„Fast wie Satire“: Lebensschützer zu Forderung nach Abtreibung durch „Evangelische Frauen“

Werdende Mutter (Symbolbild)
Juan Encalada / Unsplash

Es mute „schon fast wie Satire an“, so die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) am Dienstag, „dass die Evangelischen Frauen ganz im Sinne einer diskriminierungsfreien Bildung ‚diversitätssensible‘ Aufklärung fordern, ihr Begriff von Diversität aber ganz offensichtlich eine Vielzahl von Menschen – nämlich die vorgeburtlichen – komplett ausschließt.“

Der Verband „Evangelische Frauen in Deutschland“ bezeichnet sich als Organisation, welche „die Anliegen und Positionen evangelischer Frauen in Deutschland sichtbar macht und vertritt“. Dabei berufen sich die Frauen ausdrücklich auf die „Grundlage des biblischen Menschenbildes“.

Am 5. Oktober hatte der Verband erklärt: „Der § 218 ist aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen. Stattdessen könnte das Schwangerschaftskonfliktgesetz außerhalb des Strafgesetzbuchs notwendige Regelungen enthalten und um eine Fristenregelung ergänzt werden. Des Weiteren forderten die Delegierten der 37 Mitgliedsorganisationen den Rechtsanspruch schwangerer Personen auf eine qualitative, ergebnisoffene, kostenfreie und barrierearme Schwangerschafts(konflikt)beratung.“

„Die Evangelischen Frauen in Deutschland werden ihre Beschlüsse sowohl in die Arbeitsgruppe 1 der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin der Bundesregierung als auch in die Meinungsbildungsprozesse der Diakonie Deutschland sowie in die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im November in Ulm einbringen“, hieß es weiter.

Im Strafgesetzbuch ist das Thema Abtreibung in § 218 geregelt. Grundsätzlich gelten vorgeburtliche Kindstötungen demnach als Straftat. Allerdings kommt das Gesetz in zahlreichen Fällen nicht zur Anwendung, sodass in Deutschland weiterhin rund 100.000 Kinder pro Jahr abgetrieben werden.

Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP ist derweil zumindest in Teilen bestrebt, den Abtreibungs-Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen.

Die ALfA-Vorsitzende Cornelia Kaminski betonte demgegenüber: „Der § 218 ist ein hart errungener gesellschaftlicher Kompromiss, der breite Zustimmung erfährt, die Interessen der beteiligten Personen so gut wie möglich abwägt und dabei unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt. Dazu gehört auch die Perspektive der schwangeren Frauen, die gern das Kind zur Welt bringen würden, sich aber dem Druck ihres Umfelds ausgesetzt und zum Schwangerschaftsabbruch gedrängt fühlen. Auch diese Perspektive ignorieren die Evangelischen Frauen in ihrem Beschluss vollständig, womit er auch noch frauenfeindlich ist.“

„Die Forderung der Evangelischen Frauen in Deutschland, den § 218 aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen, lässt vor allem eins schmerzlich vermissen: jeden Hinweis darauf, dass von einem Schwangerschaftsabbruch ein ungeborenes Kind betroffen ist, dessen Leben damit ausgelöscht wird“, so Kaminski. „Anders als die Evangelischen Frauen es in ihrem Beschluss formulieren gibt es eben kein ‚Recht auf sichere Abbrüche‘ – dies schon allein deswegen nicht, weil für mindestens einen der betroffenen Menschen jede Abtreibung nicht sicher, sondern tödlich ist, und es in einem funktionierenden Rechtsstaat niemals das Recht auf Tötung eines anderen, zumal völlig unschuldigen und wehrlosen Menschen geben darf.“

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