Österreichs Bischöfe: Scharfe Kritik an Gesetzesentwurf zu Sterbehilfe

Das Wappen der Republik Österreich und der Bundeshauptstadt Wien am Albertinischen Chordach des Stephansdoms
Bwag / Wikimedia (CC BY-SA 4.0)

Die österreichische Bischofskonferenz hat erneut vor dem Entwurf des "Sterbeverfügungsgesetzes" gewarnt, welches Euthanasie im Land legalisieren soll. Zum Abschluss der Herbstvollversammlung machten Österreichs Bischöfe noch einmal deutlich, dass sie sich weiterhin für ein verfassungsrechtliches Verbot der "Tötung auf Verlangen" einsetzen wollen.

In der Pressekonferenz am heutigen Freitag sprach der Vorsitzende der österreichischen Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner von Salzburg auch über die Synode über Synodalität und den Klimawandel.

"Tötung auf Verlangen"?

Prominentes Thema  der heutigen Presseerklärung war der Entwurf eines "Sterbeverfügungsgesetzes", das seit Wochen in Österreich für Diskussionen sorgt. Die Bischöfe warnen beharrlich vor einem "Dammbruch" und betonten heute erneut, man sich "mit allen Kräften für den umfassenden Schutz des Lebens" einsetzen werde. 

In allen Ländern, die eine Beihilfe zur Selbsttötung straffrei gestellt haben, habe sich gezeigt, dass innerhalb kürzester Zeit aus dem "Ausnahmefall" eine gesellschaftlich akzeptierte Normalität werde und aus der Straffreiheit ein einklagbares Anspruchsrecht. Damit dies in Österreich möglichst nicht passiert, beteilige sich die österreichische Bischofskonferenz an der aktuellen Gesetzesbegutachtung, ohne dabei die Beihilfe zur Selbsttötung gutzuheißen, wie es in der Meldung heißt. Wörtlich:

"Der breite gesellschaftliche Konsens, dass das menschliche Leben bis zu seinem natürlichen Ende zu schützen ist, wurde durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom Dezember 2020 schmerzlich zur Disposition gestellt. Damit ist ein wirksamer und notwendiger Schutz vulnerabler Personengruppen weggefallen, der wichtig ist, weil das menschliche Leben immer mehr nur nach Attraktivität, Nützlichkeit und Ertrag für die Gesellschaft bemessen wird."

Zwar zeige der aktuelle Entwurf des "Sterbeverfügungsgesetzes" das Bemühen, die vom Verfassungsgerichtshof straffrei gestellte Suizidassistenz vor "Irrtum, Übereilung und Missbrauch" zu schützen. Dennoch müsse "noch deutlicher als bisher" im künftigen Gesetz das Benachteiligungsverbot formuliert werden, das privaten Trägerorganisationen die Freiheit garantiert, in ihren Häusern Suizidassistenz weder anbieten noch dulden zu müssen. Die Bischofskonferenz erklärte außerdem:

"Der Gesetzesentwurf enthält jedoch Mängel, die nicht akzeptabel sind: So wurde verabsäumt, die äußerst notwendige Bedenkfrist von zwölf Wochen und die darauffolgende Errichtung einer Sterbeverfügung zwingend vorzuschreiben. Damit missachtet der Gesetzesentwurf die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes. Dieser hat gefordert, dass für die Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid die Dauerhaftigkeit des Suizidwunsches und die tatsächliche Entscheidungsfähigkeit des Suizidenten festgestellt werden müssen. Beides garantiert der vorliegende Gesetzesentwurf nicht, solange die Errichtung einer Sterbeverfügung - besser wäre die Bezeichnung "Suiziderklärung" - nicht strafrechtlich verpflichtend ist."

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"Assistenz zum Leben" als Dauerauftrag

Österreichs Bischöfe beklagen einen "schleichenden Kulturbruch", der sich im Vorstoß zur Legalisierung der Suizidbeihilfe und der "Illusion einer totalen Machbarkeit des Lebens" zeige. Jede Form von Mangel, Beeinträchtigung, Leiderfahrung und Krankheit werde als nicht zu duldendes Versagen gewertet. Gemäß dieser Logik sei nun auch das Sterben technisch und juristisch "korrekt" machbar geworden.

