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UN-Blog: Die Antibabypille ist eine Form der Abtreibung

Christian Peschken im Gespräch mit Thomas Seiler, einem Naturwissenschaftler, Lebensrechtler und Katholiken

Unser heutiger Gast ist der Leiter der Initiative Pharma-Information. Er sagt, dass die Antibabypille eine Form der Abtreibung und für Frauen im höchsten Maße gesundheitsschädlich sei. Thomas Seiler ist Naturwissenschaftler, Lebensrechtler und Katholik.

Laut einer Statistik der Weltgesundheitsorganisation aus dem Jahr 2021 werden weltweit jedes Jahr etwa 73 Millionen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Als praktizierender Katholik und Lebensrechtler sind diese Zahlen sicher auch ein Grund für Ihr Engagement im Lebensrechtsbereich?

Nun, die Zahlen der Vereinten Nationen sind ja so immens hoch. Es handelt sich ja hier um Milliarden Menschen, die getötet wurden in den letzten 20 bis 30 Jahren. Da kann man einfach als Christ nicht schweigen. Es ist wichtig, sich hier an Jesu Wort in Matthäus 25 zu erinnern, dass er sich identifiziert mit dem geringsten und schwächsten in der Gesellschaft. Und hier muss man als Christ die Stimme erheben für die, die sonst keine Stimme haben.

Papst Franziskus hat im Zusammenhang mit Flüchtlingszahlen und Statistiken gesagt, dass hinter jeder Zahl und Statistik ein Menschenleben steht. Und das kann man sicher auch auf die Abtreibungszahlen anwenden. Was sind Ihren Recherchen nach die Ursachen, die Motive für so eine große Anzahl von Abtreibungen?

Die Ursachen und Motive sind auf den ersten Blick sicher sehr vielfältig. Da gibt es zum Beispiel starke Kräfte, die von einer angeblichen Überbevölkerung der Welt sprechen und die Abtreibung als mögliches effektives Mittel der Bevölkerungsreduktion anpreisen. Dann gibt es erschreckend viel selektives Abtreiben von Mädchen. In vielen Ländern der Welt werden gezielt Mädchen vor der Geburt getötet. Und hier geht es um zig Millionen von Mädchen, die noch mehr abgetrieben werden als Jungen. Neben diesen Einflussfaktoren, neben diesen Motiven sind es natürlich auch oft finanzielle, materielle, berufliche Notlagen, die eine Entscheidungsrolle spielen. Aber dann gibt es ganz klar immer das falsche Menschenbild, das dem zugrunde liegt. Denn bei all diesen Notlagen würde man niemals ein kleines Baby töten. Einen Tag nach der Geburt, zwei Tage nach der Geburt. Man wüsste, das ist verboten. Ich darf das nicht tun. Und an der Stelle muss man sich in aller Ruhe überlegen: Wenn es nicht erlaubt ist, ein kleines Baby einen Tag nach der Geburt zu töten, wie kann es dann erlaubt sein, einen Tag vor der Geburt zu töten? Allein der Wechsel des Ortes kann über die Personenwürde nicht entscheiden. Auch hier würden wahrscheinlich noch viele Menschen dem zustimmen. Und so müssen wir weiter überlegen. Ein Tag vor der Geburt? Ja, wie ist es dann? Zwei Tage? Drei, vier, fünf? Und hier erkennen wir dann schließlich, es kann keinen Moment geben von der Geburt bis zur Zeugung, bis zur Verschmelzung von Ei und Samenzelle, der Empfängnis, wo plötzlich die Menschenwürde weg wäre. Entweder wir haben sie von Anfang an, von der Empfängnis, oder wir haben sie nie. Denn dann hätten wir auch nach der Geburt keine Menschenwürde.

Eines der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen will eine Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen. Dazu zählt auch die freie Entscheidung einer Frau zur Abtreibung. Das Argument Selbstbestimmung wird ja immer wieder in diesem Zusammenhang angeführt.

