Washington, D.C. - Dienstag, 5. März 2024, 7:15 Uhr.
Der Oberste Gerichtshof hat am Montag einstimmig entschieden, dass einzelne Bundesstaaten den ehemaligen Präsidenten Donald Trump nicht vor den Wahlen 2024 von den Stimmzetteln streichen dürfen.
Die Entscheidung mit 9 zu 0 Stimmen, die am Montagmorgen verkündet wurde, hob ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von Colorado vom Dezember 2023 auf. Dieses hatte Trump von der Wahl ausgeschlossen und die staatlichen Behörden angewiesen, ihn nicht auf den Wahlzettel für die Präsidentschaftswahl 2024 zu setzen und keine Briefwahlstimmen für ihn zu zählen.
Die Begründung der Colorado-Entscheidung war, dass der Staat gemäß Abschnitt 3 des 14. Verfassungszusatzes befugt sei, Trump aufgrund seiner angeblichen Rolle bei der Anstiftung eines Aufstands gegen die Bundesregierung am 6. Januar 2021 von der Wahl auszuschließen.
Nach diesem Urteil erließ ein Richter in Illinois eine ähnliche Anordnung, während der Generalstaatsanwalt von Maine verkündete, der Staat werde Trump von der Wahl ausschließen. Auch andere Staaten signalisierten ähnliche Vorhaben.
Die Richter des Obersten Gerichtshofs argumentierten jedoch, der 14. Verfassungszusatz erlaube es den Bundesstaaten zwar, Einzelpersonen von staatlichen Ämtern auszuschließen, doch hätten sie keine Befugnis, jemanden von einem Amt auf Bundesebene auszuschließen – eine Befugnis, die allein beim Kongress liege.
„Nichts in der Verfassung überträgt den Staaten die Befugnis, Abschnitt 3 gegen Amtsinhaber und Kandidaten auf Bundesebene durchzusetzen“, schrieb das Gericht. „Es wäre widersinnig, diesem speziellen Zusatz so zu interpretieren, dass er den Staaten – und das auch noch implizit – die Befugnis verleiht, einen Kandidaten für ein Bundesamt zu disqualifizieren.“
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„Wir kommen zu dem Schluss, dass es den Staaten zwar möglich ist, Personen, die ein staatliches Amt bekleiden oder anstreben, zu disqualifizieren. Aber sie haben keine Befugnis, Abschnitt 3 in Bezug auf Bundesämter, insbesondere das Präsidentenamt, anzuwenden.“
Obwohl die Entscheidung einstimmig fiel, gaben die Richterinnen Sonia Sotomayor, Elena Kagan und Ketanji Brown Jackson eine separate, zustimmende Meinung ab. Sie erklärten, dass die Staaten zwar nicht die Befugnis hätten, Personen von Bundesämtern auszuschließen, diese Befugnis ihrer Meinung nach aber neben dem Kongress auch anderen Bundesinstitutionen zustehe.
Diese richtungsweisende Entscheidung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Trump voraussichtlich die republikanischen Vorwahlen am Super Tuesday dieser Woche dominieren wird. Bislang hat Trump alle republikanischen Vorwahlen in den Bundesstaaten für sich entschieden, mit Ausnahme einer Vorwahl in Washington D.C. am Sonntag, bei der er gegen die ehemalige UN-Botschafterin Nikki Haley verlor.
Mit einem Vorsprung von mehr als 60 Prozentpunkten vor Haley in der jüngsten Umfrage von „538 abc NEWS“, wird erwartet, dass Trump 2024 erneut als Präsidentschaftskandidat der Republikanischen Partei antreten wird, was im November zu einem erneuten Aufeinandertreffen mit Präsident Joe Biden führen dürfte.
Übersetzt und redigiert aus dem Original der CNA Deutsch-Schwesteragentur.