Washington, D.C. - Montag, 14. Juli 2025, 6:00 Uhr.
Ein katholischer Flugbegleiter, der behauptet, von United Airlines entlassen worden zu sein, nachdem er in einem Gespräch mit einer Kollegin die kirchliche Lehre zu Ehe und Geschlechtsidentität bekräftigt hatte, darf seine Klage gegen die Gewerkschaft fortsetzen, die ihn in dem Streit nicht unterstützte.
Das entschied ein US-Bundesrichter.
Ruben Sanchez aus Anchorage, Alaska, reichte im Januar 2025 Klage gegen die United Airlines und seine Gewerkschaft, die Association of Flight Attendants-CWA, beim US-Bezirksgericht für den Central District of California ein. Er wirft der Airline Diskriminierung aufgrund seines Alters (damals 52) und seiner religiösen Überzeugungen vor. Sanchez war fast 28 Jahre bei United beschäftigt.
Die Ermittlungen gegen ihn begannen laut Klageschrift nach einer nächtlichen Flugunterhaltung mit einer Kollegin im Mai 2023. Ein Nutzer der Plattform X (ehemals Twitter) habe Beschwerden veröffentlicht, obwohl er laut Anwälten von Sanchez gar nicht an Bord war. Der Nutzer habe Sanchez fälschlich vorgeworfen, rassistische und transfeindliche Äußerungen gemacht zu haben.
Sanchez erklärte in der internen Untersuchung, dass er mit seiner Kollegin – beide katholisch – über die kirchliche Lehre zur Ehe zwischen Mann und Frau und zur Geschlechtsidentität gesprochen habe. Er betonte, dass das Gespräch in gedämpfter Stimme und fernab von Passagieren geführt worden sei.
Laut Klage sagte er: „Obwohl ich ein homosexueller Mann bin, stimme ich der Lehre der Kirche zu.“
Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.
Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.
United überprüfte daraufhin über 140.000 seiner Beiträge auf X, identifizierte 35 Posts und warf ihm „mangelnden Respekt, Professionalität und Verantwortung“ vor – obwohl die Airline in der Vergangenheit keine Beanstandungen geäußert habe.
Die Gewerkschaft bot Sanchez laut Klage keine rechtliche Unterstützung an, es sei denn, er würde die Kosten tragen und einen eigenen Anwalt beauftragen. Als die Gewerkschaft beantragte, die Klage abzuweisen, entschied Richterin Christina Snyder dagegen. In ihrer Entscheidung vom 30. Juni erklärte sie, Sanchez habe eine „plausible erste Beweisgrundlage“ für die Behauptung geliefert, dass er wegen Alter und Religion benachteiligt worden sei. Damit darf das Verfahren voraussichtlich in eine Hauptverhandlung gehen – es sei denn, die Parteien einigen sich außergerichtlich oder die Gewerkschaft geht in Berufung.
Die Anwälte von Sanchez gaben bekannt, dass seine Klage nun von der Plattform X Corp. unterstützt werde. Ein Sprecher von X war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Der Fall ist nicht der erste seiner Art. Zwei christliche Flugbegleiterinnen hatten bereits 2022 gegen Alaska Airlines geklagt, nachdem sie wegen Kritik am sogenannten Equality Act entlassen worden waren. Auch ihre Gewerkschaft habe sie laut Klage nur unzureichend vertreten. Die erste Instanz wies ihre Klage ab, doch das Berufungsverfahren ist für den 22. August 2025 vor dem Berufungsgericht des 9. US-Bezirks angesetzt.
Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.