Redaktion - Montag, 19. Januar 2026, 11:00 Uhr.
Der emeritierte Papst Benedikt XVI. hat Kardinal Reinhard Marx, den Erzbischof von München und Freising, einem Bericht zufolge mit Blick auf den deutschen Synodalen Weg gewarnt. Der 2019 lancierte Prozess ist weltweit – auch im Vatikan – in die Kritik geraten, weil mit Zustimmung der Mehrheit der deutschen Bischöfe teils radikale Änderungen an der überlieferten kirchlichen Lehre gefordert wurden, etwa mit Blick auf Frauenordination und Homosexualität.
Die italienische Zeitung Il Giornale schrieb am Samstag: „Tatsächlich hat Benedikt XVI. sich 2021 bei seinem Nachfolger als Erzbischof von München und Freising zu Wort gemeldet, um seine ‚große Besorgnis‘ über den synodalen Prozess in Deutschland zum Ausdruck zu bringen.“
Marx hatte als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) den Synodalen Weg 2019 ins Leben gerufen. Er involvierte das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) als Partner auf Augenhöhe. Die erste Versammlung des Synodalen Wegs fand 2020 statt. Wenig später gab Marx bekannt, nicht erneut für das Amt des DBK-Vorsitzenden zu kandidieren. Damit war er auch nicht länger einer von zwei Präsidenten des Synodalen Wegs.
In Il Giornale hieß es weiter: „Vatikanische Quellen bestätigen uns, dass Ratzinger in seinen letzten Lebensjahren der Richtung, die die deutsche Kirche eingeschlagen hatte, zutiefst skeptisch gegenüberstand und überzeugt war, dieser Weg werde ‚Schaden anrichten und schlecht enden, wenn er nicht gestoppt wird‘.“
„Marx ignorierte den Appell des emeritierten Papstes, der wenige Monate später in seiner Heimat aufgrund eines gerade von der Erzdiözese München in Auftrag gegebenen Berichts über Missbräuche schwer diskreditiert wurde, ohne von seinem Amtsnachfolger verteidigt zu werden“, so die Zeitung.
Der Vatikan hatte unter Papst Franziskus wiederholt den Synodalen Weg kritisiert – auch und gerade dessen Verstetigung durch einen Synodalen Rat. Der Begriff Synodaler Rat für dieses neue Gremium wurde inzwischen zu den Akten gelegt und durch den Begriff Synodalkonferenz ersetzt. Inwiefern inhaltliche Korrekturen erfolgten, muss der Vatikan beurteilen, dem die Satzung inzwischen vorliegt.
Knackpunkt ist die Idee des gemeinsamen Beratens und Entscheidens von Diözesanbischöfen und Nicht-Bischöfen. In der Satzung heißt es dazu: „Die berät und fasst Beschlüsse im Sinne ‚synodaler Entscheidungsprozesse‘ (vgl. Abschlussdokument der Bischofssynode, Nr. 94) zu wichtigen Fragen des kirchlichen Lebens von überdiözesaner Bedeutung.“
Bislang forderte der Vatikan unter Papst Franziskus und nun unter Papst Leo XIV. trotz aller Kritik am Synodalen Weg nie förmlich, den Prozess mit seinen teils radikalen Änderungsbestrebungen an der überlieferten kirchlichen Lehre zu beenden und Gremien nur so einzurichten, wie es kirchenrechtlich problemlos möglich ist und wie sie in Deutschland auf allen Ebenen existieren. Nun besteht die Lösung der deutschen Frage entweder darin, die Satzung zu genehmigen, womit alle bisherige vatikanische Kritik als substanzlos erscheinen würde, oder die Satzung abzulehnen, wodurch der Eindruck entstünde, dass der Vatikan erst dann durchgreift, wenn es um die Macht der Bischöfe geht, nicht aber zuvor, wenn zentrale Punkte der katholischen Lehre in Frage gestellt wurden – etwa mit Blick auf Frauenordination, die reguläre Taufspendung durch Laien und Homosexualität.





