„Der § 218 ist aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen“, hatte der Verband „Evangelische Frauen in Deutschland“ gefordert.
„Dass Menschen sich in ihrem Körper nicht wohl fühlen, diesen als ‚falsch‘ wahrnehmen, ist nichts Neues“, sagte die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“.
Die Lebensschutzorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) begrüßte das Scheitern der beiden Abstimmungen in einer Stellungnahme.
„Suizidassistenz ist drei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Realität in Deutschland.“
„Offensichtlich ist das hier der Stein des Anstoßes“, sagte die ALfA-Vorsitzende und zeigte die Plastik-Nachbildung eines menschlichen Embryos in der zehnten Woche der Schwangerschaft.
Anfang März hatte das von Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) geführte Auswärtige Amt auf Leitlinien unter dem Titel „Feministische Außenpolitik gestalten“ vorgestellt.
Cornelia Kaminski, die Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), erklärte, die neuen Zahlen seien „schockierend“.
Es äußerten sich der Bundesverband Lebensrecht, die Christdemokraten für das Leben sowie die Aktion Lebensrecht für Alle.
"Eine solche Forderung ließe sich nur umsetzen, wenn gleichzeitig für alle Medizinstudenten die Gewissens- und Religionsfreiheit nicht mehr gelten würde", warnte die Aktion Lebensrecht für Alle.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion solle "ernsthaft eine Normenkontrollklage in Betracht ziehen", sagte Cornelia Kaminski von der "Aktion Lebensrecht für Alle" (AlfA).
Das Werbeverbot für Abtreibung soll auf Wunsch der Bundesregierung bald aufgehoben werden. Der betreffende Paragraph des Strafgesetzbuches, Paragraph 219a, soll gekippt werden, sodass Ärzte künftig Abtreibung öffentlich als Dienstleistung anbieten dürften. Lebensschützer warnen schon lange vor einem weiteren Dammbruch. So betont beispielsweise die "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA), dieser Beschluss lasse "vorgeburtliche Kindstötungen wie jede andere medizinische Leistung oder Heilbehandlung erscheinen und versieht sie mit dem Anschein der Legitimität".
Nachdem die neue Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 24. November den Koalitionsvertrag vorgestellt haben, gibt es scharfe Kritik von Lebensschützern.
Die am 26. Februar ergangene Entscheidung betrifft § 217 StGB und bedeutet eine Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung.