Fürst Albert II. von Monaco hat das vom Nationalrat beschlossene Gesetz zur Legalisierung von Abtreibungen blockiert. Dabei berief er sich auf die prägende Rolle des katholischen Glaubens.
Eine Abtreibungsinitiative will ein sogenanntes „Recht“ auf vorgeburtliche Kindstötungen in Europa vorantreiben. Lebensschützer sehen sich benachteiligt.
Die Stadt Regensburg hat ihre Einschränkungen für Gebetsversammlungen vor Abtreibungszentren nach mehreren Gerichtsentscheiden aufgehoben.
Durch Äußerungen von Papst Leo sind Abtreibung und Todesstrafe wieder in die Diskussion geraten. Kardinal Ratzinger hatte schon 1993 klargestellt, dass die beiden Themen nicht zu vergleichen sind.
Das Herz der litauischen Hauptstadt Vilnius wurde am Samstag zum Leben erweckt, als sich Tausende zum „Žygis už gyvybę” (Marsch für das Leben) versammelten.
Papst Leo XIV. hat auf die Kontroverse um die Pläne von Kardinal Blase Cupich reagiert, einen katholischen US-Senator zu ehren, der die Legalisierung der Abtreibung unterstützt.
Voderholzer rief gegenüber EWTN dazu auf, mit Blick auf den Lebensschutz alles zu versuchen, „dass wir nicht hinter dem Stand zurückfallen, den wir schon haben“.
Der Glaube gebe zwar „noch eine tiefere Grundlage, aber dass das Leben des Menschen und die Würde unantastbar ist, das ist Allgemeingut jenseits des Glaubens“, sagte Weihbischof Schwaderlapp.
Peter Kohlgraf warnt eindringlich: Wird der „Kompromiss“ zur Abtreibungsgesetzgebung aufgekündigt, drohen neue gesellschaftliche Konflikte.
Es gelte, „das Leben um seiner selbst willen zu schützen und nicht aus anderem Interesse“, betonte der DBK-Vorsitzende.
Die immer wieder vorgebrachte Anschuldigung, der Marsch für das Leben habe eine gewisse Nähe zur AfD, bezeichnete Linder als „Blödsinn“.
„Esperanza“ setzt sich ein für „das Leben von Frauen, von Männern, von Familien, aber eben auch für das ungeborene Leben und dafür, dass alle ihr Lebensrecht wahrnehmen können“.
Die katholischen Bischöfe Norwegens haben die Gläubigen in einem Hirtenbrief aufgerufen, sich bei der Parlamentswahl am 8. September vom christlichen Menschenbild leiten zu lassen.
Es hätten sich „auch rechtskatholische Akteure an der Verunglimpfungskampagne gegen Brosius-Gersdorf“ beteiligt, schrieb Georg Essen in der Herder Korrespondenz.
Die Folgen einer Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf in das Bundesverassungsgericht wären für das Lebensrecht „unabsehbar gewesen“, so der Lebensschützer Kristijan Aufiero.
„Unsere ethische Haltung ist keine Einmischung in persönliche Entscheidungen, sondern Ausdruck eines Menschenbildes, das jedem Leben, von der Empfängnis an, Würde und Schutz zuspricht.“
Felix Böllmann von ADF International sprach von einem „Versuch, ideologische Gegner unter dem Deckmantel akademischer Forschung zum Schweigen zu bringen“.
„Die Amerikaner sollten nicht gezwungen werden, für die Tötung ungeborener Kinder zu bezahlen oder die Kliniken zu finanzieren, die sie töten“, erklärten die Bischöfe.
Hintergrund für die Stellungnahme der Erzdiözese Paderborn war die Debatte um die von der SPD nominierte Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf.
Joachim Volz verklagt seinen katholischen Klinikträger, da ihm nach einer Krankenhausfusion Abtreibungen untersagt wurden. Unter evangelischer Trägerschaft hatte er Abtreibungen durchgeführt.