Vatikanstadt - Montag, 14. Dezember 2015, 9:24 Uhr.
Papst Franziskus hat mit einem Erlass vom 7. Dezember eine neuen Kommission errichtet. Es handelt sich um eine Kommission für die Aktivitäten der Gesundheitseinrichtungen, die dem Staatssekretariat unterstellt ist und sich vornimmt "an der effektiveren Verwaltung der Aktivitäten und dem Erhalt der Güter beizutragen, sowie das Charisma der Gründer beizubehalten und zu fördern". Es ist ein Ausschuss, der als Kontroll- und Überwachungsorgan dienen und überprüfen wird, wie die von Orden geleiteten Gesundheitseinrichtungen ihre Güter und ihr Vermögen verwalten.
Mächtige Kommission mit weitreichenden Vollmachten
Der Ausschuss nennt sich "Päpstliche Kommission für die Aktivitäten öffentlicher juristischer Personen der Kirche im Gesundheitswesen" und wird so lange bestehen, bis keine gegenteiligen Anordnungen erlassen werden.
Laut dem Codex Iuris Canonici – dem Codex des kanonischen Rechtes – sind die öffentlichen juristischen Personen "Gesamtheiten von Personen oder Sachen, die von der zuständigen kirchlichen Autorität errichtet werden, damit sie innerhalb der für sie festgesetzten Grenzen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften im Namen der Kirche die ihnen im Hinblick auf das öffentliche Wohl übertragene eigene Aufgabe erfüllen; die übrigen juristischen Personen sind private" und sie "erhalten diese Rechtspersönlichkeit entweder von Rechts wegen oder durch ein besonderes Dekret der zuständigen Autorität, das diese ausdrücklich gewährt; private juristische Personen erhalten diese Rechtspersönlichkeit allein durch ein besonderes Dekret der zuständigen Autorität, das diese Rechtspersönlichkeit ausdrücklich gewährt."
Dunkle Situation der Verwaltung mancher kirchlicher Güter ausleuchten
Im Kanon 1257 wird festgelegt, dass "jedes Vermögen, das der Gesamtkirche, dem Apostolischen Stuhl oder anderen öffentlichen juristischen Personen in der Kirche gehört, Kirchenvermögen ist" mit der Auswirkung, dass diese Güter kirchliche Valenz haben und "der zuständigen kirchlichen Autoritätsgewalt unterliegen, auch wenn das Vermögen den einzelnen Rechtspersonen gehört".
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Das bedeutet, dass "das Kirchenvermögen immer in einzelnen öffentlichen juristischen Personen ist, die es selbst verantworten" – aber dass "dieser Besitz von der Bestimmung zur Erfüllung der Mission der Kirche abhängig ist und gerechtfertigt wird und in diesem Sinne den Verwaltungskontrollen des kanonischen Rechtes unterstellt ist", liest man in einer erklärenden Anmerkung des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten, die in der Nr. 36 (2004) der Zeitschrift "Communicationes" des Dikasteriums veröffentlicht ist. Gerade aufgrund dieser "Abhängigkeit" im Hinblick auf die "Bestimmung zur Erfüllung der Mission der Kirche" wurde diese neue Kommission eingerichtet. Kurz gesagt: man möchte offenbar in einigen dunklen Situationen der Verwaltung mancher kirchlicher Güter im Gesundheitsbereich klarer sehen.
Die Kommission wird als Kurienorgan dienen: Es werden die Prinzipien und Normen der Konstitution Pastor Bonus und die generelle Verordnung der Römischen Kurie angewandt. Aber sie wird auch ein eigenes Regelwerk besitzen. Die Kommission besteht aus sechs Experten in den Disziplinen Gesundheitswesen, Immobilien, Verwaltung und Finanzen und ist direkt dem Staatssekretär unterstellt.
Zugang zu allen Akten und Ressourcen
Der Erlass besagt, dass die Kommission "jede juristische und finanzielle Aktion durchführen kann, die die wirksame und korrekte Erfüllung der ihr anvertrauten Aufgabe zum Ziel hat". Der Erlass unterstreicht auch, dass die Kommission "den Kongregationen der Römischen Kurie, von denen die betreffenden öffentlichen juristischen Personen abhängen, die notwendige und bindende Einwilligung erteilt zur Überlassung der kanonischen Vollmachten für die Stilllegung oder Neuorganisierung der Aktivitäten beziehungsweise der Immobilien im Bereich des Gesundheitswesens.
Die Kommission erhält Zugang zu allen Akten und Ressourcen und kann externe Berater hinzuziehen, um ihre Mission durchzuführen, die vor allem besteht in einer "umfassenden Untersuchung zur Nachhaltigkeit des Gesundheitssystems der öffentlichen juristischen Personen der Kirche". Des weiteren soll sie Pläne zum Ausweg "aus den Krisensituationen mit Blick auf das Ergebnis der gesamten Untersuchung" erarbeiten und neue Handlungsmodelle vorschlagen "für die öffentlichen juristischen Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind und die dazu verhelfen, das ursprüngliche Charisma im heutigen Kontext zu verwirklichen."