5. November 2022
Am 5. Mai 1980 publizierte die Glaubenskongregation die Erklärung „Über Euthanasie“. Euthanasie wird – analog zur Antike – als „sanfter Tod“ verstanden und beschönigt. Kardinal Franjo Seper, Präfekt der Glaubenskongregation, legt die Lehre der Kirche hierzu dar: „Es muß erneut mit Nachdruck erklärt werden, daß nichts und niemand je das Recht verleihen kann, ein menschliches Lebewesen unschuldig zu töten, mag es sich um einen Fötus oder einen Embryo, ein Kind, einen Erwachsenen oder Greis, einen unheilbar Kranken oder Sterbenden handeln. Es ist auch niemandem erlaubt, diese todbringende Handlung für sich oder einen anderen zu erbitten, für den er Verantwortung trägt, ja man darf nicht einmal einer solchen Handlung zustimmen, weder explizit noch implizit. Es kann ferner keine Autorität sie rechtmäßig anordnen oder zulassen. Denn es geht dabei um die Verletzung eines göttlichen Gesetzes, um eine Beleidigung der Würde der menschlichen Person, um ein Verbrechen gegen das Leben, um einen Anschlag gegen das Menschengeschlecht.“
Zwar sei es menschlich verständlich, wenn wegen dauerhafter „fast unerträglicher Schmerzen“ der Wunsch, sterben zu dürfen, entstehe, doch die „Natur dieses todbringenden Aktes“ sei auch bei verminderter Schuld „immer abzulehnen“: „Man darf auch die flehentlichen Bitten von Schwerkranken, die für sich zuweilen den Tod verlangen, nicht als wirklichen Willen zur Euthanasie verstehen; denn fast immer handelt es sich um angstvolles Rufen nach Hilfe und Liebe. Über die Bemühungen der Ärzte hinaus hat der Kranke Liebe nötig, warme, menschliche und übernatürliche Zuneigung, die alle Nahestehenden, Eltern und Kinder, Ärzte und Pflegepersonen ihm schenken können und sollen.“
Der Tod erfülle das „Herz des Menschen“ mit Angst, auch der Schmerz gehöre „unvermeidlich zur Verfassung des Menschen“, dessen „Belastung“ oft den „biologischen Nutzen“ – als „Warnzeichen“ – übersteige: „Nach christlicher Lehre erhält der Schmerz jedoch, zumal in der Sterbestunde, eine besondere Bedeutung im Heilsplan Gottes. Er gibt Anteil am Leiden Christi und verbindet mit dem erlösenden Opfer, das Christus im Gehorsam gegen den Willen des Vaters dargebracht hat. Es darf deshalb nicht verwundern, wenn einzelne Christen schmerzstillende Mittel nur mäßig anwenden wollen, um wenigstens einen Teil ihrer Schmerzen freiwillig auf sich zu nehmen und sich so bewußt mit den Schmerzen des gekreuzigten Christus vereinigen zu können (vgl. Mt 27,34). Doch widerspricht es der Klugheit, eine heroische Haltung als allgemeine Norm zu fordern. Menschliche und christliche Klugheit rät im Gegenteil bei den meisten Kranken, solche Medikamente anzuwenden, welche den Schmerz lindern oder beseitigen können, auch wenn sich dadurch als Nebenwirkungen Schläfrigkeit und vermindertes Bewußtsein einstellen. Bei denen aber, die sich selbst nicht mehr auszudrücken vermögen, darf man mit Recht voraussetzen, daß sie diese schmerzstillenden Mittel haben möchten und wünschen, sie nach dem Rat der Ärzte zu erhalten.“
Auch Pius XII. habe für Fälle, in denen klar sei, „daß der Tod keineswegs gewollt oder gesucht wird, auch wenn man aus einem vernünftigen Grund die Todesgefahr in Kauf nimmt“, den immer intensiveren Gebrauch von schmerzstillenden Medikamenten gebilligt – „man beabsichtigt nur, die Schmerzen wirksam zu lindern, und verwendet dazu jene schmerzstillenden Mittel, die der ärztlichen Kunst zur Verfügung stehen“: „Doch verdienen die schmerzstillenden Mittel, bei denen die Kranken das Bewußtsein verlieren, eine besondere Überlegung. Denn es liegt viel daran, daß die Menschen nicht nur ihren moralischen Verpflichtungen und den Aufgaben gegenüber ihren Verwandten nachkommen, sondern sich vor allem auch in vollem Bewußtsein auf die Begegnung mit Christus richtig vorbereiten können. Pius XII. ermahnt deshalb: ‚Es ist nicht recht, den Sterbenden ohne schwerwiegenden Grund des Bewußtseins zu berauben.‘“
Über das „richtige Maß“ bei der Anwendung therapeutischer Mittel wird sodann ausgeführt, dass die Anwendung des „neuesten medizinischen Fortschritts“ zwar erlaubt, aber nicht geboten ist, etwa wenn Medikamente „noch nicht genügend im Experiment erprobt und nicht ungefährlich sind“. Therapien könnten im Einverständnis mit dem Kranken und dessen Angehörigen abgebrochen werden, wenn „die angewandte Therapie dem Kranken nicht Schmerzen oder Beschwerden bringt, die in keinem Verhältnis stehen zu den Vorteilen, die sie ihm verschaffen kann“. Kardinal Franjo Seper schreibt weiter: „Wenn der Tod näher kommt und durch keine Therapie mehr verhindert werden kann, darf man sich im Gewissen entschließen, auf weitere Heilversuche zu verzichten, die nur eine schwache oder schmerzvolle Verlängerung des Lebens bewirken könnten, ohne daß man jedoch die normalen Hilfen unterläßt, die man in solchen Fällen einem Kranken schuldet. Dann liegt kein Grund vor, daß der Arzt Bedenken haben müßte, als habe er einem Gefährdeten die Hilfe verweigert.“
Die „Todesstunde“ solle nicht beschleunigt, aber angenommen werden: „Der Tod beendet zwar den irdischen Lebenslauf, er eröffnet aber zugleich den Zugang zum unsterblichen Leben. Daher müssen sich alle Menschen schon im Licht menschlicher Werte auf dieses Ereignis innerlich richtig vorbereiten, ganz besonders aber die Christen im Licht ihres Glaubens.“ Erinnert sei auch – was in der Erklärung nicht erwähnt wird –, dass wir in jedem „Ave Maria“ unserer Hoffnung auf die betende Nähe der Gottesmutter in der Stunde unseres eigenen Todes Ausdruck verleihen, auf dass sie uns stärke und tröste und uns begleite, wenn die Pilgerreise himmelwärts geht.
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