Hier liegt ein großes Missverständnis vor. Vor kurzem hat das Fachjournal Geburtshilfe und Frauenheilkunde eine Studie publiziert, in der 1668 anonymisierte Schwangerschaftskonfliktfälle protokolliert wurden aus den Jahren 2012 bis 2018. Und das Ergebnis dieser Studie war, dass der Hauptgrund für den Schwangerschaftskonflikt, also für den Wunsch, abzutreiben, darin bestand, dass der Kindsvater die Frau unter Druck gesetzt hat oder ihr die so dringend benötigte Unterstützung verweigert hat. Also mitnichten eine selbstbestimmte Entscheidung der Frau.

Dennoch bleibt es ja letztendlich dann doch die Entscheidung der Frau, denn diese begibt sich ja in eine Abtreibungsklinik.

Das ist sicher richtig. Die Frau, die Mutter hat natürlich die letzte Entscheidung. Auch ihre Zustimmung ist notwendig. Vorher kann der Schwangerschaftsabbruch, wie es verharmlosend genannt wird, gar nicht stattfinden. Aber eben, dass sie zu so etwas Ja sagt, das geschieht oft durch immensen Druck von außen, vom Kindsvater, von den Verwandten, von Freunden. Und unter diesem Druck lässt sie sich leichter zu einer solchen Tat hinreißen, als wenn dieser Druck stattdessen Unterstützung wäre und Zuspruch.

In Deutschland ist Abtreibung laut Strafgesetzbuch, Paragraph 218, verboten. Folglich gibt es also auch kein Recht auf Abtreibung. Wie sieht denn aus deiner Sicht die rechtliche Lage in Deutschland überhaupt aus?

Ja, die rechtliche Lage in Deutschland ist für das Kind im Mutterleib. Es gibt sehr gute Grundsatzurteile, Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Ich habe mir einige Notizen hier dazu gemacht aus einer Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung, Nr. 8203, Absatz 251. Dort lesen wir: Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen. Zum menschlichen Leben gehört auch das Ungeborene. Auch ihm gebührt der Schutz des Staates. Die Verfassung untersagt nicht nur unmittelbare staatliche Eingriffe in das ungeborene Leben. Sie gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen. Das heißt vor allem, es auch vor rechtswidrigen Eingriffen vonseiten anderer zu bewahren. Es ist also ein sehr klares Bekenntnis zur Verpflichtung des Staates, das Leben, das Kind im Mutterleib zu schützen.

Ein anderes, sehr aussagekräftiges Zitat aus dem Bundesverfassungsgerichts-Entscheid, Absatz 256: Ein Ausgleich, der sowohl den Lebensschutz des Nasciturus, das ist lateinisch für „der geboren werden wird“, gewährleistet, als auch der schwangeren Frau ein Recht zum Schwangerschaftsabbruch einräumt, ist nicht möglich, weil Schwangerschaftsabbruch immer Tötung ungeborenen Lebens ist.

Und schließlich sei dann an Paragraph 218 des Strafgesetzbuches erinnert, der festlegt, dass Abtreibung rechtswidrig ist. Ja, und wenn wir aus Deutschland hinaus schauen in die USA, dann hat sich ja dort im letzten Jahr im Juni 2022 etwas sehr zum Positiven verändert.

Denn das berühmte Gerichtsurteil von 1973, Roe v. Wade, wurde aufgehoben. Dieses Gerichtsurteil stammt vom Obersten Gerichtshof und hatte damals festgelegt, dass es den einzelnen Bundesstaaten untersagt ist, die Abtreibung in ihren Staaten zu verbieten. Und genau dieses Urteil wurde letztes Jahr aufgehoben. Seither haben bis zum Dezember letzten Jahres schon 17 US-Bundesstaaten die Abtreibung in ihrem Terrain entweder stark reduziert oder ganz verboten. Das heißt also, auch weltweit gibt es immer mehr besseren gesetzlichen Schutz für die ungeborenen Kinder im Mutterleib.

Der Paragraph 218 verbietet also die Abtreibung. Sind dann demnach nicht Abtreibungskliniken rechtswidrige Einrichtungen, die Straftaten verüben?