Um dieser "gefährlichen Entsolidarisierung in unserer Gesellschaft" zu begegnen, appelliert die Bischofskonferenz, "mehr Achtsamkeit füreinander" zu entwickeln, genauso wie die Bereitschaft zu einer vielfältigen "Assistenz zum Leben". Beides sei ein "Dauerauftrag". Wörtlich heißt es auch:

"Besonders besorgniserregend ist eine gefährliche Werteverschiebung in unserem Sprachgebrauch, wenn im aktuellen Diskurs von einem "Sterben in Würde" die Rede ist, das scheinbar alternativlos nur durch eine Selbsttötung möglich sein soll. Diese manipulative Rede verkennt nicht nur die Tatsache, dass jeder Suizid eine menschliche Tragödie bleibt. Sie tut auch all jenen Unrecht, die bisher menschenwürdiges Sterben durch eine verlässliche und achtsame Begleitung ermöglicht haben und dies auch in Zukunft tun werden - sei es im familiären Umfeld, in Krankenhäusern, in den Hospizeinrichtungen oder in den vielen Pflege- und Wohnheimen unseres Landes."

Die Bischöfe begrüßen in diesem Zusammenhang den dringend notwendigen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich. Auf sie müsse es einen Rechtsanspruch geben und die dafür nötige Finanzierung sei zeitnah sicherzustellen.

Die Synodalitätsynode der Kirche

Mit Zuversicht blickt die Bischofskonferenz dagegen auf die Weltsynode über Synodalität. Diese wurde mit einem Gottesdienst am 10. Oktober 2021 im Petersdom von Papst Franziskus eröffnet, wie CNA Deutsch ausführlich berichtet hat.

Papst Franziskus hatte für die erste Phase dazu aufgerufen, mit Freimut zu sprechen und in Demut zuzuhören. "Lassen wir uns dabei weder lähmen noch hetzen, sondern machen wir uns gemeinsam auf den Weg", so der Aufruf der österreichischen Bischöfe.

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Das Ziel der Synodalitätssynode sei eine Kirche, die "innerhalb einer verunsicherten, vielfach verwundeten Zeit und Gesellschaft besser als bisher Gemeinschaft aufbauen kann, Teilhabe ermöglicht und ihre Sendung im Sinne der Frohbotschaft Jesu mit neuer Freude lebt".

Klimaschutz und Weltreligionen

In der Pressekonferenz erinnerte die Bischofskonferenz auch daran, dass knapp 40 Religionsführer fast aller Weltreligionen am 4. Oktober, dem Gedenktag des hl. Franz von Assisi, im Vatikan erstmals gemeinsam mit Wissenschaftlern dazu aufgerufen haben, weltweite Klimaschutzmaßnahmen umgehend zu intensivieren.

Die Ergebnisse des Klimagipfels stünden zwar noch nicht fest, aber schon jetzt sei klar, "dass noch entschiedenere Schritte nötig sind, um - wie von Papst Franziskus und den Repräsentanten der Weltreligionen gefordert - so schnell wie möglich einen Netto-Kohlendioxid-Ausstoß von Null zu erreichen". Wörtlich:

"Nur wenn wir die globalen Treibhausgasemissionen in den kommenden neun Jahren halbieren, kann der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf maximal 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden. Reiche Länder dürfen daher nicht weitermachen wie bisher. Sie müssen sich vermehrt engagieren - durch sehr viel striktere Maßnahmen und technische sowie finanzielle Unterstützung für andere Staaten."

Die Kirchen und die Weltreligionen seien davon überzeugt, dass "mit dem Wissen der Wissenschaft und der Weisheit der Religion" die drohende Klimakatastrophe noch abwendbar sei, wenn den Worten "mutige Taten" folgten. 

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