Würdiges Sterben, nicht Euthanasie: Malteser erhalten Gütesiegel für Selbstverpflichtung

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Pixabay / Gaertringen

Die Malteser verpflichten sich, ein Sterben unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen – ohne Euthanasie und Sterbehilfe. Dafür dürfen sie nun mit auch mit einem offiziellen Siegel eintreten.

Kurz vor dem Welthospiztag am 14. Oktober hat die katholische Organisation die Berechtigung erhalten, eigene Projekte mit einem geschützten Erkennungssiegel der Koordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland zu kennzeichnen.

Das verliehene Siegel darf nur von ausgewählten Organisationen genutzt werden. Es trägt den Schriftzug: "Initiative zur Umsetzung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland und ihrer Handlungsempfehlungen".

Die Charta und ihre Handlungsempfehlungen sollen mit dem Siegel bekannter werden. Mehr noch: Das Siegel soll motivieren, eigene Ideen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu entwickeln und bekannt zu machen.

Eigentlich können nur Vereinigungen aus dem Begleitgremium der Koordinierungsstelle das Siegel verwenden – etwa die Bundesärztekammer, die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin oder der Deutsche Hospiz- und Palliativ-Verband.

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"Die Malteser sind die einzige Organisation, die nicht im Begleitgremium der Charta sitzt und trotzdem das Recht zur Nutzung des Kennzeichens erhält", erklärte Franziska Kopitzsch, Leiterin der Koordinierungsstelle. Dank ihres außerordentlichen Engagements erhielten sie jedoch nun ebenfalls die Berechtigung zur Kennzeichnung relevanter Projekte.

Die Malteser betreiben bundesweit über 60 ambulante Hospizdienste für Erwachsene und ein Hospiz in Duisburg. Dazu kommen rund 35 Hospizdienste für Kinder und Jugendliche. Trauerbegleitungsangebote für alle Altersstufen gehören in der Regel zum Angebot der örtlichen Hospizdienste. An den über 100 Standorten sind es rund 3600 ehrenamtlich engagierte Malteser, die den sterbenden Menschen und ihren Angehörigen Zeit und Zuwendung schenken.

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