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Kirchenasyl: Kardinal Czerny würdigt Äbtissin Mechthild Thürmer

Äbtissin Mechtild Thürmer.

Trotz eines drohenden Gerichtsverfahrens wegen der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt einer Asylbewerberin will die Äbtissin des Klosters Kirschletten in Unterfranken einer Kurdin weiterhin Unterkunft gewähren, die nach Rumänien abgeschoben werden soll.

Das berichteten mehrere Medien.

Laut einer Meldung von "Vatican News" hat Kardinal Michael Czerny SJ das Verhalten der Ordensfrau gewürdigt.

Am Donnerstagabend habe der Jesuitenpater, der die Abteilung für Migration und Flucht im Vatikan leitet, "Gott segne sie!" gesagt.

CNA Deutsch hat Kurienkardinal Michael Czerny um eine Stellungnahme gebeten.

Wie die "Katholische Nachrichtenagentur" (KNA) berichtet, habe Mutter Mechthild Türmer entschieden, das "Kirchenasyl" erst zu beenden, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die betreffende Frau in ein nationales Verfahren übernommen habe. Das Amtsgericht Bamberg habe ihr vor der öffentlichen Verhandlung angeboten, die zu erwartende Freiheitsstrafe zu vermeiden und die Asylbewerberin nicht mehr im Kloster zu beherbergen.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigte dem Evangelischen Presse-Dienst (EPD), dass gegen die Äbtissin wegen "zwei tatmehrheitlicher Fälle von Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" ermittelt werde. Thürmer habe außerdem Ermittlungsakten an die Presse weitergegeben - ein Vorwurf, den Thürmer gegenüber dem EPD zurückwies.

"Es geht um Menschenleben, um die Zukunft junger Menschen“, sagte die Ordensfrau gegenüber der KNA. Diese könne sie im konkreten Fall nicht opfern, nur weil sie selbst sich in einer juristischen Auseinandersetzung befinde. "Das ist doch kein Schachspiel", so die Äbtissin der Abtei Maria Frieden.

Im Kloster Kirschletten leben nach Angaben der Webseite der Abtei neben Mutter Mechthild 15 weitere Schwestern.

Ein Verhandlungstermin wurde mit Blick auf zwei weitere Ermittlungsverfahren dieser Tage kurzfristig abgesagt.

Stichwort Kirchenasyl

Unter "Kirchenasyl" wird in Deutschland heute generell eine Unterbringung von Asylbewerbern in kirchlichen Einrichtungen verstanden – meist in der Absicht, eine Abschiebung bei abgelehnten Anträgen zu verhindern. Im ersten Quartal 2018 wurden laut Bundesregierung 498 Abschiebungen durch Kirchenasyl verzögert oder verhindert. Seit dem 1 August 2018 gelten Asylbewerber in Deutschland als "flüchtig" gemäß dem "Dublin-System", selbst wenn sie sich im Kirchenasyl an einer bekannten Adresse aufhalten. Eine Abschiebungsfrist erhöht sich dadurch in der Regel auf 18 Monate.

Als "Bewegung" geht das Kirchenasyl in Deutschland auf die 1970er Jahre zurück; gleichzeitig berufen sich Beteiligte auf die lange Geschichte von "Heiligtum-Asylen": Der Zuflucht für Schutzsuchende in Schreinen und Heiligtümern.

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