Washington, D.C. - Dienstag, 5. Juni 2018, 7:10 Uhr.
Gegen wen wird diskriminiert, wenn ein Bäcker aus Gewissensgründen keine Hochzeitstorte für eine Homo-"Ehe" backen will, und dafür gegen ihn vorgegangen wird?
Menschenrechtler und Organisationen für Religionsfreiheit haben die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA begrüßt, dass die Grundrechte eines Konditors aus Colorado verletzt wurden, als eine bundestaatliche Behörde entschied, er müsse eine Torte für eine gleichgeschlechtliche Hochzeit backen.
"Die heutige Entscheidung bestätigt, dass gegen gläubige Menschen wegen ihres tief verwurzelten religiösen Glaubens nicht diskriminiert werden, sondern Regierungsvertreter diesen vielmehr achten sollten", sagten führende Vertreter der Amerikanischen Bischofskonferenz (USCCB).
"Dies gilt auch für kreativ Berufstätige wie Jack Phillips, die dem Herrn in jedem Aspekt ihres täglichen Lebens dienen wollen. In einer pluralistischen Gesellschaft wie der unseren erlaubt echte Toleranz Menschen mit unterschiedlichen Standpunkten, frei zu sein, ihren Glauben auszuleben, selbst wenn diese Überzeugungen bei der Regierung unpopulär sind."
Erzbischof Joseph Kurtz von Louisville, Vorsitzender des Komitees für Religionsfreiheit der Bischöfe, Erzbischof Charles Chaput von Philadelphia, Vorsitzender des Ausschusses für Laien, Ehe, Familienleben und Jugend, und Bischof James Conley von Lincoln, Vorsitzender des Unterausschusses für die Förderung und Verteidigung der Ehe, veröffentlichten eine gemeinsame Erklärung, in der sie das Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall "Masterpiece Cakeshop gegen Colorado Civil Rights Commission" begrüßten.
Der Oberste Gerichtshof entschied zugunsten von Jack Phillips, dem Eigentümer von "Masterpiece Cakeshop", und sagte, dass die staatliche Colorado Civil Rights Commission eine mit der Verfassung rechtlich nicht vereinbare Feindseligkeit gegenüber Religion an den Tag legte mit ihrer Entscheidung, dass der Konditor im Jahr 2012 gegen ein gleichgeschlechtliches Paar diskriminiert habe, weil er es ablehnte, einem gleichgeschlechtlichen Paar eine Hochzeitstorte zu backen.
Phillips, ein entschiedener Christ, sagte wiederholt, dass er kein Problem damit habe, schwule Kunden zu bedienen. Aufgrund seiner religiösen Überzeugung, dass eine Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau möglich ist, sei er aber nicht in der Lage, Torten für die Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare herzustellen - so wie er auch keine Torten für Halloween oder alkohol-haltige Waren anbiete. Auch für Jungesellen-Abschiede stellt er keine eigenen Kuchen her.
"Das Gericht hat das richtige Urteil gefällt", sagte der Jura-Professor Robert George von der Princeton University gegenüber CNA.
Der Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung keinen klaren Präzedenzfall geschaffen. Stattdessen bleibt das Urteil auf diesen speziellen Fall zugeschnitten.
Für die Unterstützer des Bäckers Phillips ist die Entscheidung dennoch ein wichtiger Sieg.
"Die Regierung kann in unserer Gesellschaft nicht gegen gläubige Menschen feindselig vorgehen", sagte die Anwältin Kristen Waggoner von der christlichen Organisation Alliance Defending Freedom, die Phillips vertrat. Der Bundesstaat Colorado habe jedoch genau dies im Fall von Jack Phillips getan. "Das Gericht hat das zu Recht verurteilt ", so die Anwältin.
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Toleranz und Respekt für unterschiedliche, guten Glaubens vertretene Meinungen seien in einer Gesellschaft unverzichtbar. "Diese Entscheidung macht deutlich, dass die Regierung Jacks Ansichten über die Ehe respektieren muss", teilte Waggoner in einer Erklärung mit.
Die mit 7 zu 2 Richterstimmen gefällte Entscheidung ist relativ knapp. Wie der Präsident von Becket Law - einer gemeinnützigen Einrichtung, die sich für das Menschenrechtg auf Religionsfreiheit engagiert - betonte: "Das Gericht hat mit 7 zu 2 Stimmen gesagt, dass die Verfassung von uns allen erwartet, dass wir miteinander auskommen. Es gibt genug Platz in unserer Gesellschaft für eine Vielfalt von Standpunkten, und dazu gehört auch die Achtung religiöser Überzeugungen."
Princetons Jura-Experte George warnte davor, dass die Begründung der Urteilsfindung in Zukunft durchaus dazu genutzt werden könnten, die Religionsfreiheit zu bekämpfen.
"So wie es aussieht, besteht die Gefahr, dass staatliche Beamte die Entscheidung so interpretierten, als könnten sie gegen Christen und Anhänger anderer Religionen diksriminieren, solange sie nicht ihren antichristlichen oder antireligiösen Animus in öffentlichen Erklärungen offenbaren", so Professor George.
Übersetzt und redigiert aus dem englischen Original.
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— CNA Deutsch (@CNAdeutsch) April 22, 2018