Die am 26. Februar ergangene Entscheidung betrifft § 217 StGB und bedeutet eine Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung.
Niederländische Untersuchung bringt Sterbehilfe-Befürworter in Bedrängnis
Ein Priester muss einer Person, die sich für unterstützten Selbstmord oder freiwillige Sterbehilfe entscheidet, klar sagen, dass er eine schwere Sünde begeht. Das hat Kardinal Willem Jacobus Eijk von Utrecht gegenüber der "Catholic News Agency" (CNA) betont.
Erzbischof Vincenzo Paglia, Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, hat gesagt, dass er bereit wäre, einer Person die Hand zu halten, die durch einen assistierten Suizid stirbt, und dass er dies nicht als implizite Unterstützung für die Praxis der Beihilfe zur Selbsttötung versteht.