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Kölner Diözesanpastoralrat erleichtert über Kompromiss bei Reform von Pfarreistruktur

Kölner Dom

Der Kölner Diözesanpastoralrat hat bei einer Sitzung am Samstag in Bensberg den Kompromiss bei der Strukturreform der Pfarreien begrüßt. „Die Teilnehmenden des Diözesanpastoralrats äußerten mehrheitlich Erleichterung darüber, dass nun nach dem langen Beratungsprozess eine kompromissorientierte Entscheidung vorliege“, hieß es in einem zusammenfassenden Bericht der Erzdiözese Köln.

Aber: „Gleichzeitig wurde deutlich, dass bis zur Umsetzung der Entscheidung noch viele Fragestellungen zu lösen sind. Besonders wichtig war dem Gremium, dass auch unter veränderten Bedingungen lebendiges kirchliches Leben vor Ort gestaltet werden könne. Die Gestaltung der Strukturen dürfe den Veränderungsprozess im Verhältnis zu seelsorglichen Fragestellungen nicht dominieren.“

Kardinal Rainer Maria Woelki, der Kölner Erzbischof, betonte vor diesem Hintergrund „nochmals sein Ringen um die Entscheidung. Sie greife die Sorgen und Anliegen der Menschen auf und berücksichtige dabei, dass das Erzbistum groß und vielfältig sei. Die Entscheidung nehme zugleich die angespannte und sich noch verschärfende wirtschaftliche und personelle Situation ernst.“

Die im Zuge der Strukturreform im Erzbistum Köln zum 1. September organisierten 67 Pastoralen Einheiten sollen nach Möglichkeit am Ende des Prozess je eine eigene Pfarrei bilden, können sich jedoch unter bestimmten Umständen zu einer Pfarreiengemeinschaft zusammenschließen, die weiterhin rechtlich aus mehreren Pfarreien besteht. Das hatte die Erzdiözese Köln im Oktober erklärt.

„Um weiterhin allen kirchenrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen zu können, ist eine erhebliche Vereinfachung und Reduzierung der Verwaltungsstrukturen und damit auch der zu verwaltenden Rechtsträger erforderlich“, teilte das Erzbistum mit.

Vor diesem Hintergrund „sollen alle Pastoralen Einheiten bis Ende 2032 in einem individuell gestalteten, schrittweisen Prozess zu jeweils einer Pfarrei fusioniert werden, die aus vielen lebendigen Gemeinden besteht“, hieß es weiter. „Diese Gemeinden werden die maßgeblichen, vom Erzbistum unterstützten Orte des kirchlichen Lebens in den Pastoralen Einheiten sein.“

Allerdings könne „unter bestimmten Bedingungen, wie z. B. dauerhaft ausreichend besetzter Gremien und dem Vorliegen eines einmütigen Votums der Menschen vor Ort, eine zweite Möglichkeit eingeräumt werden“, hieß es. „Diese sieht vor, dass in diesen Pastoralen Einheiten lediglich die Kirchengemeinden der bisherigen Seelsorgebereiche fusioniert werden und diese Pfarreien dann bis 2032 als Pfarreiengemeinschaft einen Kirchengemeindeverband als gemeinsamen Rechtsträger gründen.“

Die 67 Pastoralen Einheiten würden weiterhin aus mehreren verschiedenen Gemeinden bestehen, selbst wenn sie sich zu je einer eigenen Pfarrei zusammenschlössen. Diese Gemeinden hätten vielfach weiterhin ihre eigene Kirche, allerdings nicht mit dem Status „Pfarrkirche“. Die Gremienstruktur wäre dadurch deutlich verschlankt – statt mehreren Pfarrgemeinderäten gäbe es beispielsweise nur noch einen einzigen pro Pastoraler Einheit –, was auch „kosteneffizient“ wäre, so das Erzbistum Köln.

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