Danzig, 05 November, 2020 / 1:41 PM
Die Apostolische Nuntiatur in Polen hat mitgeteilt, dass die diözesane Phase der Untersuchung von Vorwürfen gegen den ehemaligen Danziger Erzbischof Sławoj Leszek Głódź abgeschlossen ist.
Das teilte der Delegierte für Kinderschutz der polnischen Bischöfe am gestrigen 4. November mit. Demnach wird das Verfahren unter den Maßgaben von Vos Estis Lux Mundi geführt – dem 2019 in Kraft getretenen Motu Proprio von Papst Franziskus.
Der aus Altersgründen vom Amt ausgeschiedene Głódź diente von 2008 bis zum 13. August 2020 als Erzbischof von Danzig.
Das Verfahren leitet Erzbischof Kazimierz Nycz von Warschau, teilte die Nuntiatur mit.
Der Anwendungsbereich des Motu Proprio bezieht sich sowohl auf Straftaten gegen das Sechste Gebot – zu denen sexuelle Gewalt und Missbrauch in allen Formen gehört, bis hin zum Besitz oder der Verbreitung kinderpornografischer Bilder – sowie der Verdeckung und Vertuschung solcher Verbrechen.
Im Fall des ehemaligen Hirten von Danzig soll geprüft werden, ob dieser sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Priester seiner Diözese vertuscht hat.
Jeder katholische Geistliche ist verpflichtet, schwerwiegende Verdachtsfälle oder Vorwürfe sexueller Gewalt umgehend zu melden. Dabei muss der Schutz der meldenden Person gewährleistet sein.
Im Jahr 2019 veröffentlichte die polnische Bischofskonferenz einen Bericht, der zu dem Schluss kam, dass 382 Geistliche zwischen 1990 und 2018 insgesamt 624 Opfer sexuellen Missbrauchs begangen haben.
Im Juni dieses Jahres schalteten mehr als 600 polnische Katholiken eine ganzseitige Anzeige in der italienischen Tageszeitung La Repubblica, in der sie den Papst aufforderten, in die wachsende Missbrauchskrise im Land einzugreifen.
Die Zeitungsanzeige ermutigte die Leser zum Besuch der Website der Laiengruppe, www.dosckrzywdy.pl, auf Deutsch in etwa "Genug Ungerechtigkeiten".
Auf der Website wurden Anschuldigungen gegen Głódź sowie gegen mehrere andere Bischöfe bekräftigt. Es wurde behauptet, dass die Glaubenskongregation und die Bischofskongregation Beschwerden über den Hirten erhalten hätten, aber nichts unternommen hätten.
Im Motu Proprio Vos Estix Lux Mundi wird Betroffenen und ihren Familien neben dem Schutz der Privatsphäre umfangreiche Hilfe, Unterstützung und Annahme zugesagt. Was das Verfahren betrifft, muss bei Vorwürfen gegen einen Bischof der Erzbischof der Metropolie ermitteln – in Abstimmung mit dem Vatikan. Gleichzeitig ändert sich weder das bereits im Kirchenrecht festgeschriebene Strafmaß für solche Verbrechen – noch die Unschuldsvermutung für Verdächtige.
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