Vatikanstadt, 23 Mai, 2018 / 4:34 AM
13 Diener Gottes – darunter zwei aus Deutschland – sind einen Schritt näher an die Seligsprechung herangerückt und dürfen nun als "ehrwürdig" bezeichnet werden. Am Samstag, 19. Mai 2018, hat Papst Franziskus gegenüber dem Präfekten der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse, Kardinal Angelo Amato, ihren heroischen Tugendgrad bestätigt.
Bei den beiden Deutschen handelt es sich um zwei Ordensleute:
Pater Wilhelm Eberschweiler, Priester und Jesuit, geboren am 5. Dezember 1837 in Püttlingen im Saarland und gestorben am 23. Dezember 1921 in den Niederlanden.
Sr. Angela Maria Autsch (Wikimedia / Ökumenisches Heiligenlexikon)
Schwester Angela vom Heiligen Herzen Jesu, Ordensfrau im Trinitarierinnenkloster in Mötz / Tirol, geboren als Maria Cäcilia Autsch am 26. März 1900 in Röllecken und gestorben im Konzentrationslager Auschwitz am 23. Dezember 1944.
Weil sie Hitler als eine "Geißel für ganz Europa" bezeichnet hatte, wurde Schwester Angela Maria vom Heiligen Herzen Jesu Autsch im Jahr 1940 verhaftet und zunächst in das Konzentrationslager in Ravensbrück gebracht, zwei Jahre später dann nach Auschwitz.
Trotz der Lebensgefahr lebte sie ihren Glauben und sorgte sich um ihre Mitgefangenen. Als Krankenschwester wurde sie im Krankenbau der Häftlinge eingesetzt. Diese Möglichkeit nutzte sie, um heimlich Medikamente an Gefangene zu verteilen, die dringend auf medizinische Versorgung angewiesen waren.
Durch ihren Einsatz wurde Schwester Angela Autsch als "Engel von Auschwitz" bekannt.
"Jetzt braucht man ein Wunder"
Ein "erster großer Schritt" ist mit der Anerkennung des heroischen Tugendgrades bereits getan, meint der Generalrelator der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse, der Kapuzinerpater Vincenzo Criscuolo: "'Ehrwürdig' zu sein – das ist schon etwas." Mit Blick auf eine mögliche Seligsprechung der deutschstämmigen Angela Autsch sagt Pater Criscuolo, der selbst während seiner Studienzeit zwei Jahre in Deutschland verbracht hat: "Jetzt braucht man ein Wunder."
Lange stand innerhalb der Untersuchungen besonders eine Frage im Mittelpunkt: Ist sie als Märtyrerin gestorben? Ein anerkanntes Wunder wäre dann nicht für die Seligsprechung, sondern erst für eine mögliche Heiligsprechung nötig gewesen.
Doch diese Frage musste genau betrachtet werden. Vincenzo Criscuolo kennt die Hintergründe: Einerseits befand sich die Ordensschwester in Haft. Andererseits konnte sie sich als Krankenschwester im Vergleich zu den anderen Häftlingen freier bewegen. Dazu kommt: Sie starb nicht in der Gaskammer, sondern während eines Bombardements an Herzversagen. Als Märtyrerin kann sie deshalb nicht gelten.
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