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Einnahmen aus Kollekten in Spanien gehen um ein Drittel zurück

Kollekte

Die Coronavirus-Pandemie ist nicht der einzige Grund, aber der wichtigste: Der Betrag aus den Kollekten und Spenden in Spanien ist aufgrund der Schließung von Kirchen und durch die Reduzierung von Plätzen um ein Drittel zurückgegangen, wie ACI Prensa, die spanische Schwesternagentur von CNA Deutsch berichtet.

Bischof Joseba Segura, Bischof von Bilbao und Leiter des Sekretariats für den Unterhalt der Kirche, erklärte, dass die Pandemie nach Angaben der Agentur EFE auch auf die Kirche "ökonomische Auswirkungen" habe.

Im Jahr 2020 waren die Kirchen in Spanien aufgrund der Corona-Pandemie an 25 % der Tage des Jahres geschlossen und danach wurden die zur Verfügung stehenden Plätze in den Messfeiern stark reduziert.

Der Rückgang der Einnahmen aus den Kollekten konnte jedoch ausgeglichen werden, da das 2016 eröffnete Spendenportal www.donoamiiglesia.es im Jahr 2020 mit 5,5 Millionen Euro den bisher höchsten Betrag einnahm.
Dieses Portal sammelt Spenden für die Kirche und der Spender kann gezielt die Gemeinde auswählen, an welche er direkt spenden möchte.

Auch wenn es für ältere Gläubige manchmal schwieriger sein könnte, nicht direkt in der Kirche spenden zu können, hofft das Bistum, bald auch die Spendenmöglichkeit über Bizum – ein Spendensystem das über eine App auf dem Handy funktioniert - einzurichten.

Bischof Joseba Segura erklärte, dass "die Unterstützung der Kirche mit der religiösen Erfahrung zu tun hat. Ich kann einen jungen Menschen nicht dazu bewegen, sich in der Kirche zu engagieren, wenn ich nicht zuerst fähig bin, ihm die Werte der religiösen und spirituellen Dimension zu vermitteln. Das Thema des sozialen Engagements ist mit der Erfahrung des Glaubens und der Gemeinschaft verbunden, die ein Mensch erlebt."

Monsignore Segura bestätigte, dass die Spenden zwei Drittel der gesamten Fnanzierung der Kirche in Spanien ausmachen, während das restliche Drittel aus Zuwendungen durch die Steuererklärung stammt. In Spanien gibt es keine "Kirchensteuer", wie wir sie in Deutschland kennen. Die Steuerzahler in Spanien können in der Steuererklärung entscheiden, ob sie den verpflichtenden Beitrag von 0,7 Prozent des Einkommens der katholischen Kirche, einer anderen religiöse Gemeinschaft, dem Staat oder sonstigen sozialen oder kulturellen Zwecke zugutekommen lassen. Wird keine Auswahl getroffen, geht die Summe automatisch an "andere Zwecke".

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