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Ein Euthanasie-Zentrum für Kinder, die jünger als 12 Jahre sind?

Referenzbild.

Ein niederländischer Professor der Kinder- und Jugendmedizin, Eduard Verhagen, schlägt die Errichtung eines spezifischen Zentrums für Euthanasie an Kindern vor – und hofft, dass seine Eröffnung bald möglich ist, sogar innerhalb eines Jahres.

Der Arzt ist bekannt dafür, eine der treibenden Kräfte des Groningen-Protokolls zu sein, einer Maßnahme, die im Jahr 2005 verabschiedet wurde und mithilfe derer die Ärzte entscheiden können, ob die Lebensqualität von Neugeborenen, die an einer schweren Krankheit leiden, schlechter ist als die eines normalen Babies – und daraufhin entscheiden, deren Leben zu beenden oder nicht.

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In den Niederlanden ist gemäß aktueller Rechtslage Euthanasie erlaubt für neugeborene Babies bis zum Alter von einem Jahr und für Kinder, die älter als 12 Jahre sind. Nach diesem Wochenende jedoch wurde bekannt, dass Belgien Sterbehilfe an einem jüngeren Kind durchgeführt  hat, "weil es unerträgliche physische Schmerzen hatte und sein baldiger Tod unvermeidlich war"; Verhagen will dem Beispiel Belgiens in Holland folgen.

In Belgien gibt es keine Alterseinschränkungen für die Anwendung von Euthanasie – deshalb schlägt der Professor, den die niederländischen Medien als eine "weltweite Autorität" im Bereich der Sterbehilfe für Kinder bezeichnen, die Einrichtung eines Zentrums für Euthanasie an Kindern vor, die sich in dieser Altersspanne befinden.

Verhagen hat erklärt, dass viele Ärzte die Euthanasie für Kinder bereits erforschen, weil "wir glauben, dass es unter 12-jährige Kinder gibt, die die Fähigkeit besitzen, derart wichtige Entscheidungen zu treffen."

Dies sei sehr abhängig von der Entwicklung der Kindereuthanasie in Belgien, erklärte der Kinderarzt, da "die Belgier den Kindern in der Evaluierung den Kinderpsychologen und - psychiatern eine wichtige Stimme geben. Wir fragen uns also, welche Methode sie anwenden, um die mentale Fähigkeit der Kinder, die Sterbehilfe verlangen, festzustellen."

Nach holländischem Recht müssen jene, die Euthanasie beantragen, mindestens 12 Jahre alt sein, während es in Belgien kein Mindestalter gibt, sondern der Begriff "Entscheidungsfähigkeit" des Kindes angeführt wird.

(Artikel übersetzt aus dem Spanischen; ursprünglich auf Actuall veröffentlicht).

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