Rom - Freitag, 18. Oktober 2024, 15:30 Uhr.
Der italienische Senat hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschiedet, der es ermöglicht, Leihmutterschaft auch außerhalb Italiens strafrechtlich zu verfolgen, wobei Zuwiderhandelnden sowohl eine Gefängnisstrafe als auch eine Geldstrafe von bis zu einer Million Euro drohen kann.
Die Leihmutterschaft – die Einpflanzung einer künstlich befruchteten Eizelle in eine andere Frau – ist in Italien seit 2004 illegal. Das Verbot ist im Gesetz 40 des Landes enthalten, das die medizinisch unterstützte Fortpflanzung regelt.
Mit der Abstimmung am 16. Oktober wird Italien das Gesetz 40 ändern, um seinen Zuständigkeitsbereich auszudehnen und auch Leihmutterschaft zu kriminalisieren, die „im Ausland begangen wurde“, was im italienischen Recht nun als „universelles Verbrechen“ bezeichnet wird.
Der aktuelle Artikel 12, Absatz 6 des Gesetzes 40 besagt, dass „jeder, der in irgendeiner Form die Kommerzialisierung“ der Leihmutterschaft durchführt, organisiert oder bekannt macht, mit bis zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 600.000 Euro bis zu einer Million Euro bestraft wird.
Mit der Änderung wird dem Gesetz ein Absatz hinzugefügt, der besagt: „Wenn die im vorhergehenden Paragraphen genannte Tat im Ausland begangen wird, wird der italienische Staatsbürger nach italienischem Recht bestraft.“
Der Gesetzentwurf, der mit 84 zu 58 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen wurde, wurde im Senatssaal heftig diskutiert, bevor er zur Abstimmung kam. Das Thema Leihmutterschaft und ihre Kriminalisierung ist in dem mehrheitlich katholischen Land seit einigen Jahren eine Quelle politischer und gesellschaftlicher Auseinandersetzungen.
Die Kriminalisierung der Leihmutterschaft wird von Italiens derzeitiger Regierung unter der Leitung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni nachdrücklich unterstützt.
Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.