Regierungsbericht: Aktive Sterbehilfe an drei Kindern in Belgien

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Einem kürzlich veröffentlichten Bericht der belgischen Regierung zufolge wurde in den Jahren 2016 und 2017 an drei Minderjährigen aktive Sterbehilfe verübt.

"Aktive Sterbehilfe" ist die in Deutschland geläufige Bezeichnung für eine bestimmte Form der Euthanasie, die in vielen Ländern verboten ist, unter anderem auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz. 

"Unter Euthanasie im eigentlichen Sinn versteht man eine Handlung oder Unterlassung, die ihrer Natur nach und aus bewußter Absicht den Tod herbeiführt, um auf diese Weise jeden Schmerz zu beenden", so Papst Johannes Paul II. in Evangelium Vitae.

In Belgien wurde aktive Sterbehilfe im Jahr 2003 für Erwachsene und 2014 für Kinder eingeführt.

Die in den vergangenen Jahren auf diese Weise euthanasierten Kinder waren alle unheilbar krank: "In allen drei Fällen litten die Patienten unter unerträglichen und unheilbaren Zuständen, die sich bereits in einer Endphase befanden", schreibt Alan Hope in einem Artikel der "Brussels Times".

Dem Regierungsbericht zufolge gabe es im Jahr 2016 es 2.028 Sterbefälle und im Jahr 2017 2.309, ein Anstieg von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Der Bericht stellte fest, dass Krebs der Hauptgrund für die Euthanasie ist.

Die meisten waren Menschen zwischen 60 und 89 Jahre alt, die an mehreren Krankheiten oder Beschwerden litten.

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710 Personen, die 2016 und 2017 durch aktive Sterbehilfe starben, wollten wegen Umständen wie dem Verlust der Sehkraftverlust oder wegen Inkontinenz nicht mehr leben. 19 Jugendliche zwischen 18 und 29 Jahren wurden 2016 und 2017 auf eigenen Wunsch aus dem Leben verabschiedet, und 77 Menschen wählten die aktive Sterbehilfe aufgrund psychiatrischer Leiden.

Männer und Frauen sind gleichauf unter diesen Fällen vertreten, aber dreimal so viele Flamen wie Wallonen haben das Verfahren beantragt. Die Niederländisch sprechenden Flamen machen etwa 60 Prozent der Belgier aus, und die Französisch sprechende Wallonen 40 Prozent.

Auch die Zahl der Personen, die daheim durch aktive Sterbehilfe starben, ist gestiegen.

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Das belgische Gesetz erlaubt es Minderjährigen jedweden Alters, die unheilbar krank sind, Euthanasie zu beantragen. Die Zustimmung der Eltern sowie die Zustimmung von Ärzten und Psychiatern ist erforderlich.

Als die aktive Sterbehilfe für Minderjährige 2013 legalisiert wurde, sagte ein Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben gegenüber CNA, die Entwicklung sei "schrecklich".

"Sie appellieren an die 'Rechte der Kinder', diese Entscheidungen zu treffen, aber Kinder sind nicht zu dieser Art von Selbstbestimmung in der Lage", sagte John Haas.

"Was also wirklich passieren wird, ist, dass Eltern und Ärzte diese Entscheidungen für Kinder treffen werden, um sie zu beseitigen, weil sie zu einer übermäßigen Belastung für sie und den Rest der Gesellschaft geworden sind", so Haas weiter.

"Es ist eine schreckliche Situation. Unglaublich, wenn ich das sagen darf."

Die Euthanasie von Minderjährigen ist auch in den Niederlanden erlaubt, allerdings müssen sie mindestens 12 Jahre alt sein.

Die katholische Lehre lehnt grundsätzlich die Euthanasie am Menschen ab und befürwortet stattdessen die Palliativ-Medizin, die ein würdevolles Sterben ermöglichen soll. Johannes Paul II. schrieb in seiner Enzyklika Evangelium Vitae von 1995, dass "die Euthanasie eine schwere Verletzung des göttlichen Gesetzes ist, insofern es sich um eine vorsätzliche Tötung einer menschlichen Person handelt, was sittlich nicht zu akzeptieren ist." Und weiter heißt es:

"Auch wenn sie nicht durch die egoistische Weigerung motiviert ist, sich mit der Existenz des leidenden Menschen zu belasten, muß die Euthanasie als falsches Mitleid, ja als eine bedenkliche »Perversion« desselben bezeichnet werden: denn echtes »Mitleid« solidarisiert sich mit dem Schmerz des anderen, tötet nicht den, dessen Leiden unerträglich ist. Die Tat der Euthanasie erscheint um so perverser, wenn sie von denen ausgeführt wird, die — wie die Angehörigen — ihrem Verwandten mit Geduld und Liebe beistehen sollten, oder von denen, die — wie die Ärzte — auf Grund ihres besonderen Berufes den Kranken auch im leidvollsten Zustand seines zu Ende gehenden Lebens behandeln müßten."

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