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Unionsfraktion im Bundestag fordert Wiederherstellung des Sexkaufverbots

Redebeitrag von Dorothee Bär für die Bundestagsfraktion der CDU/CSU

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert in einem Antrag, der am vergangenen Freitag debattiert wurde, den Sexkauf wieder unter Strafe zu stellen. Seit der Einführung des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 durch die damalige rot-grüne Bundesregierung gilt Prostitution in Deutschland als normales Gewerbe.

„Jeder in Deutschland kennt Artikel 1 des Grundgesetzes. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und man fragt sich angesichts der Zustände in unserem Land, ob diese Würde des Menschen, die angeblich für alle unantastbar ist, wirklich für alle gilt. Auch für Prostituierte, deren Namen niemand kennt“, sagte Dorothee Bär von der CSU zu Beginn ihrer Rede.

Mit der damaligen Legalisierung der Prostitution habe man die Situation der Betroffenen verbessern und ihr Schutzniveau erhöhen wollen.

Die Unionsfraktion sieht diesen Versuch als gescheitert an. Sie schreibt: „Die tatsächliche Situation in der Prostitution hat sich seitdem drastisch verschlechtert.“ Sie kritisiert, dass die Mehrheit der Prostituierten in der unfreiwilligen Armuts- und Elendsprostitution tätig und damit täglich sexueller Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch schutzlos ausgeliefert sei.

Das Leben vieler dieser Frauen sei geprägt von Täuschungen und Drohungen, nicht selten begleitet von Straftaten wie Menschenhandel und Zwangsprostitution: „Unter dem Schutzmantel der vom Gesetzgeber geschaffenen Legalität der Prostitution konnte sich der Menschenhandel unkontrolliert ausbreiten.“

Daran hätten auch die neuen Schutzregelungen des Prostituiertenschutzgesetzes von 2017 nichts geändert, wie die Zwischenevaluation des Gesetzes von 2020 zeige, schreibt die Unionsfraktion.

Wesentliche Kernelemente des damaligen Gesetzes waren die Anmeldepflicht für Prostituierte, die verpflichtende Gesundheitsberatung für Prostituierte und die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes gewesen.

Aktuelle Studie bestätigt Kritik am bestehenden Gesetz

Eine aktuelle Studie von drei Wissenschaftlern bestätigt diese Kritik am Prostitutionsgesetz. Es sei verfassungswidrig und habe zu mehr Menschenhandel und organisierter Kriminalität geführt. Statt die Opfer zu schützen, sei die „Position der Bordellbetreiber, der Sexindustrie und der Freier“ gestärkt worden.

Die Wissenschaftler plädieren für das nordische Modell, das Frauen entkriminalisiert, gleichzeitig aber den Sexkauf unter Strafe stellt.

Auch die Union fordert von der Bundesregierung unter anderem, eine allgemeine Freierstrafbarkeit einzuführen und den Kauf sexueller Dienstleistungen im Grundtatbestand als Vergehen zu ahnden.

„Deutschland ist gerade in Europa zu einem Freierparadies geworden“, sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete Annette Widmann-Mauz in einem Interview mit dem Deutschlandfunk.

AfD kritisiert Legalisierung von Escort-Service

Ein weiterer Aspekt der Legalisierung von Sexarbeit sei der sogenannte freiwillige Escort-Service, der vor allem von Studentinnen betrieben werde, um sich ein „luxuriöses Leben“ zu ermöglichen, betonte der Redner der AfD-Fraktion, Thomas Ehrhorn, am Freitag.

Laut einer Studie des Berliner Studienkollegs kann sich rund ein Drittel der befragten Studenten grundsätzlich vorstellen, in einem Escort-Service zu arbeiten. Rund drei Prozent der Befragten gingen bereits einer solchen Tätigkeit nach.

Was sagt die Kirche zu Sexarbeit?

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Nach dem Katechismus der Katholischen Kirche (KKK 2355) verletzt Prostitution die Würde des Menschen. Die Prostituierte werde zum „bloßen Lustobjekt anderer“ herabgewürdigt.

„Wer sich ihrer bedient, sündigt schwer gegen sich selbst: Er bricht mit der Keuschheit, zu der ihn seine Taufe verpflichtet hat, und befleckt seinen Leib, den Tempel des Heiligen Geistes“, heißt es weiter.

Die Prostitution sei eine „Geißel der Gesellschaft“: „Es ist immer schwer sündhaft, sich der Prostitution hinzugeben.“

„Jede Form der Prostitution ist eine Herabsetzung in die Sklaverei, eine kriminelle Handlung, ein ekelhaftes Laster, das Liebe mit dem Austoben der eigenen Instinkte verwechselt, indem eine wehrlose Frau gefoltert wird“, verurteilte Papst Franziskus seinerseits die Prostitution.

Der „schmerzliche Schrei“ der Frauen könne niemanden gleichgültig lassen: „Niemand sollte sich abwenden oder seine Hände von dem unschuldigen Blut waschen, das auf den Straßen der Welt vergossen wird.“

Zwangsprostituierte sind für den Papst „gekreuzigte Frauen“.

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