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Schweizerisches Bundesgericht zwingt Eltern faktisch, Geschlechtseintrag ihrer Tochter zu ändern

Felix Böllmann und die Eltern der 17-jährigen Tochter in Genf

Das höchste Schweizer Gericht hat faktisch entschieden, dass Eltern ihrer 17-jährigen Tochter die Anerkennung ihrer subjektiven Geschlechts-„Identität“ ermöglichen müssen, wie die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International mitteilte. Weigern sich die Eltern, müssen sie mit einer Strafanzeige rechnen.

Dies ist der jüngste Wendepunkt in einem Fall, der bereits weltweit für Aufsehen gesorgt hat. Ein Video, in dem die Eltern ihre erschütternde Geschichte erzählen, wurde mehr als 66 Millionen Mal angeklickt, und X-Eigentümer Elon Musk kommentierte: „Das ist verrückt. Dieser selbstmörderische Verstandesvirus breitet sich in der gesamten westlichen Zivilisation aus.“

Der Vater der Tochter kommentierte das jüngste Urteil mit den Worten: „Wir sind zutiefst betrübt. Wir lieben unsere Tochter und wollen nur das Beste für sie. Wir wissen, dass diese Entscheidung nicht in ihrem besten Interesse ist. Dass wir allein für den Versuch, für unsere Tochter zu sorgen, strafrechtlich belangt werden könnten, zeigt, wie tief die Transgender-Ideologie in den Schweizer Institutionen verwurzelt ist und welchen realen Schaden sie anrichtet.“

Die Gender-Ideologie, geprägt vom philosophischen Konstruktivismus, stellt das Geschlecht als überwiegend soziales Konstrukt dar und relativiert biologische Grundlagen. Kritiker sehen darin eine ideologische Verzerrung, die biologische Realitäten und ihre Bedeutung für Identität und Gesellschaft ausblendet.

Seit dem 1. Januar 2022 können Transgender-Personen in der Schweiz ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen im Personenstandsregister sehr rasch ändern. Dazu genügt eine einfache Erklärung beim Zivilstandsamt, ohne dass ein medizinischer Nachweis oder ein gerichtliches Verfahren notwendig ist.

Minderjährige unter 16 Jahren oder Personen, die unter Beistandschaft stehen, benötigen allerdings die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Im vorliegenden Fall ist das Mädchen ein Jahr älter und benötigt laut Gesetzgeber keine Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.

Die Eltern der Tochter wurden vor mehr als eineinhalb Jahren per Gerichtsbeschluss von ihrem Kind getrennt, nachdem sie sich gegen die sogenannte „Geschlechtsumwandlung“ ihres Kindes ausgesprochen hatten.

Über den Rechtsbeistand von ADF International legten die Eltern Berufung beim Schweizerischen Bundesgericht ein. Vorinstanzliche Gerichte haben bereits entschieden, dass die Eltern die Ausweispapiere ihrer Tochter herausgeben müssen, damit ihr amtlich eingetragenes Geschlecht geändert werden kann.

Laut ADF International argumentieren die Eltern, dass sie im besten Interesse ihrer Tochter handeln und dass sowohl die Schweizer Bundesverfassung als auch das Völkerrecht ihr Recht schützen, dies zu tun. Gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention „muss das Wohl des Kindes ein vorrangiger Gesichtspunkt sein“.

Das Bundesgericht wies ihre Berufung nun jedoch mit der Begründung zurück, dass das Eingreifen des Gerichts gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoßen würde: „Es wäre daher Sache des Bundesgesetzgebers, das derzeitige System gemäß dem Gesetz gegebenenfalls zu ändern, wovon das Bundesgericht nicht abweichen kann, da es nicht seine Aufgabe ist, sich in Angelegenheiten einzumischen, die in die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers fallen. Daraus folgt, dass die Beschwerde zurückgewiesen werden muss.“

Felix Böllmann, der Direktor der europäischen Interessenvertretung von ADF International, kommentierte: „Die Entscheidung des Gerichts, ihre Berufung zurückzuweisen, stellt eine unerträgliche Verletzung ihrer Rechte dar. Damit wurde für die Tochter praktisch eine rechtliche ‚Umwandlung‘ gegen den Willen ihrer Eltern angeordnet.“

Es handle sich nicht nur um einen „Eingriff, für den es keinerlei Belege für einen psychologischen Nutzen gibt, sondern er könnte auch den Weg für potenziell irreversible körperliche Eingriffe in der Zukunft ebnen.“

Was sagt der katholische Glaube zur Gender-Ideologie?

Der katholischen Lehre zufolge ist die Unterscheidung von Mann und Frau nicht nur ein gesellschaftliches Konstrukt, sondern eine schöpfungsbedingte Realität. Thomas von Aquin beispielsweise sieht das Geschlecht als Teil der gottgewollten und in der Schöpfung verankerten natürlichen Ordnung.

Das Verständnis von Wahrheit ist keine rein subjektive Kategorie, sondern steht in einem objektiven Bezug zur Wirklichkeit. Daher wird die Identität des Menschen nicht allein durch sein eigenes Empfinden bestimmt, sondern muss mit der objektiven Wahrheit in Einklang stehen.

Die Gender-Ideologie wird auch in der Erklärung Dignitas Infinita des Dikasteriums für die Glaubenslehre aus dem Jahr 2024 eindeutig abgelehnt. Zugleich wird betont, dass die Würde der menschlichen Person die Achtung der jeweiligen „sexuellen Orientierung“ einschließt.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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