Lebensschützer verurteilen Antrag: EU als "Handlanger von Abtreibungsideologen"

Flaggen der Europäischen Union
Guillaume Périgois / Unsplash (CC0)

Mehrere deutsche Lebensschutz-Organisationen haben den am Donnerstag vom EU-Parlament verabschiedeten Entschließungsantrag, der ein "Recht auf Abtreibung" in der Grundrechte-Charta der Europäischen Union verankern soll, scharf verurteilt.

Bundesverband Lebensrecht

Alexandra Maria Linder, die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, der jährlich den Marsch für das Leben in Berlin ausrichtet, sagte gegenüber CNA Deutsch, die EU habe sich "einmal mehr zum Handlanger von Abtreibungsideologen" gemacht, "denen sicherlich alles mögliche unterstellt werden kann, jedoch keine humane Einstellung oder gar das Motiv, Frauen in Not tatsächlich und nachhaltig helfen zu wollen".

Durch Abtreibungen sei die Situation von Frauen in keinem Land verbessert worden. "Statt staatlich geförderten Respekt vor Frauen und Schutz von Frauen bietet man als einzige Lösung Abtreibungen nach Vergewaltigung und in prekären Lebensverhältnissen an – dies schützt die Frauen weder vor weiterem sexuellen Missbrauch noch verbessert es die Lebensverhältnisse", so Linder.

Der Einsatz von Politikern für ein "Recht auf Abtreibung" offenbare "eine erstaunliche intellektuelle Resistenz gegen alle neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse: Dass der Mensch von seiner Zeugung an in jedem Stadium seines Lebens ein Mensch ist."

Ein Entschließungsantrag wie derjenige vom Donnerstag habe zwar "wenige konkrete Auswirkungen" etwa auf nationale Gesetzgebungsverfahren, diene aber "Ideologen, die sich damit auf eine angebliche 'Mehrheitsmeinung in der EU' berufen können. Und sie dienen den auf lange Sicht milliardenschweren Nutznießern der EU-Geldverteiler, die dezidiert Abtreibungsorganisationen fördern, jede finanzielle Unterstützung von Lebensrechtsorganisationen oder Hilfszentren für Schwangere in Not aber verweigern."

Christdemokraten für das Leben

Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, kommentierte, die "Konstruktion" eines "angeblichen 'Rechts' auf Abtreibung" sei "der wohl deutlichste Bruch mit allem, was unser judäo-christliches Erbe in Europa ausmacht. Freiheit und Rechtsstaatlichkeit können sich wohl kaum darin ausdrücken, die Tötung eines anderen Menschen als ein Grundrecht zu definieren."

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In den letzten zehn Jahren habe es "wiederholt Versuche von linker Seite gegeben, ein 'Recht' auf Abtreibung im Rechtskatalog der EU zu verankern", erinnerte Wenzel. "Diese sind sämtlich an der Mehrheit der Abgeordneten gescheitert. Doch sind heute – augenscheinlich unter dem Eindruck der aktuellen Ereignisse in den USA – nun leider auch etliche konservative Parlamentsmitglieder der Resolution gefolgt. Offenbar ohne die weitreichenden Konsequenzen zu bedenken."

"In Artikel 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist das Recht auf Leben verankert", so die CDL-Vorsitzende. "Mit der Aufnahme eines 'Rechtes auf Abtreibung' in dasselbe Vertragswerk gerät die Charta in einen Selbstwiderspruch. Das Lebensrecht des Kindes wird künftig unter den Zustimmungsvorbehalt seiner Mutter gestellt."

Deutsche Bischofskonferenz

"Die Entschließung des Europäischen Parlaments, ein sogenanntes "Recht auf Abtreibung" in die Grundrechte-Charta der EU einzufügen, ist nicht die richtige Reaktion auf gegenwärtige Debatten in den USA und anderen Ländern", erklärte der Pressesprecher der deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, gegenüber CNA Deutsch.

"Die Gesundheit und Rechte von Frauen zu schützen, ist ohne Zweifel ein herausragendes Anliegen", so Kopp weiter. "Ein sogenanntes 'Recht auf Abtreibung' lässt aber den Schutz des ungeborenen Lebens völlig unberücksichtigt und wird der Komplexität der Situation in keiner Weise gerecht. Dem ungeborenen Kind kommen von Anfang an Menschwürde, ein Recht auf Leben und ein eigenständiger Schutzanspruch zu."

"Eine Polarisierung der Debatte in Europa ist unbedingt zu vermeiden", betonte Kopp. "Wir sind daher als Gesellschaft und in der Politik aufgefordert, sehr sorgsam und verantwortungsvoll mit dem Thema umzugehen. Die Entschließung des Europäischen Parlaments hilft hier nicht."

Aktion Lebensrecht für Alle

Bereits am Donnerstag erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, in einem Gastkommentar für CNA Deutsch: "Wer ungeboren ist, gilt in diesem postchristlichen Europa nicht als Mensch."

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Dies sei zwar nicht neu, doch die "Chuzpe, mit der nun gefordert wird, ein Recht auf Tötung des eigenen, ungeborenen Kindes in die Grundrechtecharta der EU aufzunehmen, lässt einem jedoch das Blut in den Adern gefrieren".

"Dass dieser unmenschliche, unnatürliche und zutiefst gegen das Wesen der Frau gerichtete Akt nun auch noch zum Grundrecht erhoben werden soll, mit dem man eine vermeintliche Diskriminierung von Frauen beenden möchte, ist eine Perversität", so Kaminski weiter. "Der Fanatismus, mit dem hier vorgegangen wird, hat etwas Gespenstisches."

Zuletzt aktualisiert am 8. Juli 2022, 11:32 Uhr (ergänzt um Stellungnahme der deutschen Bischofkonferenz).

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