Ethikkommission genehmigt ersten assistierten Suizid in Italien

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Nachdem italienische Behörden grünes Licht für die erste legale Beihilfe zum Suizid gegeben haben, erklärte die katholische Kirche im Land, dass das Leben "geschützt und verteidigt werden muss".

Die Ethikkommission des Gesundheitsdienstes der italienischen Stadt Ancona entschied am 23. November, dass ein 43-jähriger italienischer Mann die Anforderungen eines Gesetzes aus dem Jahr 2019 erfüllt, das den assistierten Suizid in Italien unter bestimmten Bedingungen entkriminalisiert.

Das Gericht in Ancona muss nun entscheiden, ob der 43-jährige Tetraplegiker, der nur als Mario bezeichnet wird, einen medizinisch assistierten Suizid nach seinen persönlichen Wünschen durchführen darf.

Der Leiter des Gesundheitsamtes der italienischen Bischöfe, Pater Massimo Angelelli, sagte nach der Entscheidung: "Das Leben ist ein empfangenes Gut, das man nicht aufgeben darf: "Das Leben ist ein hohes Gut, das in all seinen Bedingungen geschützt und verteidigt werden muss."

"Niemand kann dazu berufen werden, den Tod anderer mitzutragen. Das menschliche Gewissen verbietet es uns, dies zu tun", fügte er hinzu.

Mario wurde vor 11 Jahren bei einem Autounfall gelähmt. Im Jahr 2020 reichte er eine Klage gegen das Gesundheitsamt von Ancona ein, weil es sich weigerte zu prüfen, ob er die Voraussetzungen für einen assistierten Suizid erfüllte, wie in einem Urteil aus dem Jahr zuvor festgelegt.

Die Entscheidung des italienischen Gerichts aus dem Jahr 2019 entkriminalisierte Sterbehilfe und assistierten Suizid für Patienten, die an einem "irreversiblen" Zustand leiden und "unerträgliches Leiden" erfahren.

Die Entscheidung kam, nachdem das Gericht den Fall von Fabiano Antoniani geprüft hatte, einem DJ, der 2017 im Alter von 40 Jahren in einer Euthanasieklinik in der Schweiz starb. Antoniani litt an Tetraplegie und war nach einem Autounfall im Jahr 2014 blind. Auch beim Essen und Atmen war er auf Hilfe angewiesen.

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Mario gewann seine Klage im Juli in der Berufung. Ein Zivilgericht in Ancona, Mittelitalien, entschied, dass die örtliche Ethikkommission seine Eignung für einen assistierten Suizid prüfen müsse. Die Entscheidung des Ausschusses zu Marios Fall wurde am Dienstag veröffentlicht.

In ihrer Entscheidung äußerte die Ethikkommission von Ancona Bedenken, ob das von ihm beantragte Medikament und die angegebene Menge medizinisch angemessen seien. Sie stellte auch fest, dass die Art der Verabreichung des Medikaments nicht festgelegt worden war.

Ein Rechtsvertreter von Mario erklärte am Dienstag, man werde "in Zusammenarbeit mit einem Experten die Einzelheiten der Methoden zur Selbstverabreichung des Medikaments festlegen, die für Mario aufgrund seines Zustands geeignet sind."

Der Theologe Erzbischof Bruno Forte sagte der italienischen Zeitung Corriere della Sera, er hoffe "wider alle Hoffnung, dass es [für Mario] möglich bleibt, die Entscheidung für den Tod zu überdenken".

"Wer sich entscheidet, seinem Leben ein Ende zu setzen, kann seine Meinung ändern und akzeptieren zu leben, wenn er sich in eine Liebesbeziehung gestellt sieht", sagte Forte. "In dieser Beziehung erfahren, kann sogar der Schmerz, den die Palliativmedizin nicht mehr lindern kann, akzeptabel werden."

Der Erzbischof verwies auch auf Äußerungen der Päpstlichen Akademie für das Leben, "die ermahnt hat, 'die Schwere dessen, was Mario erlebt hat, nicht herunterzuspielen', und gleichzeitig signalisiert, dass er auf keinen Fall 'ermutigt werden sollte, sich das Leben zu nehmen'".

Die Entscheidung der Ethikkommission von Ancona kommt zu einem Zeitpunkt, an dem das italienische Parlament über ein Referendum zur Legalisierung von Euthanasie und Sterbehilfe nachdenkt, nachdem eine Petition in diesem Jahr mehr als eine Million Unterschriften gesammelt hat.

Eine Kommission der Abgeordnetenkammer, des Unterhauses, wird sich voraussichtlich am 29. November mit dem Antrag auf ein Referendum befassen, nachdem die Diskussion mehrmals verschoben worden war.

sgsgd

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Übersetzt und redigiert aus dem Original der CNA Deutsch Partneragentur.