Washington, D.C. - Sonntag, 8. Oktober 2017, 11:10 Uhr.
Mit Lob und Erleichterung haben Religionsvertreter, Experten und Arbeitgeber in den USA auf die Stärkung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit durch die Regierung von US-Präsident Donald Trump reagiert.
Regierungsmitglied Jeff Sessions, der als Attorney General der USA das Justizministerium leitet, legte nach der Inkraftsetzung durch Trump in einer Reihe von Memoranden dar, wie Behörden und Ministerien in Zukunft Religionsfreiheit berücksichtigen und deren Achtung in ihrer Arbeit umzusetzen haben.
In 20 Grundsätzen der Religionsfreiheit schildert Sessions, wie staatliche Einrichtungen unter anderem als Arbeitgeber und Vertragspartner in Zukunft das Menschenrecht beachten und einhalten müssen. Darin steht unter anderem:
Der Vorsitzende der US-Bischofskonferenz (USCCB) und Erzbischof von Galveston-Houston, Kardinal Daniel DiNardo, begrüßte die Entscheidung Trumps. In einer gemeinsamen Mitteilung mit dem Vorsitzenden der Kommission für Religionsfreiheit der USCCB, Erzbischof William Lori von Baltimore, betonte der Kardinal, dass die neue Regelung religiöse Organisationen in ihrer Bandbreite anerkenne, wie auch die Menschen, die diese verantworten.
"Wir begrüßen die Nachricht, dass diese Bedrohung der Religionsfreiheit aufgehoben wurde", so die Bischöfe.
Eine der wichtigsten Konsequenzen der Änderungen: Die Entscheidung Donald Trumps setzt indirekt auch die von seinem Vorgänger eingeführte Zwangsregelung außer Kraft, mit der Arbeitgeber gezwungen worden waren, Sterilisationen und abtreibenden Verhütungsmittel sowie andere Maßnahmen zu finanzieren.
Sogar Klosterschwestern waren von der unter Barack Obama eingeführten Regelung betroffen. Mehrere katholische Organisationen, darunter auch EWTN, hatten dagegen geklagt, wie CNA berichtete.
Wie das Gesundheitsministerium nun bestätigte, müssen Arbeitgeber jetzt nicht mehr gegen ihr Gewissen handeln, wenn sie ihren Angestellten eine Krankenversicherung bezahlen – was in den USA für etwa die Hälfte der Bevölkerung gilt.
Der oberste "Supreme Court" der USA hatte bereits vor drei Jahren festgestellt, dass Familienunternehmen aus religiösen Gründen nicht gezwungen werden konnten.
Experten begrüßten vor diesem Hintergrund den Schritt der Regierung Trump. Als einen "Grund zum Feiern" bezeichnete ihn Dr. Matthew Franck, Leiter des William E. und Carl G. Simon Center für Religion und Verfassung des Witherspoon Institutes gegenüber CNA.
Der "Becket Fund", der sich als Anwaltskanzlei für Religionsfreiheit einsetzt und auch die "Little Sisters" vertritt, einen der betroffenen Orden, bewertete die Entscheidung Trumps als "ausgewogen" und dem "gesunden Menschenverstand" entsprechend.
Matt Hadro in Washington sowie Michelle Bauman und JD Flynn in Denver trugen zur Berichterstattung bei.
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