Belgischer Bischof Bonny bezeichnet Euthanasie als nicht automatisch „in sich schlecht“

Bischof Johan Bonny
Synodaler Weg / Maximilian von Lachner

Bischof Johan Bonny von Antwerpen in Belgien hat in einem Interview den Eindruck erweckt, die Lehre der Kirche zur Euthanasie abzulehnen. Bonny sagte, er glaube nicht, dass Euthanasie „in sich schlecht“ sei.

In einem Interview mit der belgischen Zeitung „La Libre“, das am 28. September veröffentlicht wurde, sagte der Bischof, die Lehre der Kirche, derzufolge Euthanasie eine in sich schlechte Handlung ist, sei „eine zu einfache Antwort, die keinen Raum für Differenzierung lässt“.

„Die Philosophie hat mich gelehrt, mich nie mit allgemeinen Schwarz-Weiß-Antworten zufrieden zu geben“, sagte Bonny. „Alle Fragen verdienen Antworten, die der jeweiligen Situation angepasst sind. Ein moralisches Urteil muss immer in Abhängigkeit von der konkreten Situation, der Kultur, den Umständen und dem Kontext gefällt werden.“

Und weiter: „Wir müssen lernen, Begriffe besser zu definieren und Situationen besser zu unterscheiden.“

„Wir werden immer gegen den Wunsch einiger Menschen sein, ein Leben zu früh zu beenden, aber wir müssen anerkennen, dass die Bitte um Euthanasie eines jungen Mannes von 40 Jahren nicht gleichzusetzen ist mit der eines 90-Jährigen, der mit einer unheilbaren Krankheit zu kämpfen hat“, so Bonny.

Im Katechismus der Katholischen Kirche (2324) heißt es: „Willentliche Euthanasie, gleich in welcher Form und aus welchen Beweggründen, ist Mord. Sie ist ein schwerer Verstoß gegen die Wurde des Menschen und gegen die Ehrfurcht vor dem lebendigen Gott, seinem Schöpfer.“

Diese Lehre wurde in dem vatikanischen Dokument „Samaritanus Bonus“ aus dem Jahr 2020 bekräftigt: „Euthanasie ist daher eine in sich schlechte Handlung, bei jeder Gelegenheit oder unter allen Umständen.“ Es handle sich um „eine schwere Sünde gegen das menschliche Leben“.

Das Büro von Bonny reagierte am Freitag nicht auf eine Anfrage von CNA, der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch, nach weiteren Informationen über die Ansichten des Bischofs.

Mehr in Europa

Der belgische Prälat hatte bereits in der Vergangenheit durch Handlungen und Äußerungen, die im Widerspruch zur Lehre der Kirche zu stehen scheinen, für Kontroversen gesorgt, insbesondere mit Blick auf seine zahlreichen Forderungen nach einer größeren Akzeptanz für homosexuelle Verbindungen innerhalb der Kirche.

Bonny und die anderen flämischen Bischöfe Belgiens haben im September 2022 die Segnung homosexueller Verbindungen eingeführt, obwohl die vatikanische Glaubenskongregation mit Zustimmung von Papst Franziskus anderthalb Jahre zuvor bestätigt hatte, die Kirche habe keine Vollmacht, derartige Verbindungen zu segnen. Bonny sprach im März 2023 als hochrangiger Gast vor dem deutschen Synodalen Weg, der mit großer Mehrheit ebenfalls für die Segnung homosexueller Verbindungen votiert hat.

Assistierter Suizid ist nicht dasselbe wie Euthanasie, obwohl die beiden Begriffe oft synonym verwendet werden. Nach dem Ethikkodex der „American Medical Association“ umfasst Euthanasie notwendigerweise „die Verabreichung eines tödlichen Mittels durch eine andere Person an einen Patienten“, was bedeutet, dass die Person, welche die Euthanasie durchführt (etwa ein Arzt), direkt für die Beendigung des Lebens des Patienten verantwortlich ist.

Auf der anderen Seite ist assistierter Suizid nach der Definition des katholischen Bioethikers William May der Akt der Bereitstellung der Mittel zum Selbstmord für eine Person, die daraufhin selbst handelt. In vielen Fällen ist ein Arzt oder eine andere autorisierte medizinische Fachkraft befugt, der Person eine tödliche Dosis eines Medikaments zu verschreiben, die diese sich selbst verabreicht.

Belgien und die Niederlande sind Vorreiter beim Angebot und der Ausweitung der Euthanasie und des assistierten Suizids. Ärzte, die eine solche Praxis persönlich ablehnen, müssen ihre Patienten dennoch überweisen. Nach belgischem Recht ist Euthanasie zulässig, wenn ein „medizinisch aussichtsloser Zustand ständigen und unerträglichen körperlichen oder geistigen Leidens“ aufgrund einer schweren und unheilbaren Störung, die durch eine Krankheit oder einen Unfall verursacht wurde, nicht gelindert werden kann.

Die Euthanasie von Kindern wurde in Belgien 2014 legalisiert, nachdem sie bereits 2002 für Erwachsene zugelassen worden war. Nach belgischem Recht können Minderjährige jeden Alters, die unheilbar krank sind, Euthanasie beantragen, wobei allerdings die Zustimmung der Eltern sowie die Zustimmung von Ärzten und Psychiatern erforderlich ist. In den Jahren 2016 und 2017 haben laut einem Regierungsbericht drei Minderjährige von dem Verfahren Gebrauch gemacht und wurden euthanasiert. In einem späteren Bericht heißt es jedoch, in den Jahren 2020 und 2021 hätten keine Minderjährigen das Euthanasiegesetz des Landes in Anspruch genommen.

Der Anteil der gemeldeten Sterbefälle aufgrund von Euthanasie lag 2022 bei fast 3.000 oder 2,5 Prozent aller Todesfälle in Belgien, so derselbe Bericht.

Anstelle von Sterbehilfe oder Euthanasie fördert die katholische Kirche die Palliativmedizin, also die Begleitung von Patienten am Ende ihres Lebens mit Methoden wie der Schmerzbehandlung, ohne den Sterbeprozess zu beschleunigen.

Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.

Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.

Die katholische Lehre besagt: Patienten und Ärzte sind nicht verpflichtet sind, alles Erdenkliche zu tun, um den Tod zu vermeiden, aber wenn ein Leben sein natürliches Ende erreicht hat und ein medizinischer Eingriff nicht von Nutzen wäre, ist die Entscheidung, „auf außergewöhnliche oder unverhältnismäßige Mittel zu verzichten“, um einen Sterbenden am Leben zu erhalten, keine Euthanasie, wie Papst Johannes Paul II. in „Evangelium Vitae“ festhielt.

Papst Franziskus hat während seines gesamten Pontifikats Euthanasie verurteilt, zuletzt im September, indem er sie als „Sünde gegen Gott“ bezeichnete. Er hat auch die Notwendigkeit betont, Schwerstkranken und Sterbenden eine palliative Betreuung zukommen zu lassen.

In Deutschland debattiert die Politik derzeit darüber, das Thema gesetzlich zu regeln, nachdem das Bundesverfassungsgericht ein bereits bestehendes Gesetz gekippt hatte. Vor der Sommerpause des Bundestages konnte kein Gesetzesvorschlag die notwendige Mehrheit erreichen.

Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.