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Missbrauchsstudie bei Franziskaner-Minoriten untersucht Vorwürfe gegen neun Brüder

Missbrauch (Symbolbild)

Die Franziskaner-Minoriten im Wirkungsbereich Deutschland haben als erster Orden eine von zwei Juristen extern begleitete Aufarbeitung sexualisierter Gewalt vorgelegt. Auf 152 Seiten werden Vorwürfe gegen neun Ordensmännern seit den 1960er Jahren dokumentiert.

Konkret handelt es sich um eine Studie auf Basis der Vereinbarung der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung von 2021. Der Orden der Franziskaner-Minoriten hat in Deutschland heute insgesamt 40 Mitglieder in sechs Niederlassungen.

Für den Umgang des Ordens mit Missbrauchsfällen könne man allerdings nur die Fälle von DM und JB (anonymisiert) auswerten, da „uns kein sonstiges Material zur Verfügung steht“, so der Bericht.

JB und DM hätten zum Zeitpunkt des Missbrauchs beide eine leitende Position bekleidet. DM habe die Position des Seminarleiters in St. Ludwig innegehabt und JB habe eher eine interne Position in St. Felix ausgeübt.

Bereits 1989 habe es erste Hinweise von anderen Mitbrüdern auf körperliche Übergriffe durch JB gegeben, „denen nicht nachgegangen“ worden sei und die „nicht dokumentiert“ wurden. Seine Übergriffe richteten sich gegen Jugendliche und junge Erwachsene sowie gegen Mitbrüder des Ordens.

Auch im Fall DM gebe es eine „Vielzahl“ von Übergriffen, die kirchenrechtlich nicht untersucht worden seien, da sie „unter der Erheblichkeitsschwelle“ des Strafrechts gelegen hätten. Unter den Betroffenen von DM seien auch weibliche Jugendliche gewesen.

Der Umgang des Ordens mit DM sei von „absolutem Desinteresse bis hin zur bewussten Manipulation“ gekennzeichnet.

„Kein Verantwortlicher hat sich die Mühe gemacht mit den Jungen zu sprechen, deren Namen im Zuge des Ermittlungsverfahrens 1971 bekannt wurden. Ein Präfekt hat sich gar dazu hinreißen lassen, auf die Mutter eines Jungen einzuwirken, um so dessen Aussage bei der Polizei zu beeinflussen“, heißt es im Bericht zum Fall DM.

Zum Fall JB stellt der Bericht fest: „Der Umgang der jeweiligen Ordensleitungen, einzelner Funktionsträger oder der Ansprechperson des Ordens mit den vielen Betroffenen von sexualisierter Gewalt durch JB gestaltete sich personenabhängig sehr unterschiedlich“.

Dabei könne der Bericht sowohl „empathisches Zugehen“ auf Betroffene als auch einen „bürokratischen Umgang“ mit diesen feststellen.

Für das Jahr 2002 wird beispielsweise ein positiver Umgang dokumentiert, in dem „die Initiative eines Gesprächs mit den betroffenen Mädchen von verbalen Übergriffen in Beichtgesprächen von der Schule ausging“.

Als Empfehlung für künftige Verbesserungen im Umgang mit Fällen von mutmaßlichem Missbrauch empfiehlt der Bericht, „eine Struktur zu entwickeln, wie Hinweise auf sexualisierte Gewalt oder Grenzüberschreitungen dokumentiert und wo diese Informationen abgelegt werden. Sofern dies nicht in der Personalakte erfolgen soll, wäre hierzu die Anlage eines gesonderten Ordners oder Registers sinnvoll.“

Außerdem empfiehlt der Bericht, „Fortbildungen zu einem guten Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt und deren Angehörigen“ durchzuführen.

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