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Gottesdienstverbot in Genf aufgehoben

Genf

Unterstützt von der Menschenrechtsorganisation "ADF International" haben mehrere Bürger in Genf erfolgreich gegen gegen das Gottesdienstverbot im Schweizer Kanton geklagt.

Die Verfassungskammer stellte eine "potentiell schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit" am 3. Dezember fest, und gute Chancen auf eine Berufung, was die Einschränkungen des Staatsrats vom 1. November betreffe, die zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie verhängt worden waren. 

Der Kanton hatte Ende November die Beschränkungen zum Teil aufgehoben – nicht jedoch für Religionsgemeinschaften. Genfs Kirchen hatten ebenfalls gegen das Verbot protestiert, aber keine rechtlichen Schritte eingeleitet.

Die Kläger forderten, dass Gottesdienste zugelassen werden und die Zahl der Gottesdienstbesucher auf 50 Personen festgesetzt wird.

Steve Adler, der Anwalt, der den Fall einreichte, sagte laut "Catholic News Agency", der Genfer Erlass sei eines der weitreichendsten Verbote öffentlicher religiöser Versammlungen in Europa. Er argumentierte, der Erlass sei diskriminierend, weil die Stadt andere öffentliche Versammlungen zulasse.

"Da mehrere religiöse Gruppen in Genf ihre Besorgnis über die Unverhältnismässigkeit des Verbots zum Ausdruck gebracht haben, hoffen wir, dass sich die Behörden schliesslich auf eine Lösung einigen werden, die das Recht eines jeden auf die Ausübung seiner Religion im Einklang mit dem Völkerrecht schützt. Die Aussetzung des Verbots ist ein willkommener Schritt in diese Richtung". 

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