Indonesiens Oberstes Gericht bestätigt Basphemie-Urteil gegen Frau

Die Buddhistin hatte sich im Gespräch mit einer Nachbarin über die Lautstärke des Gebets-Aufrufs vom Minarett der örtlichen Moschee beschwert.

Die Große Moschee von Medan (Indonesien)
Uskarp/Shutterstock

Auch das zweite Berufunsverfahren ist gescheitert: Der Oberste Gerichtshof Indonesiens hat den Schuldspruch wegen "Gotteslästerung" gegen eine Frau bestätigt. Die Buddhistin hatte sich beim Gespräch mit einer Nachbarin über die Lautstärke des Gebets-Aufrufs vom Minarett der örtlichen Moschee beschwert.

Das Urteil des Gerichts wurde am 27. März gefällt und auf der Website des Gerichts am 8. April veröffentlicht.

Die Verurteilte, Meliana, ist chinesischer Abstammung und lebt in Tanjung Balai, etwa 180 Kilometer südöstlich von Medan. Sie sagte im Jahr 2016, dass ein islamischer Gebetsruf - Adhan - "zu laut" sei und ihr davon die Ohren schmerzten, berichtet die Zeitung "Jakarta Post". Die Frau sagte dies ihrer Nachbarin, aber ihre Worte wurden später verdreht, damit sie wie ein Einwand gegen den Adhan selbst klangen - und wurden über Social Media weit verbreitet.

Anti-Chinesische Gewalt flammte in Tanjung Balai auf. Mehrere buddhistische Tempel wurden in Brand gesteckt.

Meliana wurde vor Gericht gestellt und im August 2018 wegen "Blasphemie" verurteilt. Das Strafmaß: 18 Monaten Gefängnis. Sie legte Berufung beim Obersten Gerichtshof von Nord-Sumatra ein und unterlag. Daraufhin legte sie Berufung am Obersten Gerichtshof Indonesiens ein – erfolglos.

Melianas Anwalt Ranto Sibarani sagte, er sei überrascht, dass ihre Verurteilung bestätigt wurde. Er sei der Meinung, dass es nicht genügend Beweise für Gotteslästerung gebe.

"Die Beweise waren nur eine von den Bewohnern unterschriebene Erklärung. Es ist seltsam, dass eine von anderen Leuten unterschriebene Erklärung als Beweis für religiöse Blasphemie verwendet werden könnte", sagte Sibarani der "Jakarta Post".

Zudem sei dieser "Beweis" sechs Monate nach dem Vorfall geschrieben worden.

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Der Anwalt sagte gegenüber dem Sender "Al Jazeera": "Es gibt keine Beweise dafür, dass sie Gotteslästerung begangen hat. Dieser Schwindel verbreitete sich im Laufe einer Woche und ruinierte dabei das Leben einer Frau. Die heutige Entscheidung ist sehr gefährlich, denn sie bedeutet, dass Menschen in Zukunft falsche Informationen verbreiten können, die zu ungerechten Verurteilungen mithilfe des Blasphemiegesetzes führen werden."

Der Jurist beabsichtigt nun, eine gerichtliche Überprüfung des Falles einzureichen.

Zwei führende islamische Organisationen Indonesiens, Nahdlatul Ulama und Muhammadiyah, haben Berichten zufolge die Verurteilung von Meliana ebenfalls kritisiert, da eine Beschwerde über die Lautstärke des Gebetsaufrufs gar nicht als "Blasphemie" eingestuft werden sollte.

Meliana wurde erst dann der Gotteslästerung angeklagt, als das lokale Kapitel des indonesischen Ulema-Rates – also der örtlichen islamischen Religionsgelehrten - eine Stellungnahme abgegeben hatte, in der behauptet wurde, die Fraue habe den Islam beleidigt. Radikale islamische Organisationen unterstützten eine Verurteilung.

Indonesien ist die weltweit größte Nation mit einer muslimischen Bevölkerungsmehrheit. Neben den 87 Prozent der Bevölkerung, die Muslime sind, sind 10 Prozent der Einwohner Christen und 2 Prozent Hindu. Aufgrund der auch in Indonesien zunehmenden Radikalisierung vieler Muslime kommt es Beobachtern zufolge zunehmend zu Diskriminierung gegen "Andersgläubige" und zu tätlichen Angriffen auf religiöse Minderheiten.

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Die Verfassung des Landes beruft sich offiziell auf den "Glauben an den einen und einzigen Gott" und garantiert Religionsfreiheit, aber Menschenrechtler kritisieren die strengen Blasphemiegesetze, die im Strafgesetzbuch verankert sind. Fast alle Verfahren wegen "Blasphemie" in Indonesien führten zu einem Schuldspruch.

Auch Basuki Tjahaja Purnama, ein Christ und ehemaliger Gouverneur von Jakarta, verbüßte im Januar eine zweijährige Haftstrafe wegen "Beleidigung des Qurans".

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