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Wie bewertet „Dignitas infinita“ Abtreibung, Leihmutterschaft und Euthanasie?

Blick auf den Petersdom im Vatikan

Was vom EU-Parlament mehrheitlich als Menschenrecht proklamiert wird, erweist sich gemäß der verbindlich gültigen Lehre der Kirche, wie sie in Dignitas infinita unmissverständlich dargelegt wird, als schwerwiegender Verstoß gegen die Menschenwürde. Wer für Abtreibung eintritt, negiert den „unantastbaren Wert des menschlichen Lebens“.

Zitiert wird der heilige Johannes Paul II.: „Unter allen Verbrechen, die der Mensch gegen das Leben begehen kann, weist die Vornahme der Abtreibung Merkmale auf, die sie besonders schwerwiegend und verwerflich machen. […] Doch heute hat sich im Gewissen vieler die Wahrnehmung der Schwere des Vergehens nach und nach verdunkelt. Die Billigung der Abtreibung in Gesinnung, Gewohnheit und selbst im Gesetz ist ein beredtes Zeichen für eine sehr gefährliche Krise des sittlichen Bewußtseins, das immer weniger imstande ist, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden, selbst dann, wenn das Grundrecht auf Leben auf dem Spiel steht. Angesichts einer so ernsten Situation bedarf es mehr denn je des Mutes, der Wahrheit ins Gesicht zu schauen und die Dinge beim Namen zu nennen, ohne bequemen Kompromissen oder der Versuchung zur Selbsttäuschung nachzugeben. In diesem Zusammenhang klingt der Tadel des Propheten kategorisch: ,Weh denen, die das Böse gut und das Gute böse nennen, die die Finsternis zum Licht und das Licht zur Finsternis machen‘ (Jes 5,20).“

Abtreibung werde auch als Schwangerschaftsabbruch bezeichnet, doch „kein Wort vermag die Realität der Dinge zu ändern“. Ungeborene Kinder sind schutzlos und in Gefahr. Wer für Abtreibung eintritt, tastet Menschenrechte und die Menschenwürde an.

Abgelehnt wird zugleich die „Praxis der Leihmutterschaft“, durch die „das unermesslich wertvolle Kind zu einem bloßen Objekt wird“. Die „Würde des Kindes“ werde auf diese Weise verletzt: „Jedes Kind besitzt nämlich vom Moment der Empfängnis, der Geburt und dann in seinem Heranwachsen als Junge oder Mädchen bis hin zum Erwachsenwerden eine unantastbare Würde, die in jeder Phase seines Lebens deutlich zum Ausdruck kommt, wenn auch in einzigartiger und differenzierter Weise. Das Kind hat daher kraft seiner unveräußerlichen Würde das Recht auf eine vollständig menschliche und nicht künstlich herbeigeführte Herkunft und auf das Geschenk eines Lebens, das zugleich die Würde des Gebers und des Empfängers zum Ausdruck bringt. Die Anerkennung der Würde der menschlichen Person schließt auch die Anerkennung der Würde der ehelichen Vereinigung und der menschlichen Fortpflanzung in all ihren Dimensionen ein.“

Verletzt werde auch die „Würde der Frau“, die gezwungen werde oder sich entschließe, sich der „Praxis der Leihmutterschaft“ zu unterwerfen: „Durch eine solche Praxis wird die Frau von dem Kind, das in ihr heranwächst, losgelöst und zu einem bloßen Mittel, das dem Profit oder dem willkürlichen Wunsch anderer unterworfen ist. Dies widerspricht in jeder Hinsicht der grundlegenden Würde eines jeden Menschen und seinem Recht, immer als er selbst und niemals als Instrument für etwas Anderes anerkannt zu werden.“

Weiterhin werden Euthanasie und assistierter Suizid als Verletzungen der Menschenwürde gekennzeichnet. Hier werde „ein falscher Begriff von Menschenwürde verwendet“, der gegen das Leben selbst gewendet werde. Sterbehilfe wird als „würdevolles Sterben“ beworben, eine Irrlehre der Neuzeit rechtfertigt entsprechende Gesetze: „Es herrscht die weit verbreitete Auffassung, dass Sterbehilfe oder Beihilfe zum Suizid mit der Achtung der Würde des Menschen vereinbar seien. Angesichts dieser Tatsache muss mit Nachdruck bekräftigt werden, dass das Leiden nicht dazu führt, dass der kranke Mensch die ihm innewohnende und unveräußerliche Würde verliert, sondern dass es zu einer Gelegenheit werden kann, die Bande der gegenseitigen Zugehörigkeit zu stärken und sich der Kostbarkeit eines jeden Menschen für die gesamte Menschheit bewusster zu werden.“

Empfohlen werden palliative Pflege und die Vermeidung eines jeglichen therapeutischen Übereifers. Dies wird als Ausdruck der Fürsorge verstanden. In der Erklärung wird demgemäß bekräftigt: „Das menschliche Leben, selbst in seinem schmerzhaften Zustand, ist Träger einer Würde, die immer geachtet werden muss, die nicht verloren gehen kann und deren Achtung bedingungslos bleibt. Es gibt in der Tat keine Bedingungen, ohne die das menschliche Leben nicht mehr würdig wäre und deshalb beseitigt werden könnte.“

Wer einem Menschen, der zu sterben wünscht und sich das Leben nehmen möchte, hilft, begeht einen „objektiven Verstoß gegen die Würde der Person“. Das Leben dürfe niemals weggeworfen werden, ein jeder habe das Recht auf Leben, nicht auf den Tod. Jede Beihilfe zum Selbstmord, und nichts anderes ist assistierter Suizid, ist strikt abzulehnen. Der Tod müsse „angenommen“ und „nicht verabreicht“ werden. Den Schwerkranken und Sterbenden beizustehen ist wichtiger Dienst, eine Aufgabe für Kleriker und Weltchristen in der Welt von heute.

Hinweis: Meinungsbeiträge wie dieser spiegeln die Ansichten der jeweiligen Gast-Autoren wider, nicht notwendigerweise jene der Redaktion von CNA Deutsch.

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