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Bischof Oster spricht sich erneut für Firmung ab 16 Jahre aus

Bischof Oster hat das Modell "Firmung ab 16" bereits in seiner Diözese eingeführt.

In einem Beitrag für die Zeitschrift "Herder Korrespondenz" hat sich der Passauer Bischof Stefan Oster SDB erneut dafür ausgesprochen, das Mindestalter bei Firmlingen auf 16 Jahre festzulegen.

Die Firmung sei nach den Maßgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils Ausdruck einer bewussten Entscheidung für den Glauben, die den Empfänger des Sakramentes verpflichten würde, für diesen Glauben einzustehen.

"Wir wollen junge Menschen zu einer persönlichen Christusbeziehung hinführen", so der Jugendbischof.

Stattdessen hätten immer wieder viele der Firmlinge kaum einen Bezug zu den Vorgängen in der heiligen Messe. Oster stellte fest, dass "dieser Gottesdienst wohl einer der wenigen Kirchenbesuche seit Jahren und der letzte für Jahre gewesen sein dürfte". Er betonte, dass die Firmung nicht als "Rekrutierung" verstanden werden dürfe, die nur dazu diene, dass kirchliche Strukturen und das Leben in den Pfarreien irgendwie am Leben bleiben.

Stattdessen müssen Jugendliche in persönlichen Kontakt mit Jesus Christus kommen, die Kirche habe dabei die Aufgabe zu zeigen, "dass es möglich ist, mit ihm in Beziehung zu leben". Dafür müsse man auch vom heutigen Denken, der Sprache, Freuden, Nöten und den Herausforderungen der Jugend lernen, mahnte der Passauer Hirte.

"Sie haben ein Recht darauf, von uns zu erfahren, wie es möglich ist und wie es erfahrbar wird, Freundschaft mit Jesus zu leben – und wie sie das in ihrem Leben stärken und tragen kann."

Seitens der Bischofskonferenz gibt es keine Vorgaben bezüglich des Firmalters. Die Regelung wird von jeder Diözese selbst festgelegt, üblicherweise liegt es zwischen 12 und 16 Jahren. Bischof Oster hat seit diesem Jahr die Firmung ab 16 eingeführt. Das Konzept sieht drei Phasen vor. Die ersten beiden Phasen der Vorbereitung beginnen bei den Neun- bis Elfjährigen. Ab 15 beginnt die dritte Phase, von da an ist die sind die Vorbereitungstreffen verpflichtend.

Die freie und bewusste Entscheidung hält der Jugendbischof für essentiell, ebenso, dass die Jugendlichen dann aber verbindlich Verantwortung übernehmen.

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