Mehrere französische Bischöfe haben in dieser Woche den jüngsten Vorschlag der französischen Regierung zur Legalisierung der Beihilfe zum Suizid scharf verurteilt.
Auf die Frage, warum er mit der Einführung des Gesetzentwurfs so lange gewartet habe, antwortete Macron, er sei „skeptisch gegenüber Umfragen“.
Die Niederlande folgen mit dem neuen Gesetzesbeschluss Belgien, das bereits 2014 ein Gesetz zur aktiven Sterbehilfe bei Kindern verabschiedet hat.
Neben dem sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) waren beim Neujahrsempfang der Diözese Görlitz Vertreter aus Kirche, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft anwesend.
Die Bundesregierung hat derweil wenigstens in weiten Teilen die Absicht, die vorgeburtliche Kindstötung nicht mehr strafrechtlich zu regeln und den Paragrafen 218 abzuschaffen.
„Wir benötigen Regularien für unsere kirchlichen Einrichtungen, die es verunmöglichen, dass assistierter Suizid als Geschäftsmodell bei uns möglich ist.“
Für die Menschenrechtsorganisation ADF International sagte Rechtsanwalt Felix Böllmann: „Wir begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.“
Dass jeder Mensch Gottes Heiligtum sei, begründe „seine Einzigartigkeit und seine unverletzliche Würde“.
Die Lebensschutzorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) begrüßte das Scheitern der beiden Abstimmungen in einer Stellungnahme.
Im Bundestag steht eine dreistündige Debatte zum Thema „Suizidhilfe“ auf der Tagesordnung, die um 9:05 Uhr begann und noch bis 12:05 Uhr andauern soll.
Genn predigte bei der sogenannten Großen Prozession in Münster, die als Buß- und Bittprozesison auf das 14. Jahrhundert und die Zeit der Pest zurückgeht.
„Ungerechte gesellschaftliche Zustände und Verhältnisse sind nicht einfach mit einem Achselzucken hinzunehmen; wir müssen sie hinterfragen und zum Besseren wenden.“
„Suizidassistenz ist drei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Realität in Deutschland.“
„Die vermeintliche Freiheit in Bezug auf das selbstbestimmte Sterben und das Inanspruchnehmen-Dürfen von Sterbehilfe kann und wird sehr schnell in ihr Gegenteil umkippen.“
Die Päpstliche Akademie für das Leben hat am Montag erklärt, ihr Präsident sei gegen den ärztlich assistierten Suizid, halte aber eine "Gesetzesinitiative" für möglich, die ihn in Italien unter "spezifischen und besonderen Bedingungen" entkriminalisieren würde.
Er verstehe, „dass die gesetzliche Vermittlung unter den Bedingungen, in denen wir uns befinden, der größtmögliche Beitrag zum Gemeinwohl sein kann“.
Gegen ein angebliches "Recht" auf assistierten Suizid spricht sich der bekannte Mediziner Joe Bausch aus, der über 30 Jahre lang als Arzt in der Justizvollzugsanstalt Werl gearbeitet hat.
Sollen Altersheime dazu gezwungen werden, Beihilfe zum Suizid zuzulassen? Ja, beschloss der Zürcher Kantonsrat mit 92 gegen 76 Stimmen.
Das italienische Verfassungsgericht hat am Dienstag ein Referendum zur Entkriminalisierung des ärztlich assistierten Suizids in Italien mit der Begründung blockiert, dass der rechtliche Schutz der Schwachen und Verletzlichen unzureichend sei.
Holländischer Experte rät: Klar am Verbot der Tötung auf Verlangen festzuhalten