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Neue Klage gegen Gottesdienstverbote in England

Westminster Bridge

Die Kirchen in England und Wales sind zum Gebet geöffnet, zur Feier von Gottesdiensten jedoch nicht – aber warum? Immer mehr setzen sich britische Christen gemeinsam zur Wehr gegen diese Regel: Sie fordern Zugang zu ihren Kirchen und Gebäuden – auch und gerade während der Covid-19-Pandemie. Und sie werfen in einer neuen Klage der Regierung vor, unverhältnismäßig gehandelt zu haben.

Das Verbot ist eine Verletzung des Grundrechts auf Religionsfreiheit, so über 120 Kirchenvertreter verschiedener Konfessionen in einem gemeinsamen Appell, der auch als juristische Klage gegen die Entscheidung vorgeht. Im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus sei die Regelung nachweislich nicht erforderlich. Die britische Regierung habe auch keinerlei Beweise vorgelegt, um diese Einschränkung zu rechtfertigen, so die christliche Allianz.

Juristen des "Christian Legal Centre" der evangelikalen Gruppe Christian Concern unterstützen die Kirchenführer in ihrer rechtlichen Anfechtung gegen den Minister für Gesundheit und Soziales Wesen.

Die Kläger sagen, dass die neuen Beschränkungen gegen Artikel Neun des Menschenrechtsgesetzes verstoßen. Dieser schützt die Freiheit aller Christen, ihre Religion oder ihren Glauben in gemeinschaftlicher Anbetung, Lehre und Praxis zu leben.

"Diese Regierungs-Maßnahmen haben einen schrecklichen Preis an Menschlichkeit gekostet, ohne strenge Berücksichtigung weniger belastender Einschränkungen und als Teil eines Pakets, das Gotteshäuser dagegen für säkulare Aktivitäten offen lässt", so die Kläger.

Die Regierung, so argumentieren sie, habe es versäumt, ihren Pflichten nachzukommen und festzustellen, ob tatsächlich ein ernstes Risiko der Verbreitung von COVID-19 besteht, wenn Gotteshäuser offen bleiben. 

Das britische Parlament genehmigte am 4. November eine vierwöchige Sperre in England, die am 5. November nach einer Operation von Coronavirus-Fällen begann. Während der Sperre dürfen Gotteshäuser nur für individuelle Gebete geöffnet werden, mit Ausnahme von Beerdigungen, an denen 30 Personen teilnehmen dürfen. Gruppengebete oder Gruppenanbetung sind verboten.

Neben Kirchen bleiben bis zum 2. Dezember Bars, Turnhallen und eine Reihe von Geschäften geschlossen. Die Schulen dagegen bleiben vorerstgeöffnet.

Auch Oberhäupter der katholischen Kirche, der Church of England sowie Vertreter des orthodoxen Judentums, Muslime, Hindus und Sikhs haben diese Entscheidung angefochten.

Ein Regierungssprecher verteidigte die Einschränkungen mit den Worten: "Die Regierung nimmt die Auferlegung weiterer Einschränkungen nicht auf die leichte Schulter, aber diese Aktion ist entscheidend, um die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen".

Bis zum 16. November waren im gesamten Vereinigten Königreich über 52.000 Menschen an Covid-19 gestorben, die höchste Zahl an Todesfällen in Europa. Es wurden insgesamt über 1,3 Millionen Infektionsfälle registriert. 

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