Italiens Verfassungsgericht blockiert Referendum zum ärztlich assistierten Suizid

Das Verfassungsgericht der Republik Italien in Rom.
Krzysztof Golik / Wikimedia (CC BY-SA 4.0)

Das italienische Verfassungsgericht hat am Dienstag ein Referendum zur Entkriminalisierung des ärztlich assistierten Suizids in Italien mit der Begründung blockiert, dass der rechtliche Schutz der Schwachen und Verletzlichen unzureichend sei.

Die Leitung der italienischen Bischofskonferenz begrüßte die Entscheidung des Gerichts in einer Erklärung vom 15. Februar.

Die Äußerung des Gerichts "ist eine sehr konkrete Aufforderung, die Verpflichtung der Gesellschaft als Ganzes, die notwendige Unterstützung zur Überwindung oder Linderung der Situation des Leidens oder der Verzweiflung anzubieten, niemals an den Rand zu drängen", so die Bischöfe.

Eine Petition mit mehr als 1,2 Millionen Unterschriften, die das nationale Referendum forderte, wurde im Oktober 2021 beim italienischen Gericht eingereicht.

Das Verfassungsgericht erklärte, es halte die Frage des Referendums für unzulässig", da im Falle einer Aufhebung des bestehenden Strafrechts zur Sterbehilfe der verfassungsrechtlich notwendige Mindestschutz des menschlichen Lebens im Allgemeinen und im Besonderen für schwache und verletzliche Personen nicht gewahrt würde".

Das Gericht wird sein vollständiges Urteil zum Referendum in den kommenden Tagen verkünden.

Sowohl der assistierte Suizid als auch die Euthanasie sind in Italien illegal, wo das Strafrecht besagt, dass "jeder, der den Tod eines Menschen mit dessen Zustimmung herbeiführt, mit einer Freiheitsstrafe von sechs bis 15 Jahren bestraft wird".

Neben dem nun abgelehnten Referendum wird demnächst in der Abgeordnetenkammer, dem Unterhaus des italienischen Parlaments, ein Gesetzentwurf zur Legalisierung des assistierten Suizids, der in der italienischen Gesetzgebung als "Tötung im Einverständnis" bekannt ist, zur Abstimmung gestellt.

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Zuvor, ab dem 17. Februar, werden die Abgeordneten über Änderungen des Gesetzestextes abstimmen.

Papst Franziskus und hochrangige Vertreter des Vatikans haben sich in den letzten Wochen öffentlich zu den Lehren der katholischen Kirche über die Würde des menschlichen Lebens geäußert.

Bei seiner Mittwochs-Generalaudienz am 9. Februar sprach der Papst über "inakzeptable Tendenzen zur Tötung".

"Wir müssen die Menschen in den Tod begleiten, aber wir dürfen den Tod nicht provozieren oder jede Form von Selbstmord erleichtern", sagte er.

"Erinnern Sie sich daran, dass das Recht auf Pflege und Behandlung für alle immer Vorrang haben muss, damit die Schwächsten, besonders die Alten und die Kranken, niemals abgelehnt werden", so Franziskus weiter. "Das Leben ist ein Recht, nicht der Tod, der willkommen geheißen und nicht verwaltet werden muss. Und dieses ethische Prinzip betrifft alle, nicht nur Christen oder Gläubige."

Kardinal Luis Ladaria, Präfekt der Glaubenskongregation (CDF), schickte einen Unterstützungsbrief an eine Anti-Euthanasie-Konferenz, die von Pro Vita & Famiglia und der Euthanasie-Präventions-Koalition organisiert wurde.

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Die Veranstaltung am 9. Februar trug den Titel "Euthanasie: ein Leben, das weggeworfen werden soll? Die Pflicht der Gesellschaft im Angesicht des Leidens".

"In den letzten Jahren haben wir die Förderung der Euthanasie und des assistierten Suizids auf internationaler legislativer Ebene miterlebt, was einen echten Paradigmenwechsel in der Betreuung von Kranken in der Endphase des Lebens darstellt", schrieb Ladaria.

Er sagte, dass die Kirche immer die Würde und das Recht auf Leben eines jeden Menschen vom Moment der Empfängnis bis zum natürlichen Tod verteidigt hat und zitierte kirchliche Dokumente wie die Enzyklika Evangelium Vitae von Papst St. Johannes Paul II. aus dem Jahr 1995, die Erklärung Iura et Bona der Glaubenskongregation aus dem Jahr 1980 und das Schreiben Samaritanus Bonus aus dem Jahr 2020.

"Die Lehre der Kirche ist in dieser Hinsicht eindeutig", sagte Ladaria. Der Vatikan hat letzte Woche auch ein Webinar veranstaltet, um über die Bedeutung der Palliativmedizin als lebensbejahende Alternative zur Euthanasie zu sprechen.

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Übersetzt und redigiert aus dem Original der CNA Deutsch-Schwesteragentur.