Änderung von Gesetzeslage zu Abtreibung? Bischöfe, Lebensschützer üben Kritik

Bundestag
Leon Seibert / Unsplash

Am Montag hat die von der Bundesregierung einberufene „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ ihren Bericht zur möglichen Änderung der Gesetzeslage in Sachen Abtreibung vorgestellt. Die deutschen Bischöfe und verschiedene Organisationen im Bereich Lebensrecht übten daraufhin deutliche Kritik.

Die zentralen Inhalte des 628 Seiten umfassenden Berichts waren schon vor rund einer Woche in die Öffentlichkeit gedrungen. Das Bundesfamilienministerium fasste am Montag zusammen: „Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft sollten rechtmäßig sein. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der Schwangeren.“

Der Limburger Bischof Georg Bätzing erklärte in seiner Funktion als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK): „Den heute veröffentlichten Bericht der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin und die in ihm enthaltenen Empfehlungen an den Gesetzgeber nimmt die Deutsche Bischofskonferenz mit großer Sorge wahr.“

Man halte „eine intensive, grundlegende Auseinandersetzung mit dem Kommissionsbericht in ethischer und juristischer Perspektive für zwingend erforderlich. Die Ergebnisse zur Neukonzeption des Schwangerschaftsabbruchs betrachten wir als zu einseitig. Die geltende Rechtslage schützt sowohl Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau als auch das ungeborene Kind.“

Mit ihrem Verständnis der Menschenwürde widerspreche die Kommission „nicht zuletzt zentralen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Menschenwürde und zum Lebensschutz Ungeborener, auf denen die derzeit geltenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch beruhen. Das BVG leitet aus den Grundrechten eine enge Verknüpfung der Würde des ungeborenen Kindes mit einem ihm zukommenden, vollwertigen Lebensschutz mit dem Zeitpunkt der Nidation ab. Wir halten diese Ausführungen des BVG nach wie vor für richtig. Eine Relativierung der fundamentalen Würde jedes Menschen, auch des ungeborenen Kindes, und eine Relativierung, Einschränkung oder Abstufung des damit verbundenen Grundrechts auf Leben halten wir für falsch.“

„Auch beim vorgeburtlichen Leben handelt es sich von Anfang an um individuelles Leben, das als menschliches Leben immer ein sich entfaltendes Leben ist“, so Bätzing. „Es hat nach christlicher Auffassung Anspruch auf den gleichen Schutz seines Lebens und ihm kommt die gleiche Würde zu wie einem geborenen Menschen.“

Der Bericht der Kommission empfahl, auch die Eizellspende sowie die Leihmutterschaft unter bestimmten Bedingungen zuzulassen. Demgegenüber erklärte Bätzing für die deutschen Bischöfe: „Wir sind der Auffassung, dass die Praxis der Leihmutterschaft die Würde der Frau und des Kindes verletzt. Das Kind sollte nicht zu einem Objekt der Kommerzialisierung und die Frau, die das Kind austrägt, nicht instrumentalisiert werden.“

Die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Linder, kritisierte: „Die Empfehlungen der Kommission bringen Frauen im Schwangerschaftskonflikt in noch größere Nöte. So soll die Beratung zwar ausgebaut werden, aber keine Pflicht mehr sein. Dies entspringt einer vollkommen lebensfremden Einschätzung. Denn in der Realität bekommen vor allem diejenigen Frauen, die Beratung und Schutz vor (männlichem) Druck am meisten brauchen, durch die Beratungspflicht eine Zugangs- und Schutzmöglichkeit, die sie ohne diese Pflicht nicht mehr haben. Und besonders in den ersten Wochen einer Schwangerschaft, in denen die Kommission eine schrankenlose Abtreibungsfreigabe empfiehlt, brauchen diese Frauen besonderen Schutz vor Abtreibungsdruck und einen zeitlichen Schutzraum für Lebensentscheidungen.“

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Der Bericht der Kommission sei Teil der Strategie, „möglichst viele vernunftmäßig unhaltbare bis absurde Ideologieprojekte durchzubringen, solange man die Möglichkeit dazu hat. Dass man sich seiner Sache dennoch nicht ganz so sicher ist, bestätigt unter anderem die einseitige Besetzung der Kommission.“

Für die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) sagte die Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski, dem „zunächst rechtlos gestellten Embryo das Recht auf Leben zu einem späteren Zeitpunkt zuzuerkennen, mutet angesichts des seit langem bestehendem Konsens in der Embryologie willkürlich an. Einen, den das Bundesverfassungsgericht einst auf die Formel brachte: ,Leben im Sinne der geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums besteht nach gesicherter biologisch-physiologischer Erkenntnis jedenfalls vom 14. Tage nach der Empfängnis (Nidation, Individuation) an […]. Der damit begonnene Entwicklungsprozess ist ein kontinuierlicher Vorgang, der keine scharfen Einschnitte aufweist und eine genaue Abgrenzung der verschiedenen Entwicklungsstufen des menschlichen Lebens nicht zulässt. Er ist auch nicht mit der Geburt beendet; die für die menschliche Persönlichkeit spezifischen Bewusstseinsphänomene z. B. treten erst längere Zeit nach der Geburt auf.‘“

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