Beide Gesetzesvorschläge zum Thema Sterbehilfe scheitern im Bundestag

Reichstagsgebäude
Karlheinz Pape / Pixabay

Beide Gesetzesvorschläge, welche die Beihilfe zum Selbstmord, oft Sterbehilfe genannt, neu regeln sollten, sind am Donnerstagmittag im Bundestag gescheitert.

Der restriktivere Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) scheiterte mit 304 zu 363 Stimmen. Der Entwurf der Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) scheiterte mit 287 zu 375 Stimmen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt.

Laut der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) „wollen die beiden Gruppen, die einen eigenen Gesetzentwurf ausgearbeitet hatten, nun einen gemeinsamen Vorschlag zur Abstimmung vorlegen“, berichtete die Tagesschau. „Diese solle in Kürze stattfinden.“

Die Lebensschutzorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) begrüßte das Scheitern der beiden Abstimmungen in einer Stellungnahme. Die ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski konstatierte: „Die vorgelegten Gesetzentwürfe wiesen dermaßen viele Ungereimtheiten auf, dass es nur folgerichtig war, alle abzulehnen – getreu der Devise: Besser gar keine Regelung noch eine Weile ertragen, als eine schlechte Regelung langfristig zementieren.“

„Für die breite gesellschaftliche Debatte und Einbeziehung der Experten durch das Parlament ist nun Zeit gewonnen – ebenso wie dafür, mit einem finanziell gut ausgestatteten Präventionsprogramm der Selbsttötung vorzubeugen und durch eine breit aufgestellte palliative Versorgung das Lebensende würdig zu gestalten“, erklärte Kaminski. „Dass die Abgeordneten sich dem Unterfangen verweigert haben, in aller Eile noch vor der Sommerpause eine Entscheidung über Leben und Tod treffen zu sollen, indem sie keinem der vorgeschlagenen Entwürfe eine Mehrheit zukommen ließen, ist sehr begrüßenswert.“

Der Staat habe „die Verpflichtung, das Leben jedes Menschen zu schützen – ohne jede Kosten-Nutzen-Rechnung“, mahnte Kaminski an. „Auch ein Mensch, der nicht mehr produktiv ist, sondern auf Grund seines Alters oder seiner Krankheit Kosten verursacht, muss Wertschätzung erfahren und darf nicht den Eindruck haben, nur noch eine unzumutbare Last zu sein. Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist dringend geboten.“

Während Kaminski die Ablehnung der beiden Gesetzesvorschläge begrüßte, erklärte Bischof Georg Bätzing als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK): „Ich bedauere es allerdings, dass der Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe Castellucci/Heveling et al keine Mehrheit gefunden hat. Dieser Gesetzentwurf hätte mit seinem Schutzkonzept dazu beitragen können, dass der assistierte Suizid in Deutschland nicht zur gesellschaftlichen Normalität am Lebensende wird.“

„Ich betone, dass es eines derartigen ausbalancierten gesetzlichen Schutzkonzepts dringend bedarf“, so Bätzing. „Ein solches Schutzkonzept muss die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches soweit wie möglich gewährleisten und zugleich ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima und eine Kultur gegenseitiger Fürsorge und Zuwendung bewahren.“

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„In beiderlei Hinsicht muss die politische wie gesellschaftliche Debatte intensiv weitergeführt werden“, forderte der DBK-Vorsitzende. „Wir müssen als Gesellschaft eine Kultur der Lebensbejahung und gegenseitigen Fürsorge bewahren. Dafür stehen insbesondere auch die Einrichtungen und Dienste der Kirche und ihrer Caritas sowie ihre Mitarbeitenden, die die Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssituation tagtäglich unterstützen und begleiten, sich ihnen zuwenden und für sie da sind. Auch ihnen gilt heute mein Dank.“

Der Augsburger Bischof Bertram Meier erklärte: „Die katholische Kirche bietet seit langem breit angelegte, alle Lebensbereiche und –phasen umfassende Beratungs- und Unterstützungsangebote an, nicht zuletzt eine würdevolle Palliativ- und Hospizversorgung und auch Angebote zur Suizidprävention. Ich freue mich darüber, dass nun auch der Staat hier versuchen wird, wie es im Entschließungsantrag heißt, ‚den Schwerpunkt auf die Prävention in den Alltagswelten‘ zu legen. Hier bieten wir als Partner gerne unsere Expertise an. Denn die Kirche wird auch künftig die Menschen in Not nicht alleine lassen.“

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