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Wird die USA Schritte unternehmen, um die Opfer des IS-Völkermords zu schützen?

Geflohene christliche Kinder in Dawodiya, Irak am 10. April 2016.

Nachdem die USA den Völkermord an Christen und anderen Minderheiten durch den Islamischen Staat (IS) anerkannt haben, werden sie etwas dagegen unternehmen?

Das war die Frage einer Anhörung des US-Kongresses vor einer Menschenrechtskommission in Washington. Die Anhörung könnte indirekt auch Druck auf Verantwortliche in Deutschland ausüben, konkrete Maßnahmen gegen den andauernden Genozid zu ergreifen.

"Diese Verbrechen beim Namen zu nennen heißt nicht auch gleich, dass Gerechtigkeit die Oberhand behält", sagte Frank Wolf, einer ehemaliger Kongress-Abgeordneter, in seiner Aussage.

Das Außenministerium der USA erklärte am 17. März die Verbrechen des IS — auch bekannt als ISIL oder Daesh — in Syrian und Irak zum Völkermord an Christen, Jesiden und Schiiten. Diese Anerkennung folgte ähnlichen Anerkennungen der Europäischen Union, des US Kongresses und weiterer Institutionen.

Carl Anderson, Oberster Ritter der Knights of Columbus, der größten Laienvereinigung katholischer Männer, sagte aus, es gebe zwei Arten von Völkermord:  Physischen und spirituellen. Den religiösen Minderheiten im Irak drohe beides. Sie "fühlten sich total verlassen", als der Islamische Staat begann, sein Territorium durch Eroberungen auszudehnen. Mit der Anerkennung des Genozids zeige die USA den Menschen, dass "sie nicht die Hoffnung verlieren sollten", sagte das Oberhaupt der Kolumbusritter.

Auf die schieren Zahlen verwies in seiner Aussage der Vorsitzende der US Kommission über Internationale Religionsfreiheit, Robert George. Etwa 3,4 Millionen Menschen sind Binnenflüchtlinge im Irak und Syrien; weitere 4.8 Millionen Flüchtlinge halten sich in Nachbarländern auf.

Die geographische Ausweitung des Islamischen Staates, so Dr. George, stelle eine Bedrohung der religiösen Minderheiten in der gesamten Region dar. Wo auch immer der Islamische Staat an Boden gewinne, "werden alle Freiheitsrechte ausgelöscht".

Was also kann ein Land tun, um Minderheiten vor der Verfolgung und Ermordung besser zu schützen?

Zum einen müsse die USA Pläne für die Befreiung von Städten und Gemeinden im Norden des Irak erstellen, so Kolumbusritter Anderson. Dabei sei wichtig, dass die Truppen nicht als den IS nur austauschende Besatzer wahrgenommen würden, sondern integriert seien.

Zweitens könne die USA auch sicherstellen, dass Hilfsmittel, die an die Kurdische Regionalregierung gesendet werden, "auch tatsächlich" die Vertriebenen erreiche. Die Opfer des Völkermords, die nach Kurdistan entkommen sind, bräuchten zudem Zugang zu Schulen und Arbeit.    

Nur drei Prozent der Flüchtlinge Opfer des Genozids

Überlebende des Völkermords dürften auch nicht "in der Schlange hinten anstehen" müssen, wenn es darum gehe, Flüchtlinge aufzunehmen. Anderson wies darauf hin, dass von den 1.366 Flüchtlingen, welche die USA im Finanzjahr 2016 aus Syrien aufnehme, nur drei Prozent Überlebendes des IS-Völkermords seien.

Auch unter den Migranten und Flüchtlingen, die in Millionenhöhe nach Europa strömen, sind die wenigsten vom IS verfolgte Christen. Die Mehrzahl, über 70 Prozent sogar, sind muslimische Männer.  

Die USA müsse Christen helfen, sich in sicheren Ländern niederzulassen. Aber sie müsse auch jene unterstützen, die bleiben wollen, so Anderson. Es sei auch im Interesse der USA, die christlichen Gemeinschaften im Nahen Osten intakt zu halten. Der religiöse Pluralismus werde vernichtet, wenn sie alle fliehen sollten.

Der Mangel an Religionsfreiheit und Pluralismus seien "genozidale Vorboten" des Islamischen Staates, fuhr Anderson fort. Die USA könne den IS nicht schlagen, ohne diese Probleme zu lösen. Religiöse Minderheiten könnten nicht Menschen "zweiter Klasse" sein. Das Heilmittel dagegen seien "volle Gleichberechtigung in Gesetz und Praxis".

Widerstand gegen Erklärung zu "Countries of Particular Concern"

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Carl Anderson forderte, dass das Außenministerium Syrien und den Irak zu "Ländern die besondere Besorgnis erregen" deklariert. Dieser Status von "Countries of Particular Concern" ist wichtig, denn er kann zu politischen Konsequenzen führen, etwa wirtschaftlichen Sanktionen. Er wird für Länder verwendet, in denen "systematische, andauernde, und schwere Verstöße gegen die Religionsfreiheit" verübt oder von der Regierung toleriert werden.

Doch wenige Momente vor der Anhörung hatte Rabbi David Saperstein verteidigt, dass dies bislang nicht der Fall ist. Saperstein ist Ambassador-at-Large für Internationale Religionsfreiheit. Seine Begründung: Das Gesetz "spricht nicht über nicht-staatliche Akteure", welche solche Verbrechen begingen, sondern nur über Regierungen, so der Botschafter. Die irakische Regierung habe "klar sich bemüht, Daesch [den Islamischen Staat] aufzuhalten". Die Agentur werde jedoch diese Situation neu prüfen.

Robert George betonte, die US-Regierung könnte sich zum Ziel setzen, 100.000 syrische Flüchtlinge aufzunehmen. Doch diese müssten "strengstens geprüft" und "nach Verwundbarkeit priorisiert" werden, so Dr. George. Die Öffentlichkeit müsse zudem einen solchen Schritt unterstützen. Dies sei nicht der Fall, wenn die nationale Sicherheit nicht gewährleistet sei. Die Öffentlichkeit sei nicht grausam, und ihr fehle es auch nicht an Mitleid. Sie haben gerechtfertigte Sorgen über die Sicherheit, räumte George ein. Doch diese könnten durch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ausgeräumt werden.

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