Hier stehen wir vor einer paradoxen Situation. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Strafgesetzbuch belegen klar, dass es sich hier um eine rechtswidrige Tat handelt. Und dennoch gilt in unserem Land eine sogenannte Kompromissformel, dass Abtreibung rechtswidrig, aber straffrei ist. Es ist natürlich sehr widersprüchlich in sich. Aber genau das ermöglicht, dass am helllichten Tag Kinder in Abtreibungskliniken gebracht werden können, ungeborene Kinder, und dort auf sehr furchtbare Weise getötet werden können.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Sie sind Leiter der Initiative Pharma-Information und behaupten, dass die sogenannte weitverbreitete Antibabypille letztendlich eine Form der Abtreibung ist.

Ja, die Antibabypille, wie sie genannt wird, ist ja ungeheuer weitverbreitet, auch in Deutschland. Sie hat Millionen Anwenderinnen und es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Anwenderinnen aufzuklären über einen Wirkmechanismus, über den die meisten gar nicht informiert sind. Dieser Wirkmechanismus geht nämlich über das hinaus, was allgemein als die Funktionsweise der Pille dargestellt wird, nämlich die Verhinderung des Eisprungs und damit letztlich auch der Befruchtung. Es gibt aber noch weitere Wirkungsweisen. Eines ist die Zervix-Schleimverdickung, wodurch das Eindringen der Spermien erschwert wird. Das ist auch ein befruchtungsverhindernder Effekt.

Aber es gibt noch zwei weitere. Und der eine Effekt ist, dass die Pille, die Beschaffenheit der Gebärmutterwand, der Schleimhaut in der Gebärmutter so verändert, dass sich ein eventuell doch befruchtetes Ei dort nicht einnisten kann. Und der vierte Effekt ist die Veränderung der Beweglichkeit eines Eis im Mutterleib. Die wird so verändert, dass ein eben doch möglicherweise befruchtetes Ei nicht rechtzeitig in die aufnahmebereite, nur kurzzeitig aufnahmebereite Gebärmutter gelangt und dort sich einnisten kann. Mit anderen Worten, diese beiden letzten Effekte sorgen dafür, dass ein Mensch am allerersten Beginn seines Lebens, nämlich die befruchtete Eizelle, dass der im Mutterleib verhungert.

Er kann nicht eingenistet werden und dort Nahrung finden. Und diese Informationen weiterzugeben ist ein großes Anliegen, eine Verpflichtung geradezu. Denn die Aufklärung hierzu ist leider bisher nicht ausreichend.

Ist es nicht auch so, dass die Aufklärung, die Informationen, die verbreitet werden, sich zumeist darauf beschränken, das Produkt attraktiv zu verkaufen und deshalb unangenehme Nebenwirkungen geradezu geheim gehalten werden?

Das wird gar nicht geheim gehalten. Das ist deswegen umso erstaunlicher, dass es nicht allgemein bekannt ist, dass hier die Antibabypille eine früh abtreibende Wirkung haben kann. Ich habe hier etliche Zitate aus der Fachliteratur, ja sogar von Pillen-Herstellern selber, mitgebracht, die das aufzeigen. In unserer Broschüre „Die Antibabypille: Verhütungs und Abtreibungsmittel“ sind die alle zusammengefasst und jeder kann sich die in Ruhe anschauen. Ich lese hier zum Beispiel vor aus einer Veröffentlichung von Schering aus dem Jahr 1986. Ebenso wie alle anderen östrogen- und gestagenhaltigen Kontrazeptiva verhindert auch die leichte Pille die notwendigen physiologischen Voraussetzungen, die für die Einnistung der Eizelle in der Uterus-Schleimhaut notwendig sind. Ihre kontrazeptive Wirkung besteht daher nicht nur in der Verhinderung des Eisprungs und der Hemmung der Spermien-Aszension, sondern auch in der Unterdrückung eines normalen zyklischen Aufbaus der Gebärmutter-Schleimhaut. Was hier so medizinisch hochgestochen klingt, ist nichts anderes als die Aussage: Ein Mensch, der gerade gezeugt wurde, kann sich nicht mehr in der Gebärmutter-Schleimhaut einnisten, weil die Pille das verhindert.

