Redaktion - Freitag, 11. April 2025, 11:00 Uhr.
Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) hat die Formulierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, wonach man „das ungeborene Leben bestmöglich […] schützen“ wolle, gewürdigt. Cornelia Kaminski, die ALfA-Vorsitzende, erklärte am Donnerstag: „Der Forderung der SPD, eine Reform des § 218 StGB in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, haben CDU und CSU damit nicht nachgegeben. Das ist die gute Nachricht.“
Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen.“
Kaminski betonte, es sei „angesichts des enormen Drucks, der nicht zuletzt von den SPD Frauen ausgeübt wurde, die dies zur Voraussetzung für ihre Zustimmung zum Koalitionsvertrag gemacht hatten“, sicher nicht einfach gewesen, sich auf eine solche Formulierung zu einigen bzw. die SPD-Forderung abzulehnen.
Damit leitete Kaminski in ihrer Stellungnahme zu negativen Aspekten im Koalitionsvertrag über: „Ganz offensichtlich wurde dafür jedoch ein hoher Preis gezahlt. Unter der Überschrift ‚Zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen‘ heißt es auf Seite 102: ‚[…] Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen.‘
Kaminski kritisierte außerdem den Passus: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“
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Die gegenwärtige Regelung sehe vor, so die ALfA-Vorsitzende, „dass Frauen mit geringem Einkommen oder wenn sie Sozialleistungen beziehen, die Kosten für Abtreibungen nach der Beratungsregelung aus dem Sozialhaushalt der Länder erstattet bekommen. Organisiert wird dies über die Krankenkassen, die im Auftrag des Staates zahlen, und zwar nicht aus der Krankenversicherung, sondern aus staatlich finanzierten Mitteln (Sozialbudget). Die Bedürftigkeit muss nicht nachgewiesen werden, so dass ein Großteil der Abtreibungen bereits heute auf diese Weise finanziert werden.“
„Sollte also nun die Koalition anstreben, Abtreibungen zur Kassenleistung zu machen, hätte dies zur Folge, dass vorgeburtliche Kindstötungen zu einer Gesundheitsdienstleistung werden – ungeachtet der Tatsache, dass sie nicht heilen, sondern einen unschuldigen Menschen töten“, warnte Kaminski. „Ist der Schritt zur Abtreibung auf Krankenschein erst einmal gemacht, wäre dies nach der Streichung des Werbeverbots für Abtreibung durch die Ampelkoalition eine erneute Verwässerung des Schutzkonzeptes für das Leben ungeborener Menschen.“
„Es bleibt zu hoffen, dass mit dem Versprechen, die medizinische Weiterbildung im Bezug auf Abtreibungen zu verbessern, auch die psychischen Folgen sowie die Risiken bei chemischer Abtreibung in den Blick genommen werden“, fuhr Kaminski fort.
Allerdings warnte sie auch hier: „Zu befürchten ist jedoch vielmehr, dass auch mit dieser Formulierung ein Schritt in eine Richtung unternommen werden soll, die danach strebt, eine vorgeburtliche Kindstötung als normale medizinische Leistung erscheinen zu lassen. Wer ‚das ungeborene Leben bestmöglich schützen‘ will, muss in Regierungsverantwortung dafür sorgen, dass genau das nicht passiert.“
Die beteiligten Parteien müssen vor einer Regierungsbildung den Koalitionsvertrag noch offiziell annehmen. Die CSU hat dies bereits getan. Die CDU will am 28. April diesen Schritt machen, die SPD dann – als einzige Partei per Mitgliederentscheid – erst am 30. April. Gerechnet wird mit der Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler Anfang Mai.