Für die Menschenrechtsorganisation ADF International sagte Rechtsanwalt Felix Böllmann: „Wir begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.“
„Willentliche Euthanasie, gleich in welcher Form und aus welchen Beweggründen, ist Mord“, heißt es im Katechismus der Katholischen Kirche.
Dass jeder Mensch Gottes Heiligtum sei, begründe „seine Einzigartigkeit und seine unverletzliche Würde“.
Die Lebensschutzorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) begrüßte das Scheitern der beiden Abstimmungen in einer Stellungnahme.
Im Bundestag steht eine dreistündige Debatte zum Thema „Suizidhilfe“ auf der Tagesordnung, die um 9:05 Uhr begann und noch bis 12:05 Uhr andauern soll.
Genn predigte bei der sogenannten Großen Prozession in Münster, die als Buß- und Bittprozesison auf das 14. Jahrhundert und die Zeit der Pest zurückgeht.
„Ungerechte gesellschaftliche Zustände und Verhältnisse sind nicht einfach mit einem Achselzucken hinzunehmen; wir müssen sie hinterfragen und zum Besseren wenden.“
„Suizidassistenz ist drei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Realität in Deutschland.“
Anlässlich der bevorstehenden Abstimmung zur gesetzlichen Neuregelung des assistierten Suizids haben sich Bischof Bertram Meier und die Vorsitzende des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Augsburg, Hildegard Schütz, in einem offenen Brief an den Deutschen Bundestag gegen eine Normalisierung der Beihilfe zum Suizid ausgesprochen.
„Die vermeintliche Freiheit in Bezug auf das selbstbestimmte Sterben und das Inanspruchnehmen-Dürfen von Sterbehilfe kann und wird sehr schnell in ihr Gegenteil umkippen.“
Die Päpstliche Akademie für das Leben hat am Montag erklärt, ihr Präsident sei gegen den ärztlich assistierten Suizid, halte aber eine "Gesetzesinitiative" für möglich, die ihn in Italien unter "spezifischen und besonderen Bedingungen" entkriminalisieren würde.
Er verstehe, „dass die gesetzliche Vermittlung unter den Bedingungen, in denen wir uns befinden, der größtmögliche Beitrag zum Gemeinwohl sein kann“.
Gegen ein angebliches "Recht" auf assistierten Suizid spricht sich der bekannte Mediziner Joe Bausch aus, der über 30 Jahre lang als Arzt in der Justizvollzugsanstalt Werl gearbeitet hat.
"Es ist verständlich, dass die meisten Teilnehmer an der Konsultation die Idee eines würdevollen Todes unterstützen – das tun wir alle –, aber jemanden zu töten, der krank ist, ist niemals würdevoll."
Der Bundestag debattiert um Freitag über Anträge zur Neuregelung der Sterbehilfe.
Sollen Altersheime dazu gezwungen werden, Beihilfe zum Suizid zuzulassen? Ja, beschloss der Zürcher Kantonsrat mit 92 gegen 76 Stimmen.
Das italienische Verfassungsgericht hat am Dienstag ein Referendum zur Entkriminalisierung des ärztlich assistierten Suizids in Italien mit der Begründung blockiert, dass der rechtliche Schutz der Schwachen und Verletzlichen unzureichend sei.
Holländischer Experte rät: Klar am Verbot der Tötung auf Verlangen festzuhalten
Während das italienische Parlament darüber debattiert, ob es einen Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung der Sterbehilfe verabschiedet hat, hat eine Vereinigung katholischer Ärzte betont, dass ein würdiger Tod "keine Abkürzungen nehmen kann".
Fast 60 Organisationen haben einen Artikel kritisiert, der letzte Woche in der Jesuitenzeitschrift "La Civiltà Cattolica" veröffentlicht wurde und die Verabschiedung eines italienischen Gesetzes zur Legalisierung des assistierten Suizids unterstützt