18 Oktober, 2025 / 7:00 AM
Kaum eine Frage in der Theologie der Kirche war Gegenstand so vieler Kontroversen, vorwiegend in der Öffentlichkeit, zunehmend aber auch unter Gelehrten und Klerikern, wie die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen, verbunden mit der Frage der Jungfräulichkeit. Johannes Paul II. widmet sich diesem Horizont in der Katechese vom 10. März 1982 (veröffentlicht in L’Osservatore Romano 82/12) und betont nicht nur die Gemäßheit dieser Lehre hinsichtlich des Evangeliums, sondern erörtert sie zugleich auch im Zusammenhang mit der „Theologie des Leibes“.
Die „Ganzhingabe an Gott“ sei in der Frohen Botschaft tief verwurzelt. Der Papst erinnert an die Darlegungen zum Zustand der Person in der „ewigen Einheit mit Gott“, in der die Ehe nicht mehr fortbesteht: „Wenn der Aufruf zur Ehelosigkeit ‚um des Himmelreiches willen‘ in der menschlichen Seele, im Zustand irdischer Zeitlichkeit, das heißt in dieser Welt, in der die Menschen gewöhnlich heiraten (vgl. Lk 20,34), gehört wird, lässt sich darin unschwer eine besondere Aufgeschlossenheit des menschlichen Geistes erkennen, der bereits in dieser Zeit gleichsam das vorwegnimmt, was jedem Menschen bei der künftigen Auferstehung geschenkt wird.“
Der Herr hatte von der „freiwilligen Ehelosigkeit“ mit Blick auf das Himmelreich bereits gesprochen. Wir sehen an den Diskursen dieser Zeit, dass – auch in Theologie und Kirche, etwa wenn Kirchenreformer sich zu Wort melden – dieses Thema völlig säkular verstanden und diskutiert wird. Die Offenheit für das Wort und die Weisung Gottes fehlen.
Johannes Paul II. legt dar: „Die Frage der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen steht nicht im Gegensatz zur Ehe, sie gründet sich auch nicht auf ein negatives Urteil über die Bedeutung der Ehe. Im übrigen hatte sich Christus, als er zuvor von der Unauflöslichkeit der Ehe sprach, auf den ‚Anfang‘ berufen, das heißt auf das Schöpfungsgeheimnis und damit auf die erste und grundlegende Wurzel des Wertes der Ehe. Um die Frage der Jünger zu beantworten oder vielmehr um das von ihnen aufgeworfene Problem zu klären, beruft sich Christus infolgedessen auf einen anderen Grundsatz. Nicht weil man ‚nicht heiraten soll‘, also nicht wegen eines vermeintlich negativen Wertes der Ehe, bleiben jene ehelos, die für ihr Leben ‚um des Himmelreiches willen‘ eine solche Entscheidung treffen, sondern im Hinblick auf den besonderen Wert, den diese Entscheidung enthält und die jeder persönlich als seine Berufung erkennen und annehmen muss. Deshalb sagt Christus: ‚Wer das erfassen kann, der erfasse es‘ (Mt 19,12). Unmittelbar vorher sagt er hingegen: ‚Nicht alle können dieses Wort erfassen, sondern nur die, denen es gegeben ist‘ (Mt 19,11).“
Der Papst bezeichnet diese Worte Christi nicht als Gebot für alle, aber als einen Rat für einige. Zudem erinnert er an das Zweite Vatikanische Konzil. In der Dogmatischen Konstitution Lumen gentium sind sowohl die Jungfräulichkeit als auch der Zölibat in Abschnitt 42 als „kostbare göttliche Gnadengabe“ bezeichnet worden. Wer anders argumentiert, denkt konzilswidrig. Die Ausrichtung auf die Ehelosigkeit sei ein „Gnadengeschenk“: „Man kann sagen, dass die Entscheidung zur Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen eine charismatische Ausrichtung auf den eschatologischen Zustand ist, in dem die Menschen ‚nicht mehr heiraten werden‘: zwischen dem Zustand des Menschen nach der Auferstehung der Toten und der freiwilligen Entscheidung für die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen, die im irdischen Leben und im geschichtlichen Zustand des gefallenen und erlösten Menschen erfolgt, besteht jedoch ein wesentlicher Unterschied. Das eschatologische ‚nicht heiraten‘ ist ein ‚Zustand‘, das heißt die eigentliche und grundlegende Existenzweise der Menschen – Männer und Frauen – in ihren verherrlichten Leibern. Die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen als Frucht einer charismatischen Entscheidung ist eine Ausnahme in Bezug auf den anderen Zustand, nämlich auf jenen, dessen der Mensch ‚im Anfang‘ teilhaftig geworden ist und während seines ganzen irdischen Lebens teilhaftig bleibt.“
Die „Berufung zur Ehelosigkeit“ bezeichnet der Papst nicht als „allgemeine Lebensregel“, sondern als eine „Ausnahme“, die nicht das Himmelreich vorwegnimmt, sondern des Himmelreichs wegen erfolgt.
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