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Was sagte Kardinal Ratzinger über die Ehe und andere Lebensgemeinschaften?

Blick auf den Petersdom im Vatikan

Am 28. März 2003 wurden „Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen“, die von der Kongregation für die Glaubenslehre vorgelegt wurden, von Papst Johannes Paul II. approbiert und am 31. Juli 2003 publiziert. Die Lehre der Kirche zur Homosexualität wird darin bekräftigt, insbesondere an die „Würde der Ehe“ wird von Kardinalpräfekt Joseph Ratzinger erinnert.

Er schreibt dort: „Die vorliegenden Erwägungen enthalten keine neuen Lehraussagen, sondern wollen die wesentlichen Punkte zu dem Problem in Erinnerung rufen und einige Argumente rationaler Natur liefern, die den Bischöfen bei der Abfassung von spezifischeren Stellungnahmen entsprechend den besonderen Situationen in den verschiedenen Regionen der Welt helfen können; solche Stellungnahmen werden darauf ausgerichtet sein, die Würde der Ehe, die das Fundament der Familie bildet, sowie die Stabilität der Gesellschaft, deren grundlegender Bestandteil diese Institution ist, zu schützen und zu fördern.“ Erwägungen wie diese scheinen in Staat, Politik und Gesellschaft – und heute zunehmend auch in der Kirche – wie in Vergessenheit geraten zu sein. Findet die Lehre über die Ehe noch Berücksichtigung?

Die Ehe sei nicht eine „beliebige Gemeinschaft von menschlichen Personen“, sondern göttlichen Ursprungs. Kardinal Ratzinger schreibt: „Keine Ideologie kann dem menschlichen Geist die Gewissheit nehmen, dass es eine Ehe nur zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts gibt, die durch die gegenseitige personale Hingabe, die ihnen eigen und ausschließlich ist, nach der Gemeinschaft ihrer Personen streben. Auf diese Weise vervollkommnen sie sich gegenseitig und wirken mit Gott an der Zeugung und an der Erziehung neuen Lebens mit.“

Doch die „natürliche Wahrheit“ über die Ehe, wie sie in der Bibel ausgedrückt ist, wird öffentlich und gesellschaftlich angefochten. Darum ist es nötig, daran zu erinnern, dass Frau und Mann als Gottes Abbild einander gleich seien und einander ergänzten: „Die Sexualität gehört einerseits zur biologischen Sphäre, wird aber andererseits im menschlichen Geschöpf auf eine neue, und zwar auf die personale Ebene erhoben, wo Natur und Geist sich miteinander verbinden.“ Die Ehe sei vom Schöpfer gestiftet, die gegengeschlechtliche Sexualität darin von Gott als Teilhabe am Schöpfungswerk gewollt: „Nach dem Plan des Schöpfers gehören also die Komplementarität der Geschlechter und die Fruchtbarkeit zum Wesen der ehelichen Institution.“

Bekräftigt wird das Ehesakrament: „Darüber hinaus ist die eheliche Gemeinschaft zwischen Mann und Frau von Christus zur Würde eines Sakramentes erhoben worden. Die Kirche lehrt, dass die christliche Ehe ein wirksames Zeichen des Bundes zwischen Christus und der Kirche ist (vgl. Eph 5,32). Diese christliche Bedeutung der Ehe schmälert keineswegs den tief menschlichen Wert der ehelichen Verbindung von Mann und Frau, sondern bestätigt und bekräftigt ihn (vgl. Mt 19,3-12; Mk 10,6-9).“

Homosexuelle Beziehungen indessen stünden dem natürlichen Sittengesetz entgegen, während die Ehe heilig sei. Kardinal Ratzinger legt dar: „Das Gewissen fordert in jedem Fall, Zeugnis abzulegen für die ganze sittliche Wahrheit, der sowohl die Billigung homosexueller Beziehungen wie auch die ungerechte Diskriminierung homosexueller Menschen widerspricht. Deshalb sind diskrete und kluge Stellungnahmen nützlich, die zum Beispiel folgenden Inhalt haben könnten: den instrumentalen oder ideologischen Gebrauch aufdecken, den man von einer solchen Toleranz machen kann; den unsittlichen Charakter dieser Art von Lebensgemeinschaften klar herausstellen; den Staat auf die Notwendigkeit hinweisen, das Phänomen in Grenzen zu halten, damit das Gewebe der öffentlichen Moral nicht in Gefahr gerät und vor allem die jungen Generationen nicht einer irrigen Auffassung über Sexualität und Ehe ausgesetzt werden, die sie des notwendigen Schutzes berauben und darüber hinaus zur Ausbreitung des Phänomens beitragen würde. Jene, die diese Toleranz gebrauchen, um bestimmte Rechte für zusammenlebende homosexuelle Personen einzufordern, müssen daran erinnert werden, dass die Toleranz des Bösen etwas ganz anderes ist als die Billigung oder Legalisierung des Bösen.“

