und zu meinem Vater gehen und zu ihm sagen: Vater, ich habe mich gegen den Himmel und gegen dich versündigt." (Lk 15,18)

Als der barmherzige Vater seinen Sohn in der Ferne sieht, eilt er ihm entgegen und nimmt ihn liebevoll und voller Freude wieder in sein Haus auf. Ja, der Vater war barmherzig, aber der Vater konnte seine Barmherzigkeit nur zeigen, als sein schuldiger Sohn zu ihm zurückkehrte und Buße tat. Wäre er nicht zurückgekehrt, hätte der Vater niemals seine immerwährende Barmherzigkeit ausüben können.

Das Gleiche gilt für Gott, unseren Vater. Wenn wir nicht in Reue zu ihm zurückkehren, ist er nicht in der Lage, seine barmherzige Vergebung durch das Sakrament der Vergebung zu gewähren. Indem Papst Franziskus den menschlichen Akt der Reue vom göttlichen Akt der Vergebung trennt, macht er die Barmherzigkeit Gottes null und nichtig.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Im Lichte all dessen ist die Lehre für uns alle, dass wir unsere Sünden immer tiefer bereuen, sie demütig bekennen und uns mit größerem Eifer vornehmen müssen, sie nie wieder zu begehen. Indem wir dies tun, wird uns die sakramentale Absolution des Priesters auf wunderbare Weise die allgegenwärtige, überreiche Barmherzigkeit Gottes, des Vaters, offenbaren, die in Jesus Christus, seinem Sohn, sichtbar geworden ist und durch die Liebe des Heiligen Geistes besiegelt wird.

P. Thomas G. Weinandy OFMCap ist ein ehemaliges Mitglied der Internationalen Theologischen Kommission, einer von Papst Paul VI. im Jahr 1969 eingerichteten Institution, die sich unter dem Vorsitz des Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre der theologischen Begleitung des lehramtlichen Wirkens des Papstes und der Bischöfe widmet.

Übersetzung des englischen Originals mit freundlicher Genehmigung von The Catholic Thing.

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