Washington, D.C. - Freitag, 21. Juli 2023, 10:00 Uhr.
Die US-amerikanische Bischofskonferenz (USCCB) und eine wichtige katholische Bioethikgruppe warnen vor einer möglichen Neufassung der Gesetzgebung in den Vereinigten Staaten, um die Definition des Hirntods zu erweitern. Die Neufassung beruht den beiden Organisationen zufolge auf "mangelhaften medizinischen Kriterien".
Die USCCB und das National Catholic Bioethics Center erklärten in einem gemeinsamen Schreiben in diesem Monat, dass die Uniform Law Commission die Definition des Hirntods revidieren wolle, ohne sich dabei auf "zwingende wissenschaftliche Beweise" zu stützen.
Die Uniform Law Commission (ULC) ist eine gemeinnützige Gruppe mit Sitz in Chicago, die Modellgesetze für den amerikanischen Gesetzgeber entwirft. Auf ihrer Webseite erklärt die Gruppe, dass sie "den Staaten unparteiische, gut durchdachte und gut ausgearbeitete Gesetze zur Verfügung stellt, die Klarheit und Stabilität in kritische Bereiche des staatlichen Rechts bringen".
Die ULC trifft sich diese Woche zu ihrer 132. Jahrestagung in Honolulu. Auf der Tagesordnung steht unter anderem eine Reihe von Überarbeitungen des Uniform Determination of Death Act, eines Gesetzes, das 1981 erstmals von der ULC vorgeschlagen und seither von den meisten bundesstaatlichen Gesetzgebern angenommen wurde.
Zu den möglichen Überarbeitungen gehört der Vorschlag, den Hirntod-Standard des "irreversiblen Ausfalls" der wichtigsten Gehirn- oder Atemfunktionen durch einen Standard zu ersetzen, bei dem ein dauerhaftes "Koma" und der "Verlust der Hirnstammreflexe" als Tod gewertet werden könnten.
In ihrem Brief argumentieren die katholischen Bischöfe und das Bioethikzentrum, dass die Neufassung "den Standard des vollständigen Hirntods durch den des teilweisen Hirntods ersetzen würde".
"Die Grundlage für unseren Einspruch ist, dass die vorgeschlagene Revision es Patienten, die eine partielle Hirnfunktion aufweisen, erlauben würde, für 'rechtlich tot' erklärt zu werden, obwohl sie biologisch nicht tot sind", schrieben die katholischen Gruppen.
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Nichts in der katholischen Lehre unterstützt die Herabsetzung des Kriteriums auf etwas weniger als das "irreversible Aufhören aller Funktionen des gesamten Gehirns", so die Gruppen. "Wir sind dagegen, diesen Standard zu senken, wenn keine zwingenden wissenschaftlichen Beweise vorliegen."
In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Organspende zwar ein "großzügiger Akt" sei, der in vollem Einklang mit der katholischen Ethiklehre stehe, aber nur so lange durchgeführt werden könne, wie "die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind". Der Vorschlag, dass ein teilweiser Hirntod für die Entnahme lebenswichtiger Organe ausreicht", könnte Menschen davon abhalten, selbst Spender zu werden, hieß es.
Die neuen Standards könnten auch dazu verwendet werden, "Protokolle zu rechtfertigen, die den Blutfluss zum Gehirn aktiv unterbinden", was dazu führen würde, dass ein Transplantationsteam "direkt den Tod des Spenders herbeiführt".
Die Bischöfe und das Bioethikzentrum forderten die ULC auf, den ursprünglichen Wortlaut des Gesetzes zur Feststellung des Todes beizubehalten. Der Brief forderte die gemeinnützige Gruppe außerdem auf, "die Mediziner zu ermutigen, die Richtlinien für klinische Tests zu aktualisieren, um die aktuelle gesetzliche Definition des Hirntods vollständig zu erfüllen, und nicht die gesetzliche Definition zu ändern, um mangelhafte medizinische Kriterien zu erfüllen".
Die wissenschaftliche Fachzeitschrift Nature berichtete Anfang des Monats, dass die Überarbeitungen von dem Wunsch getragen werden, "die Gesetze der einzelnen Bundesstaaten zur Feststellung des Todes zu harmonisieren", da die bestehenden Gesetze "unpräzise formuliert" seien.
Die ULC teilte mit, dass die Überarbeitungen auf der Tagung in Honolulu in diesem Monat erörtert werden sollen, aber nicht für eine endgültige Verabschiedung vorgesehen sind, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.
Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.