Das italienische Verfassungsgericht hat am Dienstag ein Referendum zur Entkriminalisierung des ärztlich assistierten Suizids in Italien mit der Begründung blockiert, dass der rechtliche Schutz der Schwachen und Verletzlichen unzureichend sei.
Holländischer Experte rät: Klar am Verbot der Tötung auf Verlangen festzuhalten
Während das italienische Parlament darüber debattiert, ob es einen Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung der Sterbehilfe verabschiedet hat, hat eine Vereinigung katholischer Ärzte betont, dass ein würdiger Tod "keine Abkürzungen nehmen kann".
Fast 60 Organisationen haben einen Artikel kritisiert, der letzte Woche in der Jesuitenzeitschrift "La Civiltà Cattolica" veröffentlicht wurde und die Verabschiedung eines italienischen Gesetzes zur Legalisierung des assistierten Suizids unterstützt
Das umstrittene "Sterbeverfügungsgesetz" könnte bereits zum Jahresbeginn 2022 in Österreich inkrafttreten. Die entsprechende Regierungsvorlage hat dazu am Dienstag den Justizausschuss passiert und wird nun als nächstes am 15. und am 16. Dezember im Nationalrats- und Bundesratsbeschluss besprochen.
Nachdem italienische Behörden grünes Licht für die erste legale Beihilfe zum Suizid gegeben haben, erklärte die katholische Kirche im Land, dass das Leben "geschützt und verteidigt werden muss".
Die österreichische Bischofskonferenz hat erneut vor dem vorliegende Entwurf des "Sterbeverfügungsgesetzes" gewarnt, welches die Sterbehilfe im Land legalisieren könnte. Zum Abschluss der Herbstvollversammlung machten Österreichs Bischöfe noch einmal deutlich, dass sie sich weiterhin für ein verfassungsrechtliches Verbot der "Tötung auf Verlangen" einsetzen wollen.
Eine Gruppe von etwa 1.700 britischen Ärzten hat sich gegen die Beihilfe zum Suizid ausgesprochen, nachdem einige Gesetzgeber darauf gedrängt hatten, diese Praxis in England und Wales zu legalisieren.
Prominente Unterstützer für Petition "Beihilfe zum Suizid erlaubt? Aber wo bleibt die Beihilfe zum Leben?"
Österreichs Bischöfe rufen zu einer "Assistenz zum Leben" auf, statt zum Suizid: Mit einer einer gemeinsamen Erklärung mahnen die Hirten mit Blick auf den "Tag des Lebens" am 1. Juni, dass der absolute Wert des Lebens zu bewahren und verteidigen ist.
In katholischen Krankenhäusern in Deutschland wird es keine Angebote einer professionellen oder ehrenamtlichen Suizidbeihilfe geben:
Sollte der Gesetzentwurf vom Senat angenommen werden, was als wahrscheinlich gilt, werden Kanadas Gesetze zu Sterbehilfe und assistiertem Suizid zu den liberalsten der Welt gehören.
"Was ist zu tun? Wir können unmöglich schweigen. Trotz Ohnmacht."
In Belgien und den Niederlanden sind Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Suizid seit 2002 erlaubt.
"Behinderung ist keine Last oder ein Defizit der Person. Sie ist ein universeller Aspekt des menschlichen Daseins."
Zusammen mit Kardinal Christoph Schönborn von Wien und dem Präsidenten der Laienorganisation Katholische Aktion, Leopold Wimmer, hat Erzbischof Franz Lackner von Salzburg das umstrittene Euthanasie-Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs scharf kritisiert.
Die am 26. Februar ergangene Entscheidung betrifft § 217 StGB und bedeutet eine Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung.
Niederländische Untersuchung bringt Sterbehilfe-Befürworter in Bedrängnis
Ein Priester muss einer Person, die sich für unterstützten Selbstmord oder freiwillige Sterbehilfe entscheidet, klar sagen, dass er eine schwere Sünde begeht. Das hat Kardinal Willem Jacobus Eijk von Utrecht gegenüber der "Catholic News Agency" (CNA) betont.
Erzbischof Vincenzo Paglia, Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, hat gesagt, dass er bereit wäre, einer Person die Hand zu halten, die durch einen assistierten Suizid stirbt, und dass er dies nicht als implizite Unterstützung für die Praxis der Beihilfe zur Selbsttötung versteht.