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Was sagt die „Theologie des Leibes“ über den Ehebruch?

Papst Johannes Paul II.

Von sogenannten „gelingenden Beziehungen“ war auf dem deutschen Synodalen Weg die Rede, der auf so vielfältige Weise die Entfremdung von der Lehre der Kirche aller Zeiten und Orte bezeugte. Johannes Paul II. spricht ganz anders in den Katechesen zur „Theologie des Leibes“ von Formen der Entfremdung, wenn er am 16. April 1980 (veröffentlicht in L’Osservatore Romano 80/17) an das Herz des Menschen appelliert und die Begierde in Zusammenhang mit dem Sündenfall erörtert. Auch vom Ehebruch ist in dieser und in den folgenden Betrachtungen die Rede.

In der Welt von heute werden Beziehungen, die nicht im Einklang mit der Lehre der Kirche stehen, oft als etwas Alltägliches angesehen, gerechtfertigt und gebilligt. Es gibt ein in sich falsches Verständnis von Ehe, von Liebe und Liebesbeziehungen – und es wird auch übersehen und verkannt, dass viele Paare, also Frauen und Männer, die miteinander den Bund fürs Leben schließen, gar nicht sakraments- und ehefähig sind. Johannes Paul II. weist darauf hin, in der Rede Jesu werde deutlich, dass das „Moralgesetz des Alten Bundes“ nicht aufgehoben wird. Dem Herrn geht es um die „Erfüllung des Gesetzes“, um das Reich Gottes zu verwirklichen: „‚Wer […] (diese Gebote) hält und halten lehrt, der wird groß sein im Himmelreich‘ (Mt 5, 19). ‚Himmelreich‘ bedeutet hier das Reich Gottes in seiner endzeitlichen Fülle. Die Erfüllung des Gesetzes ist grundlegende Bedingung für dieses Reich in der zeitlichen Form der menschlichen Existenz. Es geht allerdings um eine Erfüllung, die voll und ganz dem Sinn des Gesetzes, der Zehn Gebote und jedes einzelnen davon entspricht. Nur eine solche Erfüllung entspricht der Gerechtigkeit, die Gott als Gesetzgeber gewollt hat. Christus spricht als Meister die Mahnung aus, dem ganzen Gesetz und den einzelnen Geboten, die es enthält, eine solche menschliche Auslegung zu geben, dass sie der von Gott, dem Gesetzgeber, gewollten Gerechtigkeit entsprechen: ‚Wenn eure Gerechtigkeit nicht weit größer ist als die der Schriftgelehrten und der Pharisäer, werdet ihr nicht in das Himmelreich kommen‘ (Mt 5, 20).“

Jesu Worte haben einen „normativen Charakter“. Das Verbot des Ehebruchs sei ein „Grundsatz der menschlichen Moral“, nicht eine Bestimmung, die fallweise zu behandeln und beliebig ist: „Es geht hier einerseits um die Bejahung der Bedeutung, die Gott als Gesetzgeber dem Gebot ‚Du sollst nicht die Ehe brechen!‘ gegeben hat, und andererseits um die Erfüllung jener Gerechtigkeit durch den Menschen, die in ihm selber ‚überfließen‘, das heißt in ihm zur eigentlichen Fülle gelangen soll. Dies sind sozusagen die beiden Aspekte der Erfüllung im Sinn des Evangeliums.“

Johannes Paul II. spricht vom „Herzen des Ethos“ und von der „Seele der menschlichen Moral“. Die Ehe gilt es unbedingt zu hüten. In dieser Moral verwirkliche sich der „eigentliche Sinn des Menschseins“: „Das Ethos lässt uns zugleich in die Tiefe der Norm selber eindringen, lässt uns hinabsteigen ins Innere des Menschen als Subjekt der Moral. Der moralische Wert ist verbunden mit dem dynamischen Leben im Inneren des Menschen. Um ihn zu erreichen, darf man nicht an der ‚Oberfläche‘ des menschlichen Tuns stehenbleiben; es gilt, gerade bis ins Innere vorzustoßen.“

Wichtig ist dem Papst, die „Dimension des inneren Vorgangs“ zu berücksichtigen, die mit dem Verbot des Ehebruchs verbunden ist: „Dieser Vorgang findet seinen sichtbaren Ausdruck in einem körperlichen Akt, den Mann und Frau gegen das Gesetz, das ihn ausschließlich der Ehe vorbehält, vollziehen. Die Kasuistik der Bücher des Alten Testamentes, die zunächst festlegte, was nach äußeren Kriterien diesen körperlichen Akt kennzeichnete, und zugleich den Ehebruch unterbinden wollte, ermöglichte diesem verschiedene gesetzliche ‚Ausflüchte‘. Dadurch wurde aber aufgrund der vielen Kompromisse, ‚weil ihr so hartherzig seid‘ (Mt 19,8), der vom Gesetzgeber gewollte Sinn des Gebotes entstellt. Man gab sich mit einer legalistischen Befolgung der Formel zufrieden, die aber nicht ‚überfloß‘ in der inneren Gerechtigkeit der Herzen. Christus verlegt den Kern des Problems in einen anderen Bereich, wenn er sagt: ‚Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen.‘“

Der Herr appelliert eindeutig und unmissverständlich an das Herz des Menschen. Der Ehebruch – eine schwere Sünde – ist nicht durch einen körperlichen Akt vollzogen, sondern beginnt sehr viel früher in der Entscheidung der Person, die den Schritt der Entfremdung unternimmt. Darin liegt das „Ethos des Evangeliums“. Wer einen anderen Menschen also „lüstern“, von Begierden getrieben anschaut, der hat bereits Ehebruch begangen. Johannes Paul II. macht deutlich, dass Jesus hier nicht bildhaft spricht, sondern eindeutig und klar benennt, wo die Sünde beginnt und wo der Bruch der Beziehung anfängt. Entschieden weist der Papst darauf hin, was dem „Ethos des Evangeliums“ diametral entgegensteht.

Hinweis: Meinungsbeiträge wie dieser spiegeln die Ansichten der jeweiligen Gast-Autoren wider, nicht notwendigerweise jene der Redaktion von CNA Deutsch.

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