Vatikanstadt - Donnerstag, 15. Februar 2018, 14:55 Uhr.
Für Bischöfe an der Kurie und apostolische Nuntien gilt in Zukunft die gleiche Regelung wie für Diözesanbischöfe und leitende Kurienkardinäle: Mit Erreichen des 75. Lebensjahres scheiden sie nicht mehr automatisch aus ihrem Amt aus. Vielmehr müssen sie dem Papst ihren Rücktritt anbieten. Solange dieser ihn nicht annimmt, bleiben sie aber weiter im Amt.
Ein neues, auf den 12. Februar datiertes, Motu Proprio regelt die Änderung: Der Erlass trägt den passenden Titel Imparare a congedarsi – "Lernen, sich zu verabschieden".
Im Schreiben betont der Papst, dass ein längeres Verbleiben im Amt nicht als "Privileg" oder "personlicher Erfolg" interpretiert werden sollte. Vielmehr gehe es darum, der Kirche richtig zu dienen.
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