15 November, 2025 / 7:00 AM
Die wechselseitige Bedeutung von Ehe und Ehelosigkeit ist Thema in der Katechese vom 14. April 1982 (veröffentlicht in L’Osservatore Romano 82/17). Niemals werde die Ehe als minderwertig bestimmt oder Jungfräulichkeit und Zölibat als überlegen dargestellt: „Christus stellt seinen Jüngern das Ideal der Ehelosigkeit und die Berufung zu ihr vor Augen und rät ihnen dazu nicht aus Missachtung oder in Abwertung der ehelichen leiblichen Vereinigung, sondern einzig und allein ‚um des Himmelreiches‘ willen.“
Was bedeutet „um des Himmelreiches willen“ in diesem Sinne? Johannes Paul II. legt dar, dass Ehe und Ehelosigkeit sich auf gewisse Weise ergänzen, als grundlegende Lebensformen mit Blick auf die „Existenz und das (christliche) Leben der Gemeinschaft“, eine Gemeinschaft, „die sich als ganzes und in allen ihren Gliedern in der Dimension des Gottesreiches verwirklicht und eine diesem Reich entsprechende eschatologische Ausrichtung besitzt“: „Die Vollkommenheit des christlichen Lebens hingegen wird mit dem Maß der Liebe gemessen. Daraus folgt, dass jemand, der nicht im ‚Stand der Vollkommenheit‘ (das heißt in einem Institut, dessen Leben auf die Gelübde der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams gründet) lebt, also nicht in einem Ordensinstitut, sondern in der Welt, tatsächlich einen höheren Grad der Vollkommenheit – deren Maß die Liebe ist – erlangen kann als derjenige, der zwar im ‚Stand der Vollkommenheit‘ lebt, aber mit weniger Liebe.“
Die Vollkommenheit ist sowohl in einer Ordensgemeinschaft als auch in der Welt möglich und erreichbar. Ehe und Ehelosigkeit gehören also als zwei Lebensformen christlicher Existenz zueinander: „Im Leben einer wahrhaft christlichen Gemeinschaft ergänzen die charakteristischen Haltungen und die Werte des einen und des anderen Standes – also der einen oder der anderen grundlegenden und bewussten Entscheidung als Berufung für das ganze Erdenleben und im Hinblick auf die ‚himmlische Kirche‘ – einander und durchdringen sich in gewissem Sinne gegenseitig. Die vollkommene eheliche Liebe muss von jener Treue und von jener Hingabe an den einen Bräutigam (und auch von der Treue und der Hingabe des Bräutigams an die eine Braut) gekennzeichnet sein, auf die der Ordensberuf und der priesterliche Zölibat gegründet sind.“
Beide Formen der Liebe sind durch „völlige Selbsthingabe“ gekennzeichnet: „Die eine wie die andere Liebe ist bestrebt, jene bräutliche Bedeutung des Leibes zum Ausdruck zu bringen, die der personalen Struktur des Mannes und der Frau ‚seit dem Anfang‘ eingeprägt ist.“
Damit stehen Ehe wie Ehelosigkeit auch quer zu herrschenden Wertvorstellungen und relativistischen Lebensanschauungen in der Welt von heute, denn die Gestalt der Hingabe schließt ein Verständnis von Nützlichkeit aus.
Johannes Paul II. erläutert abschließend: „Anderseits muss die bräutliche Liebe, die ihren Ausdruck in der Ehelosigkeit ‚um des Himmelreiches willen‘ findet, in ihrer geregelten Entfaltung zu der ‚Vater-‘ bzw. ‚Mutterschaft‘ im geistlichen Sinne führen, ähnlich der ehelichen Liebe, die in der leiblichen Vaterschaft und Mutterschaft reift und sich in ihnen eben als bräutliche Liebe bestätigt. Auch die leibliche Zeugung entspricht nur dann voll und ganz ihrer Bedeutung, wenn sie von der geistigen Vaterschaft und Mutterschaft ergänzt wird. Ausdruck und Frucht dieser Vater- und Mutterschaft im geistlichen Sinn ist das gesamte Erziehungswerk der Eltern an den Kindern, die ihrer ehelichen leiblichen Vereinigung entsprungen sind.“
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