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„Reine Lüge“: Kirchenrechtler streitet Beteiligung an Reform für Papstwahl ab

Kardinal Gianfranco Ghirlanda SJ

Ein Kardinal und Kirchenrechtler hat Berichte dementiert, wonach er an der Änderung des Verfahrens zur Papstwahl beteiligt ist, um es synodaler zu gestalten.

Die Internetportale "The Pillar" und "The Remnant" berichteten am 4. November, Kardinal Gianfranco Ghirlanda SJ, ein Experte für Kirchenrecht, der eng mit dem Vatikan verbunden ist, sei von Papst Franziskus mit der Ausarbeitung von Änderungen an den Konklaven beauftragt worden.

Zu den in Betracht gezogenen Änderungen gehöre die Umstellung der Treffen vor Beginn eines Konklave, der so genannten Generalkongregationen, auf Diskussionen in kleinen Gruppen im Stil der Weltsynode zur und die Beschränkung der Teilnahme an diesen Treffen auf stimmberechtigte Kardinäle, also jene, die jünger als 80 Jahre sind.

"Ich weiß nichts davon, und jede Verwicklung, die ich darin haben soll, ist eine reine Lüge", sagte Ghirlanda am Montagmorgen gegenüber EWTN News per E-Mail.

Vatikansprecher Matteo Bruni dementierte in einer Erklärung gegenüber CNA, der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch, am 6. November ebenfalls die Kenntnis eines solchen Dokuments.

"The Remnant" hatte am 4. November berichtet, Papst Franziskus ziehe einen Vorschlag von Ghirlanda in Betracht, Laien die Teilnahme am Konklave zu erlauben, einschließlich der Wahl eines neuen Papstes.

"The Pillar" zitierte "einen hochrangigen Kirchenrechtler, der dem Vatikan nahe steht". Das Wissen über den Prozess zur Reform des Konklave sei "in kirchenrechtlichen Kreisen des Vatikans weit verbreitet, ebenso wie die Rolle von Kardinal Ghirlanda".

Die Generalkongregationen sind Vorbereitungssitzungen des Kardinalskollegiums, die jeden Tag vor Beginn der eigentlichen Wahl stattfinden. Sie dienen den Kardinälen dazu, sich mit den Vorschriften für das Konklave vertraut zu machen und, wie es in den geltenden Normen heißt, "sich zu möglichen Problemen zu äußern, im Zweifelsfall um Erklärungen zu bitten und Vorschläge zu machen".

Während der Generalkongregationen können sich die Kardinäle an das gesamte Kollegium wenden. Eine der vorgeschlagenen Änderungen besteht laut "The Pillar" jedoch darin, diesen Austausch in "geistliche Gespräche" kleinerer Gruppen von Kardinälen umzuwandeln, ähnlich den Diskussionen in kleinen Gruppen bei der Versammlung der Weltsynode zur Synodalität im Oktober.

Der Prozess der Papstwahl und die Sedisvakanz, also der Zeitraum zwischen dem Tod oder Rücktritt eines Papstes und der Wahl seines Nachfolgers, werden durch die Apostolische Konstitution "Universi Dominici Gregis" von Johannes Paul II. aus dem Jahr 1996 und die apostolische Konstitution "Praedicate Evangelium" von Papst Franziskus aus dem Jahr 2022 geregelt.

Papst Benedikt XVI. nahm während seines Pontifikats zwei Änderungen an "Universi Dominici Gregis" vor. So wurde festgelegt, dass im Falle einer Pattsituation die Wahl mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit statt mit einer einfachen Mehrheit entschieden werden muss und dass ein Konklave früher oder später als 15 Tage nach dem Tod eines Papstes beginnen kann.

Ein Konklave, das traditionell in der Sixtinischen Kapelle stattfindet, wird unter strenger Geheimhaltung durchgeführt. Die teilnehmenden Kardinäle legen einen Eid ab, dass sie "absolute und ewige Geheimhaltung" über die Stimmabgabe und deren Prüfung gegenüber allen Personen außerhalb des Kardinalskollegiums wahren, da sie sonst automatisch exkommuniziert werden.

Nach dem Recht des Heiligen Stuhls treten während einer Sedisvakanz "alle Leiter der kurialen Institutionen und Mitglieder von ihren Ämtern zurück", während die Sekretäre "die ordentliche Leitung der kurialen Institutionen wahrnehmen und sich nur um die ordentlichen Geschäfte kümmern".

Papst Franziskus hat Anfang des Jahres entschieden, dass das Amt des Generalauditors, das für die Prüfung der Jahresabschlüsse des Heiligen Stuhls und des Staates der Vatikanstadt zuständig ist und keinen Sekretär hat, auch im Falle eines vakanten Papstsitzes seine "ordentliche Verwaltung" fortsetzen kann.

Die anderen Ämter, die während einer Sedisvakanz bestehen bleiben, sind der Großpönitentiar, der sich mit Fragen des Beichtsakraments und des Ablasses befasst, der Camerlengo, der die Vorbereitungen für ein päpstliches Konklave überwacht und die Verwaltung des Heiligen Stuhls während des Interregnums leitet, und der Päpstliche Almosenier.

Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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