Ja, und schließlich ganz aktuell noch ein Zitat von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom Juni 2023: Es gibt viele verschiedene Pillen-Sorten. Sie enthalten fast alle eine Kombination der beiden weiblichen Hormone Östrogen und Gestagen, daher der Name Kombipille. Sie unterscheiden sich zum Teil in der Dosierung, in der Zusammensetzung der Hormone und in der Art, wie sie eingenommen werden. Die Hormone in der Pille haben eine dreifache Wirkung. Erstens hemmen sie die Eizellenreifung und damit den Eisprung. So kann es zu keiner Befruchtung kommen. Zweitens verändern die Hormone den Schleim im Gebärmutterhals, sodass die Spermien nicht in die Gebärmutter eindringen können. Drittens wird die Gebärmutter-Schleimhaut nur ungenügend aufgebaut. Ein befruchtetes Ei kann sich dadurch nicht einnisten.

Das heißt, es gibt genügend Zeugnisse, die ganz offen dargelegt sind, offen zugänglich sind, sogar auf den Packungsbeilagen der Pillenhersteller.

Der mittlerweile verstorbene Chefarzt für Gynäkologie, Rudolf Ehmann, der sich sehr stark für das Lebensrecht einsetzte, berichtete 2006, dass 200.000 Menschen pro Jahr in Deutschland sterben, weil sie sich aufgrund der Antibabypille nicht in der Gebärmutter einnisten konnten. Er bezeichnete Ungeborene also als Menschen. Aber was sind Personen? Was sind Menschen eigentlich aus rechtlicher Sicht? Entwickelt man sich zu einer Person, wie der EU-Gerichtshof meint? Oder ist man Person? Und ab wann?

Das ist genau die entscheidende Frage. Und genau diese Diskussion wird häufig ausgeblendet. Man spricht fast gar nie über den Menschen im Mutterleib. Was macht das Menschsein aus? Und wie ich am Anfang schon versucht habe darzulegen, wenn wir akzeptieren, dass ein Mensch einen Tag nach der Geburt Menschenwürde hat und den Schutz verdient, dann kann auch nirgends an einem Tag vor der Geburt, zwei Tage vor der Geburt oder noch mehr Tage vor der Geburt, diese Würde plötzlich nicht mehr da sein. Menschenwürde gibt es nicht in Entwicklung.

Es gibt sie nur entweder ganz oder gar nicht. Ja, und schließlich möchte ich noch aus einer weiteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zitieren, Nr. 8203, Absatz 267: Liegt die Würde des Menschseins auch für das ungeborene Leben im Dasein seiner Selbst willen, so verbieten sich jegliche Differenzierungen der Schutzverpflichtung mit Blick auf Alter und Entwicklungsstand dieses Lebens.

Man darf nicht entscheiden: Weil der ein geringeres Alter hat und einen geringeren Entwicklungsstand, hätte er weniger Menschenwürde. Die körperliche und geistige Entwicklung eines Menschen kann nicht ausschlaggebend sein für die Frage, ob er Würde besitzt oder nicht, ob er eine Person ist oder nicht.

Laut einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des ZDF vom Mai diesen Jahres spricht sich eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung dafür aus, den Abtreibungsparagraph 218 des Strafgesetzbuches beizubehalten.

Original-Interview aufgenommen in Genf von Patricia Peschken | Deutsche Sprecher: Matthias Ubert, Alexander Schottky | Redaktionelle Bearbeitung, Moderation und Schnitt: Christian Peschken für Pax Press Agency im Auftrag von EWTN und CNA Deutsch.

Hinweis: Dieser Blogpost – sein Inhalt sowie die darin geäußerten Ansichten – sind kein Beitrag der Redaktion von CNA Deutsch. Meinungsbeiträge wie dieser spiegeln zudem nur die Ansichten der jeweiligen Autoren wider. Die Redaktion von CNA Deutsch macht sich diese nicht zu eigen.

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