Madrid - Donnerstag, 17. November 2016, 15:32 Uhr.
Kritiker eines spanischen Richters werfen ihm vor, fälschlicherweise die Anklage gegen einen Künstler fallen gelassen zu haben, der konsekrierte Hostien für eine Ausstellung gestohlen zu haben, die den katholischen Glauben verunglimpft.
Der Spanische Verband christlicher Anwälte kündigte an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen, und "wenn nötig bis zum höchsten Gericht des Landes vorzugehen gegen was zunehmend eine Kampagne schwerer Verstöße gegen den christlichen Glauben und die Religionsfreiheit ist.
Wie CNA damals berichtete, hatte Abel Azcona über 240 geweihte Hosten bei Heiligen Messen in Madrid und Pamplona gestohlen unter dem Vorwand, zur Kommunion zu gehen.
Später nahm er Nacktfotos von sich selbst, wie er die Hostien auf dem Boden auslegte um mit ihnen das Wort "Päderastie" zu schreiben. Dann stellte er im November 2015 diese Fotografien als Teil einer Ausstellung in einem städtischen Gebäude öffentlich aus.
Nach der Ausstellung verkaufte der Möchtegern-Künstler die konsekrierten Hostien für über 250.000 Euro.
Der Fall führte zu empörten Protesten; Azcona wurde angezeigt und zur Last gelegt, eine Straftat gegen die religiösen Gefühle gemäß mehreren Artikeln des spanischen Strafgesetzbuches begangen zu haben.
Doch Richter Fermín Otamendi vom Zweiten Bezirksgericht in Pamplona schloss das Verfahren. In seiner Begründung bezeichnete der Richter die konsekrierten Hostien – den Leib Christi – als "kleine weiße runde Objekte" und behauptete, es habe keine Schändung stattgefunden, weil das Spanische Wörterbuch eine solche definiere als "etwas Heiliges ohne ausreichenden Respekt zu behandeln oder es für profane Zwecke zu verwenden".
Richter Otamendi weiter: "mangelnder Respekt sollte nicht verwechselt werden damit, was die katholische Kirche von seinen Gläubigen verlangt mit konsekrierten Hostien im Akt der Kommunion zu tun".
Doch damit nicht genug. Der Richter behauptete weiter, Azcona habe die Hostien "diskret, ohne dass sein Verhalten als respektlos, anstößig oder pietätlos bezeichnet werden kann" verwendet.
Die Ausstellung des "Kunstwerks", so Richter Otamendi, "stellte weder eine Verhöhnung des Glaubens, der Riten oder Zeremonien der Katholischen Kirche dar, noch war sie ein Affront gegen jene, die solchen Glauben verkünden oder praktizieren".
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Polonia Castellanos, Vorsitzende der Christlichen Anwaltsverbandes, widersprach dieser Entscheidung. Die Beschreibung des Richters sei ein Versuch, "absichtliche schädigende Absicht auszuschließen".
Obwohl der Täter mehrfach sagte, dass er konsekrierte Hostien verwendete, behauptete der Richter in seiner Begründung, dass "nirgends in der Ausstellung angegeben wurde, dass die Hostien, mit denen er das Wort 'Päderastie' schrieb, konsekrierte Hostien waren".
Freilich waren es trotzdem konsekrierte Hostien.
Der Verband Christlicher Anwälte verwies auf Paragraph 525 des Spanischen Strafgesetzbuches, der die Religionsfreiheit schützt gegen alle die "um die religiösen Gefühle von Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft zu verletzen, öffentlich durch Wort, Schrift oder sonst irgendein Dokument die Dogmen, den Glauben, Riten oder Zeremonien verhöhnen".
Für die Anwälte klar: Auch die 110.000 Unterschriften unter einer Petition, die dem Stadtrat von Pamplona aus Protest gegen die "Ausstellung" übergeben wurde, sind ein Beweis, dass dieser Paragraph offensichtlich verletzt wurde.
Die Unterschriftensammlung bat Bürgermeister Joseba Asirón, die Ausstellung zu schließen. Eine Heilige Sühnemesse, gefeiert von Pamplonas Erzbischof Francisco Pérez, wurde von 4.500 Gläubigen besucht.
Vor diesem Hintergrund, argumentierte der Verband Christlicher Anwälte, hätte zumindest eine mündliche Anhörung stattfinden müssen.
"Die Anklage einfach fallen zu lassen, ohne auch nur vor Gericht den Fall zu hören, bedeutet, keinerlei Achtung vor dem fundamentalen Recht auf Religionsfreiheit zu haben", so der Verband.
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