Die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften sowie die Gleichstellung dieser mit der Ehe werden nicht gebilligt: „Den homosexuellen Lebensgemeinschaften fehlen ganz und gar die biologischen und anthropologischen Faktoren der Ehe und der Familie, die vernünftigerweise eine rechtliche Anerkennung solcher Lebensgemeinschaften begründen könnten. Sie sind nicht in der Lage, auf angemessene Weise die Fortpflanzung und den Fortbestand der Menschheit zu gewährleisten. […] Den homosexuellen Lebensgemeinschaften fehlt auch gänzlich die eheliche Dimension, welche die menschliche und geordnete Form der geschlechtlichen Beziehungen ausmacht. Sexuelle Beziehungen sind menschlich, wenn und insoweit sie die gegenseitige Hilfe der Geschlechter in der Ehe ausdrücken und fördern und für die Weitergabe des Lebens offenbleiben.“

Die Ehe und damit die Familie ist das Fundament des Staates und der Gesellschaft. Deutlich sprechen sich die Glaubenskongregation und mit ihr der Papst gegen jede Form der Diskriminierung und für die „Achtung gegenüber homosexuellen Personen“ aus. Zugleich aber sind die „Billigung des homosexuellen Verhaltens“ ebenso wie die „rechtliche Anerkennung der homosexuellen Gemeinschaften“ gemäß der Lehre der Kirche ausgeschlossen. Erklärt wird: „Nach der Lehre der Kirche kann die Achtung gegenüber homosexuellen Personen in keiner Weise zur Billigung des homosexuellen Verhaltens oder zur rechtlichen Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften führen. Das Gemeinwohl verlangt, dass die Gesetze die eheliche Gemeinschaft als Fundament der Familie, der Grundzelle der Gesellschaft, anerkennen, fördern und schützen. Die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften oder deren Gleichsetzung mit der Ehe würde bedeuten, nicht nur ein abwegiges Verhalten zu billigen und zu einem Modell in der gegenwärtigen Gesellschaft zu machen, sondern auch grundlegende Werte zu verdunkeln, die zum gemeinsamen Erbe der Menschheit gehören. Die Kirche kann nicht anders, als diese Werte zu verteidigen, für das Wohl der Menschen und der ganzen Gesellschaft.“ Die Ehe „zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts“ ist rechtlich mitnichten nur eine „mögliche Form der Ehe“, sondern die einzig mögliche. Die Relativierung der Ehe von Mann und Frau brächte „schweren Schaden für das Gemeinwohl mit sich“.

Die Glaubenskongregation erklärt im Einvernehmen mit Papst Johannes Paul II.: „Wenn der Staat die homosexuelle Lebensgemeinschaft auf eine rechtliche Ebene stellt, die jener der Ehe und Familie analog ist, handelt er willkürlich und tritt in Widerspruch zu seinen eigenen Verpflichtungen.“ So appelliert das Lehramt der Kirche besonders an katholische Politiker: „Wenn ein Gesetz zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften schon in Kraft ist, muss der katholische Parlamentarier auf die ihm mögliche Art und Weise dagegen Einspruch erheben und seinen Widerstand öffentlich kundtun: Es handelt sich hier um die Pflicht, für die Wahrheit Zeugnis zu geben.“

Wenn wir heute – zwanzig Jahre später – in einer politisch deutlich anders kolorierten Welt diese römischen Weisungen wahrnehmen und bedenken, wie denken wir darüber? Ist die Zeit heute einfach eine andere? Bietet der deutsche Synodale Weg hierzu Klärungen und neue, verbindlich gültige sowie wissenschaftlich fundierte Lösungen an? Nehmen wir als einfach gläubige Katholiken diese Worte heute ernst und orientieren uns daran? Oder deuten wir die „Zeichen der Zeit“ in einem ganz anderen Licht? Dieser von Papst Johannes Paul II. approbierte Text der Glaubenskongregation von 2003 macht 2023 sehr, sehr nachdenklich.

Hinweis: Meinungsbeiträge wie dieser spiegeln die Ansichten der jeweiligen Gast-Autoren wider, nicht notwendigerweise jene der Redaktion von CNA Deutsch.

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